Ob Sie als Austauschstudierender ein Visum (nationales Visum) f¨¹r Ihren Aufenthalt in Regensburg ben?tigen, h?ngt von Ihrer Nationalit?t und der Dauer Ihres Aufenthalts ab. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Heimatland.
Studierende aus EU - L?ndern, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz
Austauschstudierende mit Staatsangeh?rigkeit von L?ndern der Europ?ischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz k?nnen visumsfrei nach Deutschland einreisen. Personen aus diesen L?ndern genie?en Freiz¨¹gigkeit innerhalb der Europ?ischen Union und ben?tigen keinen Aufenthaltstitel und auch keine Arbeitsgenehmigung.
Nach Anreise m¨¹ssen Sie sich jedoch innerhalb von 90 Tagen bei der Meldebeh?rde in Regensburg anmelden. Das International Office informiert Sie bei Anreise ¨¹ber die notwendigen Formalit?ten.
Einreise ohne Visum - weitere L?nder
Studierende mit Staatsangeh?rigkeit der nachfolgenden L?nder ben?tigen ebenfalls kein Visum f¨¹r die Einreise nach Deutschland. Sie m¨¹ssen jedoch innerhalb von 90 Tagen nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bei der Abteilung Ausl?nderangelegenheiten der Stadt Regensburg beantragen. Das International Office informiert Sie nach Anreise ¨¹ber die notwendigen Formalit?ten.
- Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, S¨¹dkorea, USA, Vereinigtes K?nigreich von Gro?britannien und Nordirland
Einreise nur mit Visum
Austauschstudierende, die nicht unter die auf der linken Seite genannten Ausnahmen fallen, m¨¹ssen bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland ein ein Visum f¨¹r die Einreise beantragen. Beantragen Sie Ihr Visum bitte fr¨¹hzeitig, sobald Sie den Zulassungsbescheid f¨¹r das Studium an der Universit?t Regensburg erhalten haben. Es kann mehrere Wochen oder sogar Monate dauern bis Sie das Visum erhalten.
Beachten Sie bitte bei Beantragung Ihres Visums unbedingt auch unsere Semesterdaten und offiziellen Anreisetage.
Reisen Sie auf keinen Fall als Tourist ein! Ein Touristenvisum kann, sobald Sie nach Deutschland eingereist sind, nicht im Nachhinein in ein nationales Visum zu Studienzwecken umgewandelt werden.
Thema Sperrkonto:
Austauschstudierende, die ein Visum ben?tigen, m¨¹ssen in der Regel mit Hilfe eines Sperrkontos nachweisen, dass sie ¨¹ber ausreichende finanzielle Mittel verf¨¹gen, um die Kosten f¨¹r den Austauschaufenthalt in Deutschland abzudecken (derzeit 992€ pro Monat).
Drittstaatsangeh?rige mit EU- Aufenthaltstitel ¨C REST Richtlinie (EU) 2016/801
Drittstaatsangeh?rige, die in einem anderen EU-Staat einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken erhalten haben, der den gesamten Aufenthaltszeitraum des Austauschstudiums in Regensburg abdeckt, fallen unter die sogenannte REST-Richtlinie (EU) 2016/801 und m¨¹ssen keinen deutschen Aufenthaltstitel beantragen.
Jedoch muss das International Office der Universit?t Regensburg Ihren geplanten Austauschaufenthalt mindestens 30 Tage vor Einreise beim Bundesamt f¨¹r Migration und Fl¨¹chtlinge melden. Hierzu ben?tigt das International Office folgende Unterlagen:
- Scan des EU-Aufenthaltstitels zu Studienzwecken
- Scan des Reisepasses
- Scan des Zulassungsbescheides f¨¹r das Stuzdium in Regensburg
- Nachweis ¨¹ber die Teilnahme an einem Austauschprogramm / multilateralen Programm
- g¨¹ltiger und ausreichender Krankenversicherungsschutz (z.B. EHIC)
- Finanzierungsnachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts (derzeit 992€ pro Monat)
Weitere Informationen zu REST Richtlinie (EU) 2016/801 finden Sie auf den Seiten des Bundesamts f¨¹r Migration und Fl¨¹chtlinge (externer Link, ?ffnet neues Fenster).
Europ?ische Union - Ein- und Ausreise

Ab Oktober 2025 wird schrittweise ein neues Ein- und Ausreisesystem (EES) f¨¹r Kurzzeitaufenthalte bis zu 90 Tagen eingef¨¹hrt. Detaillierte Informationen finden Sie auf den Seiten der Europ?ischen Union:
Entry / Exit System (EES) (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
ETIAS - European Travel Information and Authorisation System
Ende des Jahres 2026 wird die Europ?ische Union eine elektronische Reisegenehmigung, ETIAS, einf¨¹hren. Die Reisegenehmigung muss von Staatsangeh?rigen beantragt werden, die visumsfrei f¨¹r Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen in die EU einreisen k?nnen. Weitere Informationen zu ETIAS finden Sie auf den Seiten der Europ?ischen Union: