Ihr Studium k?nnen Sie (teilweise) finanzieren durch:
Sie m¨¹ssen sich bereits in der Vorbereitungsphase Gedanken dar¨¹ber machen, welche Finanzierungsm?glichkeiten Ihnen zur Verf¨¹gung stehen.
Studienbewerber/innen aus Nicht-EU-L?ndern m¨¹ssen sogar vor Einreise bereits ¨¹ber die Finanzierung bei der Botschaft Auskunft geben.
Die deutschen Hochschulen vergeben keine Stipendien. Es gibt nur au?eruniversit?re Institutionen, die Stipendienprogramme anbieten.
Folgende Informationen werden Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Stipendienprogramm sicher helfen:
Die F?rderung eines Vollstudiums - also vom 1. Semester bis zum Studienabschluss - ist in den wenigsten F?llen m?glich.
Teilweise werden Stipendien von deutschen Stipendienorganisationen in den Heimatl?ndern der Bewerbenden ausgeschrieben und vergeben. Informationen dazu erhalten Sie bei der deutschen Botschaft und deutschen Kulturinstituten im Heimatland, wie z.B. bei den Goethe-Instituten oder Au?enstellen des?DAAD.
Einige Stiftungen nehmen auch bereits in Deutschland studierende Ausl?nder auf, normalerweise k?nnen sich aber nur fortgeschrittene Studierende, in manchen F?llen auch nur Graduierte, um ein Stipendium bewerben.
Informationen zu den F?rderm?glichkeiten f¨¹r internationale Studierende und Graduierte sowie zu Angeboten ausgew?hlter F?rderorganisationen:?
? Stipendiendatenbank des DAAD f¨¹r internationale Studierende
? Informationen zur Studienfinanzierung in Freistaat Bayern
? Stipendiendatenbank des Bundesministeriums f¨¹r Bildung und Forschung
Mit dem nationalen Stipendienprogramm ?Deutschlandstipendium¡°? hat die Bundesregierung ein neues F?rderinstrument f¨¹r Studierende entwickelt.
Das Programm wird zur H?lfte vom Bundesministerium f¨¹r Bildung und Forschung finanziert, die andere H?lfte wird von einem privaten Spenderanteil getragen. Die Stipendien betragen € 300 pro Monat und werden f¨¹r mindestens ein Jahr vergeben.
Die Stipendien werden an besonders leistungswillige und leistungsf?hige Studierende vergeben, die herausragende Leistungen erbringen bzw. deren bisheriger Werdegang besonders gute Leistungen in Studium und Beruf erwarten l?sst.
Die Universit?t Regensburg vergibt Deutschlandstipendien an begabte Studierende. Die Vergabe erfolgt einmal j?hrlich zum Wintersemester.
F¨¹r Hochschulabsolventen aus Bulgarien, Kroatien, Polen, Rum?nien, Serbien , der Slowakei, Tschechien, der Ukraine und Ungarn
Fundiertes Spezialwissen, die F?higkeit zu interdisziplin?rem Arbeiten und internationale Erfahrung sind wesentliche Anforderungen, die an Akademiker in Europa heute gestellt werden. Ein Postgraduiertenstudium im Ausland kann die im Erststudium erworbenen Qualifikationen erg?nzen und vertiefen sowie einen wichtigen Beitrag zur pers?nlichen Weiterentwicklung leisten. Auf dieser Basis k?nnen Hochschulabsolventen den Herausforderungen in beruflicher Praxis, wissenschaftlicher Forschung und Lehre besser begegnen. Sie haben sich f¨¹r ein Postgraduiertenstudium in Bayern entschieden? Der Freistaat Bayern vergibt in jedem Studienjahr Jahresstipendien f¨¹r Hochschulabsolventen aus dem ?stlichen Europa. Gef?rdert werden Aufbaustudieng?nge und Dissertationen.
Bewerbungsfrist ist der 1. Dezember!
? Hinweise und Informationen zum Programm und Bewerbungsunterlagen
Motivationsstipendium der Bayerischen BetreuungsInitiative Deutsche Auslands- und PartnerSchulen
BayBIDS vergibt Jahresstipendien an Absolventen Deutscher Auslands- und Partnerschulen, die ein Studium in Bayern aufnehmen. Den Stipendiaten wird damit der Einstieg in ihr Studium erleichtert, gleichzeitig fungieren sie als Mentoren f¨¹r interessierte Absolventen Deutscher Auslands- und Partnerschulen.
? Informationen zur Stipendienbewerbung bei BayBIDS
Eine F?rderung nach dem BAf?G ist normalerweise deutschen Staatsb¨¹rgern vorbehalten. Ausl?ndische Studierende k?nnen nur in wenigen Sonderf?llen BAf?G beantragen, z.B. dann,
? ?ber die BAf?G-F?rderung k?nnen Sie sich im Studentenwerk informieren
Studienbeihilfe f¨¹r finanziell bed¨¹rftige internationale Studierende der Universit?t Regensburg
Voraussetzungen:
Die Mittel sind nur f¨¹r??w¨¹rdige und bed¨¹rftige"?Studierende bestimmt. Die?W¨¹rdigkeit?ist durch Zeugnisse (z. B. ¨¹ber Zwischenpr¨¹fung) und eine?Auflistung?aller bisher im Studium erbrachten Leistungsnachweise (Scheine/ FlexNow-Ausdruck) zu belegen.
Die?Bed¨¹rftigkeit einer oder eines Studierenden liegt dann vor, wenn die antragsstellende Person ¨¹ber keine eigenen Geldmittel verf¨¹gt und weder von Verwandten noch von Ehepartnern, noch von einer Stipendienorganisation oder einer anderen Stelle eine ausreichende finanzielle Unterst¨¹tzung erh?lt.
Der Antrag wird nur dann bearbeitet, wenn er?vollst?ndig?ist, d. h. wenn?alle Fragen?beantwortet und?alle erforderlichen Unterlagen?beigef¨¹gt sind:
Wichtig:
Studienbeihilfen k?nnen nicht an Gaststudierende (z. B. Besucher von Deutschkursen) oder an Studienanf?nger vergeben werden.
Bewerbungsschluss ist in der Regel am Freitag der ersten Vorlesungswoche f¨¹r das laufende Semester. Der Termin wird immer per Aushang im International Office bekannt gegeben.
Informationen, Antragsformular, genaue Termine im International Office, Zi. 0.15 (9.30 - 11.30 Uhr)