Formalit?ten für Ihr Leben in Regensburg
Formalit?ten
Für Ihren Aufenthalt in Deutschland ist es zwingend erforderlich einige Formalit?ten zu beachten. Sie müssen Ihren Wohnort anmelden, sich an der Universit?t einschreiben und den Rundfunkbeitrag anmelden.
Die wichtigsten Formalit?ten sind:

An- und Abmeldung bei der Stadt
Nach der Ankunft in Regensburg müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt melden. Die Anmeldung k?nnen Sie im Bürgerbüro (EU Bürgerinnen und Bürger) oder bei der Abteilung Ausl?nderangelegenheiten (Nicht-EU Bürgerinnen und Bürger) vornehmen.
Beachten Sie, dass für die Anmeldung eine sogenannte Wohnungsgeberbest?tigung (unterschrieben von Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin) erforderlich ist. Nach erfolgreicher Anmeldung k?nnen Sie eine Meldebescheinigung beantragen, deren Vorlage zum Beispiel eine Bank von Ihnen verlangen kann.
Falls Sie innerhalb von Regensburg umziehen, müssen Sie das ebenfalls bei der Beh?rde melden!
Falls Sie aus Regensburg ausziehen müssen Sie sich bei der Beh?rde abmelden!
An- und Abmeldung bei der Stadt
Unterlagen für die Anmeldung:
- Anmeldeformular - Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
- Ausfüllhilfe: Anmeldeformular - Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger (English) (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
- Anmeldeformular - EU-Bürgerinnen und -Bürger (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
- Wohnungsgeberbest?tigung (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
- Onlineantrag Meldebescheinigung (EU-Bürgerinnen und -Bürger) (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
Wichtig
百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e Adressen sind für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in der Stadt Regensburg relevant. Personen mit Wohnsitz im Landkreis Regensburg wenden sich an die für ihren Wohnsitz zust?ndige Meldebeh?rde.

Ausl?nderangelegenheiten
Ob Sie ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland brauchen, h?ngt von Ihrer Nationalit?t und der Dauer Ihres Aufenthalts ab. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig!
Einreiseerlaubnis (Visum)
Nicht EU-Bürgerinnen und Bürger sollten Sie sich bereits einige Monate vor Einreise nach den Visabedingungen erkundigen, die für Ihr Land gelten. Informationen und Formulare erhalten Sie beim ausw?rtigen Amt und bei der deutschen Botschaft/dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland.
Aufenthaltserlaubnis
Ob Sie als Studierende oder Gastwissenschatlerin / Gastwissenschaftler eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland brauchen, h?ngt von Ihrer Nationalit?t und der Dauer Ihres Aufenthalts ab.
EU-Bürgerinnen und Bürger und Bürgerinnen und Bürger aus Island, Liechtenstein und Norwegen müssen sich lediglich nach der Einreise bei der Meldebeh?rde innerhalb von drei Monaten anmelden und Angaben zum Aufenthaltszweck machen.
Internationale G?ste aus Nicht-EU-Staaten ben?tigen in der Regel eine Einreiseerlaubnis und beantragen innerhalb von drei Monaten nach Einreise (bzw. vor Ablauf eines eventuellen Visums) eine Aufenthaltserlaubnis bei der zust?ndigen Ausl?nderbeh?rde.

Einschreibung an der UR
Studieren an der UR
Um an der UR studieren zu k?nnen, ist eine Einschreibung (auch Immatrikulation genannt) erforderlich. Nur wer eingeschrieben ist kann Kurse belegen und den Studierendenausweis, sowie das Semesterticket benutzen.
Die Einschreibung/Immatrikulation ist nur zu Beginn des Studiums erforderlich. Danach gibt es am Ende jedes Semesters eine Rückmeldefrist. Sie werden von der UR aufgefordert, den Rückmeldebeitrag zu überweisen, um im n?chsten Semester immatrikuliert zu bleiben. Haben Sie das getan, müssen Sie Ihren Studierendenausweis lediglich an einem der Validierautomaten validieren. So k?nnen Sie alle Funktionen weiterhin problemlos nutzen.
?bersetzer für Unterlagen finden:

Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag muss in Deutschland von jedem Haushalt monatlich entrichtet werden. Die Abgaben flie?en in einen Topf, welcher einen Gro?teil der Ausgaben der ?ffentlichen Rundfunkanstalten sichern soll. Das Ziel ist, die ?ffentlichen Medien von Werbung und staatlichen Zuwendungen unabh?ngiger zu machen und damit den Einfluss von Parteien, Privatpersonen und auch der Regierung gering zu halten. Der Rundfunkbeitrag ist damit ein wichtiges Element zur Sicherung der Pressefreiheit und unabh?ngigen Berichterstattung der ?ffentlichen Medien.
Wie Sie sich für den Rundfunkbeitrag registrieren erfahren Sie in den folgenden Videos:
Rundfunkbeitrag Videos
Worum geht es?
Wie melde ich mich an?
Wie l?uft die Abmeldung?

Krankenversicherung
Alle ausl?ndische Studierenden und Gastwissenschaftlerinnen / Gastwissenschaftler ben?tigen für die Einschreibung und den Aufenthalt eine Krankenversicherung!
Gesetzliche Krankenversicherung
Manche L?nder haben ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen (alle EU-L?nder, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Türkei). Wenn Sie aus einem dieser L?nder kommen und dort eine gesetzliche Krankenversicherung haben, müssen Sie keine Krankenversicherung in Deutschland abschlie?en.
Wenn Sie aus Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien und Montenegro oder Tunesien kommen, empfehlen wir den Abschluss einer gesetzlichen Versicherung! Es gibt zwischen diesen L?ndern und Deutschland nur ein eingeschr?nktes Versicherungsabkommen, das nur den absoluten Notfall absichert.
Studierende aus anderen Nicht-EU-L?ndern, die das Fachstudium an der UR beginnen, k?nnen vor Einschreibung eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland abschlie?en. Falls Krankenversicherung bereits im Heimatland besteht, lassen Sie sich von einer Krankenkasse in Deutschland einen passenden Nachweis dazu ausstellen.
Teilnehmende der studienvorbereitenden Deutschkurse müssen spezielle Regelungen im Bezug auf die Krankenversicherung beachten. Bitte lassen Sie sich hierzu im International Office beraten.
Private Krankenversicherung
Wenn Sie über 30 Jahre alt sind, brauchen Sie eine private Krankenversicherung. Informationen über private Krankenversicherungen, die von der Ausl?nderbeh?rde in Regensburg anerkannt werden, erhalten Sie von den Beratenden des International Office.
Kundenservicestellen der bekanntesten gesetzlichen Krankenkassen:

AOK Bayern
Mariahilftstr. 39, 92318 Neumarkt
Frau Schenkl
Tel. 09181 401-333
rb.vertrieb@service.by.aok.de

Barmer GEK
D.-Martin-Luther-Stra?e 8, 93047 Regensburg
Frau Grundler
Tel. 0800 333004 205701
laura.grundler@barmer.de

DAK Gesundheit
Hermann-K?hl-Str. 2, 93049 Regensburg
Frau Liebl
Tel. 0911 - 249204 – 1117
0151 – 22616941
anne.liebl@dak.de

Die Techniker
Am Biopark 13 (Büro am Uni-Campus),
93053 Regensburg
Herr Theurer
Tel. 0151 14534805
eugen.theurer@tk.de
Besondere Versicherungen für Praktikantinnen und Praktikanten:
Wenn Sie kein Praktikum absolvieren oder ein Praktikum über ein Programm erhalten haben, fragen Sie Ihren zust?ndigen Betreuer. Es k?nnen für Sie andere Richtlinien gelten!
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