Steuern

Beantragung einer Steuer-ID
Beantragung einer Steuer-ID
Die Steuer-ID wird von der Universit?t Regensburg bei jeglicher Auszahlung ben?tigt. °ÙÀû¹¬_°ÙÀû¹¬ÓéÀÖÆ½Ì¨£¤¹ÙÍøe Nummer wird f¨¹r jede Person einmalig vergeben und Ihnen nach der Anmeldung bei der Stadt mitgeteilt.
Falls Sie aber nur einen kurzzeitigen Aufenthalt ohne Meldepflicht planen, wird die Steuer-ID nicht automatisch erstellt und muss aktiv beantragt werden. Das kann schon vor Anreise geschehen.
Die Steuer-ID ist mit dem Formblatt ¡°Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer f¨¹r nicht meldepflichtige Personen durch das Finanzamt¡± (Antrag auf Steuer-ID) zu beantragen, dabei kann diese ?bersetzungshilfe unterst¨¹tzen.
Der Antrag muss unterschrieben und mit der Kopie des Reisepasses oder eines sonstigen Identifikationspapiers per Email an das Finanzamt Regensburg geschickt werden.
Der zust?ndige Sachbearbeiter ist Herr Br¨¹cklmeier: uevst.7?(at)?fa244.stv.bayern.de (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
Die Steuer-ID wird ausschlie?lich per Post zugestellt. Sie k?nnen Ihren Betreuer oder Ihre Betreuerin bzw. Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin an der Uni Regensburg als Sendeadresse angeben, um einen Versand ins Ausland zu vermeiden.
Die Bearbeitungszeit beim Finanzamt dauert ca. 2 bis 4 Wochen.
Steuererkl?rung
Steuererkl?rung
Am Ende eines °ÙÀû¹¬_°ÙÀû¹¬ÓéÀÖÆ½Ì¨£¤¹ÙÍøjahres haben Sie die M?glichkeit eine Einkommensteuererkl?rung bei dem Finanzamt an Ihrem Wohnort einzureichen. Dadurch k?nnen Sie unter Umst?nden einen Teil der gezahlten Steuern zur¨¹ckerstattet bekommen. Die daf¨¹r ben?tigten Unterlagen erhalten Sie beim ?rtlichen Finanzamt.
Notwendig f¨¹r die Einkommensteuererkl?rung ist die Steueridentifikationsnummer (IdNr), die Sie normalerweise kurz nach Anmeldung bei Stadt per Post zugeschickt bekommen haben.
Kirchensteuer
Kirchensteuer
Eine Besonderheit in Deutschland ist die staatlich eingezogene Kirchensteuer. Religionsgemeinschaften haben die M?glichkeit, Kirchensteuern durch das Finanzamt einziehen zu lassen. F¨¹r die gro?en Kirchen wird die Kirchensteuer zusammen mit der Lohnsteuer eingezogen und automatisch vom monatlichen Gehalt abgef¨¹hrt. Daher m¨¹ssen Sie bei der Anmeldung bei der Stadt angeben, ob eine Religionszugeh?rigkeit vorliegt. Wenn keine vorliegt, wird auch keine Kirchensteuer eingezogen.
Haben Sie einen Arbeitsvertrag oder bekommen Sie ein Stipendium?
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Aufenthalt mit Arbeitsvertrag
Steuerpflichtig sind alle Angestellten, die ein Gehalt von mehr als € 556 pro Monat beziehen.
Die f¨¹r Sie anfallenden Steuern werden unmittelbar von Ihrem Gehalt abgezogen.
Am Ende eines °ÙÀû¹¬_°ÙÀû¹¬ÓéÀÖÆ½Ì¨£¤¹ÙÍøjahres haben Sie die M?glichkeit, einen Antrag auf Lohnsteuerausgleich bei dem Finanzamt an Ihrem Wohnort zu stellen. Mit diesem k?nnen Sie u.U. einen Teil der gezahlten Steuern zur¨¹ckerstattet bekommen. Die daf¨¹r ben?tigten Unterlagen erhalten Sie beim ?rtlichen Finanzamt. ?ber die Web-App "ELSTER" k?nnen Sie sich alle Unterlagen auch herunterladen und die Steuererkl?rung online durchf¨¹hren.
In manchen F?llen bew?hrt es sich, f¨¹r die Erstellung einer Steuererkl?rung kostenpflichtig die Unterst¨¹tzung eines Steuerberaters hinzuzuziehen.
Bitte informieren Sie sich, ob Sie in Deutschland oder in Ihrem Heimatland besteuert werden und ob es mit Ihrem Heimatland ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt.
Darin wird geregelt, in welchem Land Steuern gezahlt werden m¨¹ssen.
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Aufenthalt mit Stipendium
Falls Sie Ihren Forschungsaufenthalt in Deutschland mit einem Stipendium finanzieren, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit. Hier empfiehlt sich eine R¨¹cksprache mit dem jeweiligen Stipendiengeber. Au?erdem sollten Sie sich erkundigen, ob Ihr in Deutschland gezahltes Stipendium in Ihrem Heimatland versteuert werden muss.