Auch wenn die Universit?t Regensburg Ihren Auslandsaufenthalt sowohl akademisch als auch organisatorisch unterstützt, bleiben Sie als Programmteilnehmer bzw. -teilnehmerin für das Vorhaben selbst verantwortlich. Jede bzw. jeder an einem Austauschprogramm teilnehmende Studierende muss selbst für die korrekte Erledigung aller Formalit?ten (z.B. Visum, Krankenversicherung, Beurlaubung) Sorge tragen.
Wenn Sie sich selbstst?ndig um finanzielle F?rderung (Stipendien, Auslandsbaf?g etc.) bewerben wollen, planen Sie genügend Vorlaufzeit ein!
Beurlaubung

Die Universit?t Regensburg gew?hrt für ein Auslandsstudium bis zu zwei Urlaubssemester. Der Beurlaubungsantrag ist vor der Rückmeldefrist an die Studierendenkanzlei zu richten. Als Beleg für den Beurlaubungsgrund "Auslandsstudium" gilt das Zulassungsschreiben o.?. der ausl?ndischen Hochschule (bei einer Eigenbewerbung) bzw. des International Office (bei einer Platzierung im Austauschprogramm). Genauere Informationen zum Verfahren der Beurlaubung und den Beurlaubungsantrag finden Sie auf der Internetseiten der Studierendenkanzlei.
Hinweise:
- Der Semesterbeitrag (Studentenwerksbeitrag, RVV-Ticket) ist auch im Falle einer Beurlaubung zu entrichten.
- Für jedes Semester ist ein separater Antrag auf Beurlaubung zu stellen.
- Auch beurlaubte Studierende müssen sich rückmelden. Achten Sie also darauf, dass Sie dies innerhalb der entsprechenden Frist erledigen.
Versicherungen

Ein ausreichender Versicherungsschutz gegen Krankheit und Unfall ist sowohl für Studium als auch Praktikum im Ausland unerl?sslich. Sie sollten sich also bei der Planung Ihres Auslandsaufenthalts genau über einen geeigneten Versicherungsschutz informieren, da weder die Universit?t Regensburg noch der DAAD haftbar gemacht werden k?nnen für Sch?den, die aus Krankheit, Unfall, Verletzung oder aus Verlust oder Besch?digung von Sachen im Zusammenhang mit den gef?rderten Projekten entstehen.
European Health Insurance
Wer in der Bundesrepublik einer gesetzlichen Krankenversicherung angeh?rt, kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund der Sozialversicherungsabkommen innerhalb der EU die Leistungen der entsprechenden Gebietskrankenkasse des Gastlandes in Anspruch nehmen. Erforderlich ist dafür der "Anspruchsnachweis" in Form der European Health Insurance Card (EHIC), den die deutsche Krankenkasse ausstellt, und im Gastland die Anmeldung bei der Gebietskasse. Abgedeckt werden in der Regel nur die medizinisch notwendigen Behandlungen. Deshalb wird empfohlen, sich vor dem Auslandsaufenthalt bei der eigenen Krankenkasse gründlich beraten zu lassen und eine zus?tzliche Auslandskranken- und eine Reiserücktransportversicherung abzuschlie?en.
Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse kl?ren, ob und für wie lange ein Auslandsschutz besteht.
Aufenthalt in Nicht EU-Staaten
Für die meisten Nicht-EU-Staaten muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Private Unfall- und Haftpflichtversicherung
Zus?tzlich zur Krankenversicherung wird eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für's Ausland dringend empfohlen.
Versicherung über den DAAD
Der DAAD bietet für Studierenden, die über den DAAD gef?rdert werden (z.B. im Rahmen von Erasmus+), eine spezielle kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung an.
? DAAD: Versicherung im Ausland (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
Visum

Auch wenn deutsche Studierende innerhalb der EU kein Visum ben?tigen, brauchen Sie für einige L?nder auf dem europ?ischen Kontinent, in denen die Universit?t Regensburg Partner hat, ein Visum zu Studienzwecken. Sie werden im Zuge der Anmeldung an der Gasthochschule auf die entsprechenden Visumsbestimmungen hingewiesen. Genaue Informationen zu den Bestimmungen des jeweiligen Landes sind auf den Seiten der zust?ndigen Konsulate und Botschaften nachzulesen.
Wichtiger Hinweis für internationale Vollzeitstudierende der UR, die aus einem Nicht-EU-Staat kommen:
Es kann sein, dass Sie für einen Auslandsaufenthalt innerhalb der EU spezielle Formalit?ten für die Anmeldung an der Gasthochschule erledigen müssen (z.B. ein Aufenthaltstitel am Gasthochschulort). Bitte informieren Sie sich bei dem für Sie zust?ndigen Konsulat!
Der Aufenthaltstitel in Deutschland erlischt, wenn Sie sich l?nger als 6 Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten. In diesem Fall muss eine Fristverl?ngerung bei der Ausl?nderbeh?rde der Stadt Regensburg beantragt werden. Es ist unbedingt n?tig, dass Ihr Aufenthaltstitel in Deutschland bis zur Rückkehr nach Deutschland gültig ist.
Ausreise-Informationsveranstaltungen

Das IO veranstaltet für platzierte UR Studierende obligatorische Ausreise-Infoveranstaltungen. Dort werden wichtige Informationen zur Vorbereitung des Auslandsaufenthalts gegeben (z.B. Formalit?ten, Kursanerkennung, Finanzierungsm?glichkeiten). Die Pr?sentationen selbst werden im Nachgang zur Infoveranstaltung an dieser Stelle zur Verfügung gestellt und sind somit auch aus dem Ausland jederzeit abrufbar.
Ausreise-Informationsveranstaltungen für platzierte Erasmus+ Studierende, die 2025/26 einen Studienaufenthalt im europ?ischen Ausland absolvieren:
- Erasmus+ Ausreise-Infoveranstaltung Jura (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
- Erasmus+ Ausreise-Infoveranstaltung WiWi (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
- Erasmus+ Ausreise-Infoveranstaltung Geisteswissenschaften (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
- Erasmus+ Ausreise-Infoveranstaltung Naturwissenschaften (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
- Erasmus+ Ausreise-Infoveranstaltung Medizin (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
- Erasmus+ Ausreise-Infoveranstaltung Double Degree (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Was sonst noch wichtig ist
Selbstverst?ndlich sollten auch ausreichende Sprachkenntnisse (bereits bei Bewerbung) nachgewiesen, die Finanzierung sichergestellt und die Anerkennung von Leistungen abgekl?rt werden. Informationen zu diesen Themen finden Sie in den entsprechenden Bereichen.