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Krankenversicherung

Krankenversicherung

Krankenversicherung und Gesundheit

Studierende ben?tigen f¨¹r die Einschreibung eine g¨¹ltige Krankenversicherung. °ÙÀû¹¬_°ÙÀû¹¬ÓéÀÖÆ½Ì¨£¤¹ÙÍø ist gesetzlich vorgeschrieben. Ausreichender und g¨¹ltiger Krankenversicherungsschutz ist auch f¨¹r die Beantragung eines deutschen Aufenthaltstitels notwendig. 

Um nachzuweisen, dass Sie ¨¹ber einen g¨¹ltigen und ausreichenden Krankenversicherungsschutz verf¨¹gen, m¨¹ssen Sie eine gesetzliche deutsche Krankenversicherung kontaktieren und Ihren Versicherungsnachweis vorlegen. Die gesetzliche Krankenkasse ¨¹bermittelt nach Pr¨¹fung Ihrer Versicherungsunterlagen eine elektronische Meldung ¨¹ber Ihren Versicherungsstatus an die Universit?t Regensburg. 


EHIC / GHIC

Austauschstudierende, die eine Europ?ische Krankenversicherungskarte (EHIC) haben, m¨¹ssen in Deutschland keine Krankenversicherung abschlie?en. Die Karte ist in allen EU-L?ndern, in Island, Lichtenstein, Norwegen und der Schweiz f¨¹r medizinisch notwendige Leistungen im ?ffentlichen Gesundheitssystem g¨¹ltig. Bitte bringen Sie Ihre EHIC im Original bei Ankunft mit. 

Weitere Informationen zur EHIC finden Sie auf den Seiten der Europ?ischen Kommission (externer Link, ?ffnet neues Fenster)

Studierende aus Gro?britannien, die eine Global Health Insurance Card (GHIC) besitzen, m¨¹ssen ebenfalls keine Krankenversicherung in Deutschland abschlie?en, da durch die GHIC medizinisch notwendige Leistungen im deutschen ?ffentlichen Gesundheitssystem abgedeckt sind.

Bitte beachten Sie, dass EHIC/GHIC keinen Ersatz f¨¹r eine Reiseversicherung darstellen. Wir empfehlen Ihnen daher, zus?tzlich eine Reiseversicherung f¨¹r Ihren Austauschaufenthalt abzuschlie?en.

 


Eingeschr?nktes Versicherungsabkommen - Studierende aus Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, T¨¹rkei, Serbien, Montenegro, Tunesien

Zwischen Deutschland und den L?ndern Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, T¨¹rkei, Serbien, Montenegro und Tunesien besteht ein eingeschr?nktes Sozialversicherungsabkommen, das prim?r Notfallbehandlungen abdeckt. Daher empfehlen wir diesen Studierenden den Abschluss einer zus?tzlichen deutschen Krankenversicherung in Betracht zu ziehen. 


Gesetzliche Krankenversicherung

Austauschstudierende, die sich in Deutschland versichern lassen m¨¹ssen, haben bereits vor Anreise nach Regensburg die M?glichkeit eine gesetzliche Krankenversicherung abschlie?en. Der Versicherungsschutz gilt ab dem Tag der Einschreibung (ab dem 1. Oktober f¨¹r das Wintersemester und ab dem 1. April f¨¹r das Sommersemester).

Der monatliche Mitgliedsbeitrag f¨¹r die gesetzliche Krankenversicherung liegt derzeit bei ca. € 135,-. Im Krankheitsfall werden die Kosten in der Regel direkt zwischen Arzt und Krankenversicherung abgerechnet.

Wichtig:

Studierenden, die in den Monaten M?rz und September am vorbereitenden Intensivsprachkurs Deutsch teilnehmen, empfehlen wir dringend den Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung, da diese Monate in der Zeit vor dem Semesterbeginn liegen und daher nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sind.


Private Krankenversicherung

Wenn Sie ¨¹ber 30 Jahre alt sind, ben?tigen Sie eine private Krankenversicherung. Bitte wenden Sie sich vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung zur Beratung an das International Office, da private Versicherungen bestimmte Kriterien erf¨¹llen m¨¹ssen, um f¨¹r die Einschreibung an der Universit?t Regensburg oder die Beantragung eines Aufenthaltstitels anerkannt zu werden. 

 




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