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Formalit?ten

Formalit?ten für Ihr Leben in Regensburg

Welche Formalit?ten muss ich w?hrend meines Aufenthalts in Deutschland erledigen?

Formalit?ten

Für Ihren Aufenthalt in Deutschland ist es zwingend erforderlich einige Formalit?ten zu beachten. Sie müssen Ihren Wohnort anmelden, sich an der Universit?t einschreiben und den Rundfunkbeitrag anmelden.

Die wichtigsten Formalit?ten sind:


Blick über die Donau auf die Steinerne Brücke und die Altstadt von Regensburg Foto: UR/Markus Deli
Donau mit Steinerner Brücke und der historischen Altstadt

An- und Abmeldung bei der Stadt

Nach der Ankunft in Regensburg müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt melden. Die Anmeldung k?nnen Sie im Bürgerbüro (EU Bürgerinnen und Bürger) oder bei der Abteilung Ausl?nderangelegenheiten (Nicht-EU Bürgerinnen und Bürger) vornehmen.

Beachten Sie, dass für die Anmeldung eine sogenannte Wohnungsgeberbest?tigung (unterschrieben von Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin) erforderlich ist. Nach erfolgreicher Anmeldung k?nnen Sie eine Meldebescheinigung beantragen, deren Vorlage zum Beispiel eine Bank von Ihnen verlangen kann. 

Falls Sie innerhalb von Regensburg umziehen, müssen Sie das ebenfalls bei der Beh?rde melden! 

Falls Sie aus Regensburg ausziehen müssen Sie sich bei der Beh?rde abmelden!

An- und Abmeldung bei der Stadt

Bürgerbüro (EU-Bürgerinnen und -Bürger) (externer Link, ?ffnet neues Fenster)

Adresse: 

Bürgerbüro Stadtmitte

D.-Martin-Luther-Str.3

93047 Regensburg

?ffnungszeiten: 

Mo-Fr: 8.00 - 16.00 Uhr

Do: 8.00 – 17.30 Uhr

E-Mail:

buergerbuero​(at)​regensburg.de (?ffnet Ihr E-Mail-Programm)

Ausl?nderbeh?rde/Abteilung Ausl?nderangelegenheiten (Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger) (externer Link, ?ffnet neues Fenster)

Adresse: 

Amt für Ausl?nderangelegenheiten

Maximilianstra?e 26

93047 Regensburg

?ffnungszeiten:

Mo, Di, Do und Fr: 8.00 - 10.30 Uhr

E-Mail:

aaa​(at)​regensburg.de (?ffnet Ihr E-Mail-Programm)

Wichtig

百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e Adressen sind für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in der Stadt Regensburg relevant. Personen mit Wohnsitz im Landkreis Regensburg wenden sich an die für ihren Wohnsitz zust?ndige Meldebeh?rde.


Passanten schlendern bei Sonnenschein über eine mittelalterlicher Steinbrücke. Im Hintergrund bunte, historiche H?userfassaden. Foto: Markus Meilinger

Ausl?nderangelegenheiten

Ob Sie ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland brauchen, h?ngt von Ihrer Nationalit?t und der Dauer Ihres Aufenthalts ab. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig!

Einreiseerlaubnis (Visum)

Nicht EU-Bürgerinnen und Bürger sollten Sie sich bereits einige Monate vor Einreise nach den Visabedingungen erkundigen, die für Ihr Land gelten. Informationen und Formulare erhalten Sie beim ausw?rtigen Amt und bei der deutschen Botschaft/dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland.

Aufenthaltserlaubnis

Ob Sie als Studierende oder Gastwissenschatlerin / Gastwissenschaftler eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland brauchen, h?ngt von Ihrer Nationalit?t und der Dauer Ihres Aufenthalts ab.

EU-Bürgerinnen und Bürger und Bürgerinnen und Bürger aus Island, Liechtenstein und Norwegen müssen sich lediglich nach der Einreise bei der Meldebeh?rde innerhalb von drei Monaten anmelden und Angaben zum Aufenthaltszweck machen.

Internationale G?ste aus Nicht-EU-Staaten ben?tigen in der Regel eine Einreiseerlaubnis und beantragen innerhalb von drei Monaten nach Einreise (bzw. vor Ablauf eines eventuellen Visums) eine Aufenthaltserlaubnis bei der zust?ndigen Ausl?nderbeh?rde.


Das Geb?ude der Studierendenkanzlei an der Universit?t Regensburg Foto: UR/Matthias Weich

Einschreibung an der UR

Studieren an der UR

Um an der UR studieren zu k?nnen, ist eine Einschreibung (auch Immatrikulation genannt) erforderlich. Nur wer eingeschrieben ist kann Kurse belegen und den Studierendenausweis, sowie das Semesterticket benutzen. 

Die Einschreibung/Immatrikulation ist nur zu Beginn des Studiums erforderlich. Danach gibt es am Ende jedes Semesters eine Rückmeldefrist. Sie werden von der UR aufgefordert, den Rückmeldebeitrag zu überweisen, um im n?chsten Semester immatrikuliert zu bleiben. Haben Sie das getan, müssen Sie Ihren Studierendenausweis lediglich an einem der Validierautomaten validieren. So k?nnen Sie alle Funktionen weiterhin problemlos nutzen. 

Einschreibung von Promovierenden

Promovierende an der UR k?nnen auch eine Einschreibung vornehmen. Das Welcome Center ber?t Sie dazu. Klicken Sie hier.

Zwei junge Forschende, die an einem Ger?t stehen.

