Sexuelle Bel?stigungen oder die Ausübung sexualisierter Gewalt von und gegenüber Universit?tsmitglie?dern, geh?ren zu den Verletzungen der grundgesetzlich geschützten Menschenwürde (Art. 1 und 3 GG) und werden an der Universit?t Regensburg (UR) nicht toleriert.
Wegweisend für das Verst?ndnis sexueller Bel?stigung und sexualisierter Gewalt ist die Rechtsauffassung des AGG, das sexuelle Bel?stigungen in § 3 Abs. unter Diskriminierungen (Benachteiligungen) subsumiert und folgenderma?en definiert:
Eine sexuelle Bel?stigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch
geh?ren, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
Damit sind alle verbalen, nonverbalen und k?rperlichen Ann?herungen, die als unerwünscht, grenz?überschreitend, bedrohlich, abwertend oder demütigend empfunden werden, als sexuelle Bel?stigung einzuordnen.
Der Umgang mit sexueller Bel?stigung und sexualisierter Gewalt ist an der UR durch ein Grundsatzpapier transparent geregelt, der Vertreter*innen aller Statusgruppen mit den relevanten Informationen sowie Beratungs- und Beschwerdestellen bekannt macht.