Schwangere und stillende Frauen unterliegen einem besonderen Schutz. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网er ist im Mutterschutzgesetz (kurz MuSchG (externer Link, ?ffnet neues Fenster)) geregelt und gilt für alle Frauen, egal ob beruflich t?tig, in Ausbildung oder im Studium.
Die Universit?t Regensburg tr?gt insbesondere Sorge für die Gesundheit der werdenden Mütter, sowohl für die Studierenden als auch für die Besch?ftigten und die der (ungeborenen) Kinder. Damit diese geschützt werden k?nnen, müssen die Vorgesetzten informiert werden. Erst dadurch k?nnen m?gliche Gesundheitsgef?hrdungen und Benachteiligungen w?hrend der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit verhindert werden. Mehr dazu finden Sie auf der Homepage des Referates Sicherheitswesen (externer Link, ?ffnet neues Fenster).
Hier finden Sie Liegem?glichkeiten für Schwangere (externer Link, ?ffnet neues Fenster).
Umfangreiche Informationen finden Eltern auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: https://familienportal.de/ (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
Regelungen zu Studium & Schwangerschaft
Schwangerschaft & Mutterschutz
Schwanger im Studium
Seit 01.01.2018 gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht nur für berufst?tige Frauen, sondern auch für 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网nen. Damit soll Ihre Gesundheit und die Ihres (ungeborenen) Kindes am Studienort geschützt werden. Au?erdem soll es Ihnen m?glich sein, Ihr Studium ohne Gesundheitsgef?hrdung und Benachteiligungen w?hrend der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit fortzusetzen.
Was soll ich als schwangere oder stillende 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 tun?
- Wenn Sie von Ihrer Schwangerschaft wissen oder wenn Sie Ihr Kind stillen, dann müssen Sie Ihren Studienort unter einem v?llig neuen Gesichtspunkt betrachten: Gibt es gesundheitliche Gef?hrdungen für mich, mein ungeborenes Kind oder das Kind, das ich stille?
- Mutterschutz gilt meistens sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. W?hrend dieser Zeit müssen Sie auch dann nicht an Veranstaltungen teilnehmen, wenn Ort, Zeit und Ablauf verpflichtend vorgegeben sind oder Sie im Rahmen der hochschuleigenen Ausbildung ein Praktikum absolvieren. Sie k?nnen dennoch daran teilnehmen, wenn Sie dies m?chten. Für die anderen F?lle werden individuelle L?sungen gefunden, damit Sie die Studien- und Prüfungsleistungen erbringen k?nnen.
- Damit die Universit?t Regensburg (UR) Sie dabei unterstützen kann, sollen Sie Ihre Schwangerschaft oder die Tatsache, dass Sie stillen, melden. Danach werden für Sie die Mutterschutzfristen festgesetzt und es wird für Sie im Zust?ndigkeitsbereich des Studiendekans / der Studiendekanin eine individuelle Gef?hrdungsbeurteilung erstellt. Mehr dazu finden Sie auf der Homepage des Referates Sicherheitswesen.
- Nutzen Sie auch die pers?nlichen Beratungsangebote.
Bei wem soll ich mich melden?
- Sie k?nnen sich zun?chst bei der Studierendenkanzlei melden.
- Wenn Sie ein allgemeines Informationsgespr?ch wünschen, wie Sie schwanger und mit Kind an der UR studieren k?nnen, steht Ihnen unser Familien-Service zur Verfügung. Dort k?nnen Sie auch die formale Meldung abgeben.
- Nicht zuletzt sollten Sie mit Ihren Dozent/innen und Prüfer/innen über Ihre individuelle Situation sprechen, damit diese Sie bestm?glich unterstützen k?nnen.
Folgende Informationen ben?tigt die Universit?t von Ihnen:
- zu Ihrer Person:
- Name, Vorname
- Immatrikulationsnummer
- Studiengang, Semester
- E-Mail-Adresse
- zu Ihrem Kind:
- Kopie des Teils des Mutterpasses mit dem voraussichtlichen Geburtstermin bzw. der Geburtsurkunde oder ?rztliche Bescheinigung
- zu Ihrem Studienverlauf: Welche Lehrveranstaltungen wollen Sie im Semester / in den Semestern des Mutterschutzes und der Stillzeit besuchen oder welche Prüfungen ablegen?
