Direkt zum Inhalt


H?ufig gestellte Fragen zu: Zulassung, Bewerbung, Einschreibung

Kurzübersicht zum Download

Unsere Studierendenkanzlei, die sich mit den Themen Bewerbung und Einschreibung am besten auskennt, hat alle wichtigen Informationen in einer Sammlung von Hinweisen unter dem Namen ?Hinweisblatt“ zusammengestellt: 

Hinweisblatt der Studentenkanzlei (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

FAQ zu Bewerbung und Einschreibung

Muss ich mich für jeden Studiengang bewerben?

Sie müssen sich auf jeden Fall für zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge bewerben: Entweder im Studienportal SPUR der Universit?t Regensburg oder bei www.hochschulstart.de (externer Link, ?ffnet neues Fenster). Bewerben müssen sich in jedem Fall auch Studieninteressierte mit einem ausl?ndischen Schulabschluss / einem IB (aus dem In- und Ausland) / einem Abitur der deutschen Auslandsschule (Infos hierzu finden Sie weiter unten auf dieser Seite).

Bei zulassungsfreien Studieng?ngen müssen Sie sich nicht bewerben, allerdings kann es sein, dass Sie ein Eignungsfeststellungsverfahren bestehen müssen (siehe letzte Frage).

Das Beste ist, Sie rufen im Studiengangsfinder Ihren Wunsch-Studiengang aus und sehen sich den Eintrag unter Rechtliche (Zulassungs-/ Zugangs-) Voraussetzungen an. Dort erfahren Sie, was Sie für Ihren Studiengang mitbringen müssen.

Wie kann ich mich bewerben?

Alle Infos zum Thema Bewerbung finden Sie auf unserer Themenseite ?Bewerbung“

Was ist die Einschreibung (= Immatrikulation)?

Um an der Universit?t Regensburg studieren zu k?nnen, müssen Sie sich als Student / 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 einschreiben. Das k?nnen Sie bei zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen tun, sobald Sie sich erfolgreich beworben haben und zugelassen worden sind. Bei den zulassungsfreien Studieng?ngen k?nnen Sie sich innerhalb der Einschreibefristen (externer Link, ?ffnet neues Fenster) in der Studentenkanzlei der Universit?t Regensburg einschreiben – achten Sie aber bitte darauf, ob ein Eignungsfeststellungsverfahren oder eine Eignungsprüfung vorausgesetzt wird (siehe letzte Frage).

Kann ich an der UR mit einem ausl?ndischen Schulabschluss / einem IB (aus dem In- und Ausland) / einem Abitur der deutschen Auslandsschule studieren?

Sie ben?tigen eine sogenannte ?Hochschulzugangsberechtigung“ für ein Studium in Deutschland. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e Berechtigung erwerben internationale Studierende in der Regel mit dem Abschluss der Sekundarschule im Heimatland, aber auch mit einem IB Abschluss (im Ausland / Deutschland erworben) oder mit dem Abitur einer deutschen Auslandsschule.

Die UR prüft, ob Sie alle Voraussetzungen (akademisch und sprachlich) für ein Studium erfüllen. Deshalb müssen Sie sich auf jeden Fall bewerben, auch für F?cher ohne Zulassungsbeschr?nkung. Es reicht nicht, nur die Einschreibung zu beantragen.

Bitte beachten Sie die Informationen des International Office (externer Link, ?ffnet neues Fenster).

Kann ich auch im Sommersemester anfangen zu studieren?

Nicht alle Studieng?nge beginnen sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester. Bitte prüfen Sie daher im Studiengangsfinder, ob der gewünschte Studiengang auch im Sommersemester startet oder ob Sie ausschlie?lich im Wintersemester beginnen k?nnen.

Was ist ein Eignungs(feststellungs)verfahren und was ist eine Eignungsprüfung?

Bei einigen Studieng?ngen wird vorab geprüft, ob Sie die künstlerischen, sprachlichen oder physischen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums erfüllen (z. B. Kunst, Englisch, Sport). Bei allen Masterstudieng?ngen müssen Sie vorab ein Eignungsverfahren bestehen.

Die Anforderungen sind je nach Studiengang unterschiedlich. Ob Ihr Wunsch-Studiengang von einer solchen Vorab-Prüfung betroffen ist, k?nnen Sie im Studiengangsfinder herausfinden. Weitere Informationen finden Sie in der Regel auch auf den Seiten der jeweiligen Fakult?t bzw. des jeweiligen Instituts.

nach oben