Auch wenn die Universit?t Regensburg Ihren Auslandsaufenthalt sowohl akademisch als auch organisatorisch unterstützt, bleiben Sie als Programmteilnehmer:in für das Vorhaben doch selbst verantwortlich. Jede bzw. jeder an einem Austauschprogramm teilnehmende Studierende muss selbst für die korrekte Erledigung aller Formalit?ten (z.B. Visum, Krankenversicherung, Beurlaubung) Sorge tragen.
Wenn Sie sich selbstst?ndig um finanzielle F?rderung (Stipendien, Auslandsbaf?g etc.) bewerben wollen, müssen Sie genügend Vorlaufzeit einplanen!
Nachfolgend finden Sie einige hilfreiche Informationen und Links zur Vorbereitung Ihrer Abreise:
Die Universit?t Regensburg gew?hrt für ein Auslandsstudium bis zu zwei Urlaubssemester. Der Beurlaubungsantrag ist vor der Rückmeldefrist an die Studierendenkanzlei zu richten. Als Beleg für den Beurlaubungsgrund "Auslandsstudium" gilt das Zulassungsschreiben o.?. der ausl?ndischen Hochschule (bei einer Eigenbewerbung) bzw. des International Office (bei einer Platzierung im Austauschprogramm).
Der Semesterbeitrag (Studentenwerksbeitrag, RVV-Ticket) ist auch im Falle einer Beurlaubung zu entrichten.
Genauere Informationen zum Verfahren der Beurlaubung und den Beurlaubungsantrag finden Sie auf der Internetseiten der Studierendenkanzlei.
Ein ausreichender Versicherungsschutz gegen Krankheit und Unfall ist sowohl für Studium als auch Praktikum im Ausland unerl?sslich. Sie sollten sich also bei der Planung Ihres Auslandsaufenthalts genau über einen geeigneten Versicherungsschutz informieren, da weder die Universit?t Regensburg noch der DAAD haftbar gemacht werden k?nnen für Sch?den, die aus Krankheit, Unfall, Verletzung oder aus Verlust oder Besch?digung von Sachen im Zusammenhang mit den gef?rderten Projekten entstehen.
Wer in der Bundesrepublik einer gesetzlichen Krankenversicherung angeh?rt, kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund der Sozialversicherungsabkommen innerhalb der EU die Leistungen der entsprechenden Gebietskrankenkasse des Gastlandes in Anspruch nehmen. Erforderlich ist dafür der "Anspruchsnachweis" in Form der European Health Insurance Card (EHIC), den die deutsche Krankenkasse ausstellt, und im Gastland die Anmeldung bei der Gebietskasse. Abgedeckt werden in der Regel nur die medizinisch notwendigen Behandlungen. Deshalb wird empfohlen, sich vor dem Auslandsaufenthalt bei der eigenen Krankenkasse gründlich beraten zu lassen und eine zus?tzliche Auslandskranken- und eine Reiserücktransportversicherung abzuschlie?en.
Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse kl?ren, ob und für wie lange ein Auslandsschutz besteht.
Für die meisten Nicht-EU-Staaten muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Der DAAD bietet für Studierende, die über den DAAD gef?rdert werden (z.B. im Rahmen von Erasmus+), eine spezielle kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung an.
? DAAD: Versicherung im Ausland
Zus?tzlich zur Krankenversicherung wird eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für's Ausland dringend empfohlen.