- Name der Lehrveranstaltung
- Veranstaltungsnummer
- Dozent/in
- Prüfung
- zust?ndiges Prüfungsamt
- Prüfer/in
- Termin
Weitere Informationen zum Mutterschutz:
- Informationsmaterialien zum Mutterschutz an der UR des Referats Sicherheitswesen der UR
- Leitfaden zum Mutterschutz mit Mutterschutzgesetz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/leitfaden-zum-mutterschutz/73756
- Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/arbeitgeberleitfaden-zum-mutterschutz/121860
Familienfreundliche Studien- & Prüfungsregelungen
Richtlinien zu den familienfreundlichen Studien- und Prüfungsregelungen
Die Universit?t Regensburg hat am 09.05.2012 weitreichende Richtlinien zu Familienfreundlichen Studien- und Prüfungsregelungen (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) verabschiedet.
Zielgruppen: 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e Richtlinien gelten grunds?tzlich
- für Studierende mit Betreuungsverpflichtungen für Kinder unter 14 Jahren,
- für Studierende, die für nahe Angeh?rige als Betreuer eingesetzt sind,
- für alle Studieng?nge der UR (Ausnahmen z.B. bei staatlichen Prüfungen wie Staatsexamen sind m?glich).
Bitte beachten Sie, dass diese Regelungen allgemein für Studierende mit Kindern gelten; für schwangere oder stillende 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网nen gilt seit 2018 das Mutterschutzgesetz mit eigenen Regelungen.
Bitte beachten Sie auch, dass diese Richtlinien als Handlungs- und Ausführungsempfehlungen zu verstehen sind. (Rechts-)verbindliche Entscheidungen k?nnen nur in Abstimmung mit den Dozentinnen und Dozenten, Prüferinnen und Prüfern, Leitungen von Praktikumsstellen bzw. den Prüfungs?mtern und -ausschüssen getroffen werden.
Regelungsbereiche
1. Alternative Studienleistungen
M?glichkeit zur Ablegung geeigneter alternativer Studienleistungen bei erh?htem Betreuungsaufwand (z.B. bei Krankheit oder mangels geeigneter Aufsichtsperson).
2. Verl?ngerte Bearbeitungszeiten
Auf Antrag angemessene Verl?ngerung der Bearbeitungszeiten von Haus-, Seminar- und Abschlussarbeiten um bis zu 30 Prozent.
3. Bevorzugte Wahl von Lehrveranstaltungszeiten
Bevorzugte Aufnahme in Lehrveranstaltungen w?hrend der Kernzeiten, d.h. w?hrend üblicher Kinderbetreuungszeiten (8 bis 16 Uhr) im Rahmen der organisatorischen M?glichkeiten.
4. Flexibilisierung der Praktika
M?glichkeit, im Studienplan verpflichtend vorgesehene Vollzeitpraktika entweder zu splitten oder in Teilzeit zu absolvieren im Rahmen der organisatorischen M?glichkeiten.
5. Flexible Prüfungsterminierung
- Kurzfristiger Prüfungsrücktritt auf formlosen Antrag (auch per E-Mail) beim zust?ndigen Prüfungsamt bis sp?testens eine Stunde vor Prüfungsbeginn. Wichtig: Nachweis über die Betreuungsverpflichtung z.B. bei Erkrankung des Kindes ist nachzureichen!
Erforderliche Angaben: Bezeichnung der Prüfung, Prüfer/in, Prüfungsdatum und -uhrzeit. - Prüfungsbelastung soll in der Regel drei Prüfungen pro Woche nicht überschreiten. Daher sollen bei der Prüfungsterminierung die Belange der Studierenden mit Betreuungsverpflichtungen besonders berücksichtigt werden. Im Rahmen der organisatorischen M?glichkeiten soll sowohl eine bevorzugte Wahl des Prüfungstermins innerhalb des regul?ren Prüfungszeitraums bzw. die Vereinbarung inidividueller alternativer Prüfungstermine m?glich sein. Es kann auch eine Leistungserbringung in geeigneter alternativer Form stattfinden.
6. Verl?ngerung der Studienh?chstdauer
Antragsm?glichkeit auf Verl?ngerung der Studienh?chstdauer zum Ende der regul?ren Studienzeit unabh?ngig von Zeiten der Beurlaubung oder des Erziehungsurlaubs in dem Rahmen, wie er der Benachteiligung angemessen ist.
Informieren Sie sich dazu beim Zentralen Prüfungssekretariat bzw. der Studierendenkanzlei.