Ein Mikrofon wird von einer Hand zu einer anderen weitergereicht. Foto: UR/Julia Dragan
H?nde

Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag muss in Deutschland von jedem Haushalt monatlich entrichtet werden. Die Abgaben flie?en in einen Topf, welcher einen Gro?teil der Ausgaben der ?ffentlichen Rundfunkanstalten sichern soll. Das Ziel ist, die ?ffentlichen Medien von Werbung und staatlichen Zuwendungen unabh?ngiger zu machen und damit den Einfluss von Parteien, Privatpersonen und auch der Regierung gering zu halten. Der Rundfunkbeitrag ist damit ein wichtiges Element zur Sicherung der Pressefreiheit und unabh?ngigen Berichterstattung der ?ffentlichen Medien.

Wie Sie sich für den Rundfunkbeitrag registrieren erfahren Sie in den folgenden Videos:

Rundfunkbeitrag Videos

Worum geht es?

Erkl?rvideo zum Zweck des Rundfunkbeitrags.

Wie melde ich mich an?

Erkl?rvideo: Anmeldung des Rundfunkbeitrages.

Wie l?uft die Abmeldung?

Erkl?rvideo zur Abmeldung des Rundfunkbeitrags.

Man with first aid kit runs to help ? iStock.com/Fokusiert
Erste Hilfe

Krankenversicherung

Alle ausl?ndische Studierenden und Gastwissenschaftlerinnen / Gastwissenschaftler ben?tigen für die Einschreibung und den Aufenthalt eine Krankenversicherung!

Gesetzliche Krankenversicherung

Manche L?nder haben ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen (alle EU-L?nder, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Türkei). Wenn Sie aus einem dieser L?nder kommen und dort eine gesetzliche Krankenversicherung haben, müssen Sie keine Krankenversicherung in Deutschland abschlie?en.

Wenn Sie aus Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien und Montenegro oder Tunesien kommen, empfehlen wir den Abschluss einer gesetzlichen Versicherung! Es gibt zwischen diesen L?ndern und Deutschland nur ein eingeschr?nktes Versicherungsabkommen, das nur den absoluten Notfall absichert.

Studierende aus anderen Nicht-EU-L?ndern, die das Fachstudium an der UR beginnen, k?nnen vor Einschreibung eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland abschlie?en. Falls Krankenversicherung bereits im Heimatland besteht, lassen Sie sich von einer Krankenkasse in Deutschland einen passenden Nachweis dazu ausstellen.

Teilnehmende der studienvorbereitenden Deutschkurse müssen spezielle Regelungen im Bezug auf die Krankenversicherung beachten. Bitte lassen Sie sich hierzu im International Office beraten.

EHIC (externer Link, ?ffnet neues Fenster)

Die Europ?ische Krankenversicherungskarte EHIC (European Health Insurance Card) zeichnet sich durch einheitliche Merkmale aus (z.B. EU-Emblem, Textfeldanordnung) und wird in den Mitgliedstaaten der EU anerkannt. Versicherten steht mit der EHIC eine Behandlung in ?ffentlichen Krankenh?usern und Arztpraxen in anderen europ?ischen L?ndern zu. Private Gesundheitsdienstleister akzeptieren die EHIC jedoch nicht. Klicken Sie hier für mehr Informationen!

Private Krankenversicherung

Wenn Sie über 30 Jahre alt sind, brauchen Sie eine private Krankenversicherung. Informationen über private Krankenversicherungen, die von der Ausl?nderbeh?rde in Regensburg anerkannt werden, erhalten Sie von den Beratenden des International Office.

Kontakte und Zust?ndigkeiten des International Office

Falls Sie Beratung brauchen, wenden Sie sich an das International Office.

Informationen für Gastforschende

Gastforschende und Promovierende ber?t dazu das Welcome Center. Klicken Sie hier.

Zwei junge Forschende, die an einem Ger?t stehen.

Kundenservicestellen der bekanntesten gesetzlichen Krankenkassen:

AOK

AOK Bayern

Mariahilftstr. 39, 92318 Neumarkt

Frau Schenkl

Tel. 09181 401-333

rb.vertrieb@service.by.aok.de

Barmer

Barmer GEK

D.-Martin-Luther-Stra?e 8, 93047 Regensburg

Frau Grundler

Tel. 0800 333004 205701

laura.grundler@barmer.de

DAK Gesundheit

DAK Gesundheit

Hermann-K?hl-Str. 2, 93049 Regensburg

Frau Liebl

Tel. 0911 - 249204 – 1117

0151 – 22616941

anne.liebl@dak.de

Die Techniker

Die Techniker

Am Biopark 13 (Büro am Uni-Campus),

93053 Regensburg

Herr Theurer

Tel. 0151 14534805

eugen.theurer@tk.de

Besondere Versicherungen für Praktikantinnen und Praktikanten:

 

Wenn Sie kein Praktikum absolvieren oder ein Praktikum über ein Programm erhalten haben, fragen Sie Ihren zust?ndigen Betreuer. Es k?nnen für Sie andere Richtlinien gelten!

Unfall- und Haftpflichtversicherung (externer Link, ?ffnet neues Fenster)

?ber die Einschreibung an der UR sind Sie unfallversichert für Unf?lle auf dem Weg zur Arbeit und nach Hause und für solche, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Sie haben jedoch keine Haftpflichtversicherung. Es empfiehlt sich daher eine Haftpflichtversicherung  für die Dauer des Praktikums abzuschlie?en. Klicken Sie hier für mehr Informationen!

Laborversicherung (externer Link, ?ffnet neues Fenster)

Für Praktikantinnen und Praktikanten, die in einem Labor eingesetzt werden, empfiehlt sich eine Laborversicherung. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Betreuer, ob eine Laborversicherung notwendig ist. Sie sind selbst für Ihren Versicherungsschutz zust?ndig! Klicken Sie hier für mehr Informationen!

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