
Erkundigen Sie sich bitte auf den Seiten des Ausw?rtigen Amtes (externer Link, ?ffnet neues Fenster), ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum ben?tigen. Sollten Sie visumspflichtig sein, beantragen Sie das Visum rechtzeitig vor Antritt Ihres Praktikums (in der Regel mehrere Monate im Vorfeld).
Studierende, die visumsfrei einreisen dürfen, müssen unter Umst?nden nach Anreise einen deutschen Aufenthaltstitel beantragen.
Praktikantinnen und Praktikanten sind verpflichtet innerhalb von zwei Wochen nach Ankunft Ihren Wohnsitz beim Bürgerbüro der Stadt Regensburg bzw. bei der Abteilung Ausl?nderangelegenheiten anzumelden.
Genehmigung von Praktika durch die Bundesagentur für Arbeit:
Praktikanten mit Nicht-EU-Nationalit?t ben?tigen unter Umst?nden eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit, um das Praktikum absolvieren zu dürfen. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit (externer Link, ?ffnet neues Fenster). Die Genehmigung muss durch den Praktikumsbetreuer oder die Praktikumsbetreuerin beantragt werden.