Für eine verbindliche Planung der Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland sind Beratung und detaillierte Absprachen mit den entsprechenden Fachvertreter:innen bzw. Modulbeauftragten vor dem Auslandsstudium unerl?sslich.
Hier erfahren Sie, welche Schritte n?tig sind, um eine Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland sicherzustellen.
? Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Fachbereiche oft bestimmte Vorgaben bezüglich der Einbringung von Studienleistungen aus dem Ausland haben.
Hier gilt es, sich vorab genauestens zu informieren. Lesen Sie unbedingt die Hinweise auf der Seite F?cherinformationen!?
Nachfolgend finden Sie die h?ufigsten Anerkennungsfragen von Studierenden - und unsere Antworten darauf:
?ber das Kursangebot der Gasthochschule informieren Sie sich
bei den 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 für Auslandsaufenthalte im jeweiligen Institut bzw. der jeweiligen Fakult?t
Wenn Sie im Rahmen des Erasmus+ Mobilit?tsprogramms?ins Ausland gehen, müssen Sie zus?tzlich zum Kursplanungsformular ein Learning Agreement erstellen.?
Für das?PROMOS-Stipendienprogramm ist das Kursplanungsformular ausreichend. Allen anderen Studierenden wird grunds?tzlich empfohlen, vor Beginn ihres Auslandsaufenthalts die Anerkennung über das Kursplanungsformular abzukl?ren.
Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland k?nnen für den Pflicht- oder Wahlbereich anerkannt werden. Für eine Anerkennung ist im Vorfeld eine detailliertere ?berprüfung der Anerkennungsf?higkeit durch die zust?ndigen Fachvertreter bzw. Modulverantwortlichen n?tig. Bitte beachten Sie hierzu auch die studienfachspezifischen Hinweise zur Anerkennung unter F?cherinformationen.
Einer jeden Anerkennung liegen die Kerns?tze der Lissabon-Konvention zugrunde. Wesentlich hierbei ist der Paradigmenwechsel von der ?Gleichwertigkeit" hin zum ?wesentlichen Unterschied“, d.h. im Mittelpunkt der Frage nach der
Anerkennungsf?higkeit steht nicht mehr die Gleichwertigkeit der Leistung, sondern vielmehr die Frage nach den Lernergebnissen (Kompetenzen) sowie dem anzunehmenden Studienerfolg.
Grunds?tzliches zur Anerkennung von Studienleistungen k?nnen Sie auch in den Internationalisierungsstrategie nachlesen.
Der Antrag ist unmittelbar nach Rückkehr und Erhalt des Transcripts of Records der Partnerhochschule zu stellen. Ein Antrag auf Anerkennung von nicht an der Universit?t Regensburg erbrachten Leistungen kann nur einmal, und zwar innerhalb des ersten Semesters nach (Wieder-)Aufnahme des Studiums an der UR, gestellt werden.
Die Umrechnung von im Ausland erzielten Noten erfolgt anhand einer Tabelle, die laufend aktualisiert und erg?nzt wird
Für die im Ausland erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen wird bei der Anerkennung im Pflicht- oder Schwerpunktbereich die Anzahl der Leistungspunkte (LP) vergeben, die für die entsprechenden Regensburger Module oder Modulteile zugewiesen ist (auch wenn die LP der Gasthochschule h?her oder niedriger sind).
Werden die im Ausland erbrachten Leistungen hingegen im Wahl- oder freien Leistungspunktebereich eingebracht, werden in der Regel die an der ausl?ndischen Hochschule angegebenen LP übertragen, wenn es sich um ECTS handelt (gilt v.a. für Europa).
In allen anderen F?llen (v.a. bei Partneruniversit?ten in ?bersee) werden die LP vom Prüfungsamt in Absprache mit Modulverantwortlichen umgerechnet.
? Empfehlungen zur Umrechnung von LP (die an überseeischen Universit?ten erworben wurden und in den Wahl-/ freien Leistungspunktebereich eingebracht werden sollen)
Es wird erwartet, dass Studierende Kurse belegen, die in Umfang und Arbeitsbelastung dem Programm heimischer Studierender entsprechen.
Wie im Inland, so kann es auch an der Partnerhochschule passieren, dass man einmal einen Kurs nicht besteht. Ein Fehlversuch im Ausland wird an der UR nicht in Flexnow erfasst. Wenn der nicht bestandene Kurs eine Pflichtleistung an der UR ersetzen sollte, so ist die Leistung ganz regul?r in den Semestern nach Rückkehr an der UR zu erbringen. Bei nicht bestandenen Kursen für den Wahlbereich ist dieser nach Rückkehr mit Kursen der UR zu füllen.
Grunds?tzlich wird davon ausgegangen, dass Studierende der UR sich bemühen, w?hrend eines Austauschstudiums den akademischen Anforderungen der Gastuniversit?t bestm?glich gerecht zu werden. Bei einer unbegründeten signifikanten Unterschreitung der im Learning Agreement festgehaltenen LP, werden betreffende Studierende zur Rechenschaft gezogen. Zudem beh?lt sich die UR vor, etwaige Stipendienzahlungen zu kürzen bzw. eine vollst?ndige Rückzahlung einzufordern.