Studienf?rderung
Die deutschen Hochschulen vergeben keine Stipendien. Es gibt nur au?eruniversit?re Institutionen, die Stipendienprogramme anbieten.
Folgende Informationen werden Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Stipendienprogramm sicher helfen.
Stipendiendatenbanken
Informationen zu den F?rderm?glichkeiten f¨¹r internationale Studierende:
Links
- Stipendiendatenbank des DAAD f¨¹r internationale Studierende (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
- Informationen zur Studienfinanzierung im Freistaat Bayern (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
- Stipendiendatenbank des Bundesministeriums f¨¹r Bildung und Forschung (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
Wichtige Hinweise
Die F?rderung eines ganzen Studiums ist in den wenigsten F?llen m?glich.
Teilweise werden Stipendien von deutschen Stipendienorganisationen in den Heimatl?ndern vergeben. Informationen dazu erhalten Sie bei der deutschen Botschaft und deutschen Kulturinstituten im Heimatland, wie z.B. bei den Goethe-Instituten oder Au?enstellen des DAAD.
Einige Stiftungen vergeben Stipendien nur anfortgeschrittene Studierende, in manchen F?llen auch nur Graduierte.
DAAD -In Deutschland Studieren (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
BayBIDS Stipendium f¨¹r Absolventen Deutscher Schulen
Motivationsstipendium der Bayerischen BetreuungsInitiative Deutsche Auslands- und PartnerSchulen
BayBIDS vergibt Jahresstipendien an Absolventen Deutscher Auslands- und Partnerschulen, die ein Studium in Bayern aufnehmen. Den Stipendiaten wird damit der Einstieg in ihr Studium erleichtert, gleichzeitig fungieren sie als Mentoren f¨¹r interessierte Absolventen Deutscher Auslands- und Partnerschulen.
Informationen zur Stipendienbewerbung BayBIDS (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
BAYHOST Jahresstipendium
F¨¹r Hochschulabsolventen aus Bulgarien, Kroatien, Polen, Rum?nien, Serbien , der Slowakei, Tschechien, der Ukraine und Ungarn
Fundiertes Spezialwissen, die F?higkeit zu interdisziplin?rem Arbeiten und internationale Erfahrung sind wesentliche Anforderungen, die an Akademiker in Europa heute gestellt werden. Ein Postgraduiertenstudium im Ausland kann die im Erststudium erworbenen Qualifikationen erg?nzen und vertiefen sowie einen wichtigen Beitrag zur pers?nlichen Weiterentwicklung leisten. Auf dieser Basis k?nnen Hochschulabsolventen den Herausforderungen in beruflicher Praxis, wissenschaftlicher Forschung und Lehre besser begegnen. Sie haben sich f¨¹r ein Postgraduiertenstudium in Bayern entschieden? Der Freistaat Bayern vergibt in jedem Studienjahr Jahresstipendien f¨¹r Hochschulabsolventen aus dem ?stlichen Europa. Gef?rdert werden Aufbaustudieng?nge und Dissertationen.
Bewerbungsfrist ist der 1. Dezember!
Informationen zum Programm und zur Bewerbung (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
BAf?G (Bundesausbildungsf?rderungsgesetz)
Eine F?rderung nach dem BAf?G ist normalerweise deutschen Staatsb¨¹rgern vorbehalten. Ausl?ndische Studierende k?nnen nur in wenigen Sonderf?llen BAf?G beantragen, z.B. dann,
- wenn Sie Asylberechtigter oder aufgenommener Fl¨¹chtling sind;
- wenn ein Elternteil Deutsch ist;
- wenn ein Ehegatte Deutsch ist;
- wenn Sie vor Beginn des Studiums mindestens 5 Jahre in Deutschland erwerbst?tig waren;
- wenn ein Elternteil in den 6 Jahren vor Beginn Ihres Studiums mindestens 3 Jahre in Deutschland erwerbst?tig war,
- wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland haben.
Informationen zu BAf?G beim Studierendenwerk (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
Deutschlandstipendium
Mit dem nationalen Stipendienprogramm ? (externer Link, ?ffnet neues Fenster)Deutschlandstipendium" hat die Bundesregierung ein neues F?rderinstrument f¨¹r Studierende entwickelt.
Das Programm wird zur H?lfte vom Bundesministerium f¨¹r Bildung und Forschung finanziert, die andere H?lfte wird von einem privaten Spenderanteil getragen. Die Stipendien betragen € 300 pro Monat und werden f¨¹r mindestens ein Jahr vergeben.
Die Stipendien werden an besonders leistungswillige und leistungsf?hige Studierende vergeben, die herausragende Leistungen erbringen bzw. deren bisheriger Werdegang besonders gute Leistungen in Studium und Beruf erwarten l?sst.
Die Universit?t Regensburg vergibt Deutschlandstipendien an begabte Studierende. Die Vergabe erfolgt einmal j?hrlich zum Wintersemester.
Studienbeihilfe des International Office
Studienbeihilfe f¨¹r finanziell bed¨¹rftige internationale Studierende der Universit?t Regensburg
Voraussetzungen:
- Nationalit?t eines Nicht-EU-Mitgliedsstaates und Nicht-Industrielandes!
- Bachelor-/Staatsexamensstudieng?nge: Sie m¨¹ssen bereits mindestens 2 Fachsemester in Regensburg absolviert haben.
- Masterstudieng?nge: Sie m¨¹ssen bereits mindestens 1 Fachsemester in Regensburg absolviert haben.
Die Mittel sind nur f¨¹r ?w¨¹rdige und bed¨¹rftige" Studierende bestimmt. Die W¨¹rdigkeit ist durch Zeugnisse (z. B. ¨¹ber Zwischenpr¨¹fung) und eine Auflistung aller bisher im Studium erbrachten Leistungsnachweise (Scheine/ FlexNow-Ausdruck) zu belegen.
Die Bed¨¹rftigkeit einer oder eines Studierenden liegt dann vor, wenn die antragsstellende Person ¨¹ber keine eigenen Geldmittel verf¨¹gt und weder von Verwandten noch von Ehepartnern, noch von einer Stipendienorganisation oder einer anderen Stelle eine ausreichende finanzielle Unterst¨¹tzung erh?lt.
Der Antrag wird nur dann bearbeitet, wenn er vollst?ndig ist, d. h. wenn alle Fragen beantwortet und alle erforderlichen Unterlagen beigef¨¹gt sind:
- Tabellarischer Lebenslauf mit Foto (bei Erstantrag)
- Nachweis ¨¹ber die Staatsangeh?rigkeit (Kopie des Reisepasses)
- Kopie der erworbenen Zeugnisse
- Scheineliste/ FlexNow-Ausdruck
- Immatrikulationsbescheinigung f¨¹r das Semester, f¨¹r das die Beihilfe beantragt wird
- Gutachten eines Dozierenden des Studienhauptfaches
- Kontoausz¨¹ge der letzten 3 Monate
Wichtig:
Studienbeihilfen k?nnen nicht an Gaststudierende (z. B. Besucher von Deutschkursen) oder an Studienanf?nger vergeben werden.
Bewerbungsschluss ist in der Regel am Freitag der ersten Vorlesungswoche f¨¹r das laufende Semester. Der Termin wird immer per Aushang im International Office bekannt gegeben.
Informationen, Antragsformular, genaue Termine im International Office, Zi. 0.15 (9.30 - 11.30 Uhr)