Bei Problemen und weiteren Fragen k?nnen Sie auch beim Familien-Service der Universit?t nachfragen: Telefon 0941 943-2323, familienservice@ur.de (?ffnet Ihr E-Mail-Programm) oder über das Kontaktformular.
Beurlaubung
Beurlaubung aufgrund von Schwangerschaft, Mutterschutz und Kinderbetreuung oder Pflege naher Angeh?riger
Studierende k?nnen sich aufgrund Art. 48 des Bayerischen Hochschulgesetzes aus wichtigen Gründen beurlauben lassen. Solche wichtigen Gründe k?nnen Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit oder die Pflege naher Angeh?riger sein.
Für Beurlaubungen aus diesen familienpolitischen Gründen gibt es einige Ausnahmeregelungen bei der Dauer der Beurlaubung (mehr als zwei Semester) und dabei, dass w?hrend dieser Zeit der Beurlaubung Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden k?nnen.
Mehr Informationen zur Beurlaubung finden Sie auf der Internetseite der Studierendenkanzlei.
Bitte beachten Sie, dass w?hrend eines Urlaubssemesters kein Anspruch auf Baf?g besteht. Mehr Informationen zu alternativen finanziellen Hilfen finden Sie hier beim Studierendenwerk. (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
Krankenversicherung w?hrend der Beurlaubung/der Elternzeit
Da die Regelungen davon abh?ngig sind, ob Studierende gesetzlich oder privat versichert sind oder ob sie noch bei den Eltern familienversichert sind, fragen Sie am besten individuell bei Ihrer Krankenversicherung nach.
Allgemeine Informationen zur studentischen Krankenversicherung erhalten Sie beim Studierendenwerk Niederbayern/Oberpfalz. (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
Studienunterbrechung
Neben der Beurlaubung vom Studium gibt es die M?glichkeit, das Studium für eine bestimmte Zeit ganz zu unterbrechen. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 geschieht durch eine Exmatrikulation.
Da eine erneute Immatrikulation unter Umst?nden sehr problematisch werden kann, sollte diese M?glichkeit von Studierenden nur im ?u?ersten Notfall in Erw?gung gezogen werden und wenn ziemlich sicher ist, dass das Studium überhaupt nicht mehr fortgesetzt werden soll.
Wichtig: Bitte lassen Sie sich unbedingt vor einer Exmatrikulation von den zust?ndigen Stellen (Zentrale Studienberatung, Fachstudienberatung, Studentenkanzlei, Prüfungs?mter) umfassend informieren, ob ggf. Zulassungsbeschr?nkungen, Neuerungen der Prüfungsordnung oder sonstige rechtliche ?nderungen zu erwarten sind.
Mehr Informationen zur Exmatrikulation finden Sie auf den Internetseiten der Studierendenkanzlei.
Beratungsstellen & finanzielle Hilfen
Anlaufstellen an der UR bei Fragen zu ...
1. Studien- & Prüfungsorganisation
- Meldestelle für schwangere/stillende 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网nen, Koordinierung der Abl?ufe, Urlaubssemester, Schutzfristen: Studierendenkanzlei
- Prüfungsrechtliche Fragen: Prüfungssekretariate
- Fragen zum Studienablauf, Hilfestellung für Nachteilsausgleich: Studiendekanat der jeweiligen Fakult?t, Studiengangskoordinator/innen
2. Gesundheitsschutz & Arbeitssicherheit
- Gesundheitsschutz, Medizinische Beratung: Betriebs?rztlicher Dienst
- Arbeitssicherheit allgemein, Gentechnik und Biostoffe, Gefahrstoffe, Strahlenschutz, R?ntgenstrahlung, optische Strahlung etc: Referat V/3 Sicherheitswesen
- Spezielle Gef?hrdungen durch aktuelle Projekte im Laborbereich: Praktikumsleiter/innen, Laserschutzbeauftragte, Strahlenschutzbeauftragte, Beauftragte für Biologische Sicherheit, Projektleiter, Sicherheitsbeauftragte im jeweiligen Arbeitsbereich
3. Soziale Information & Beratung für 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网nen
- Soziale Information, Beratung und Unterstützung von schwangeren und stillenden Frauen und Eltern: Koordinationsstelle Chancengleichheit & Familie | Familien-Service
- Frauen- und elternspezifische Studienberatung: Zentrale Studienberatung
- Sozialberatung, Finanzierung: Studierendenwerk Niederbayern/Oberpfalz
Links zu finanziellen Hilfen für Familien:
- Mutterschaftsgeld (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
- Elterngeld (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
- Bayerisches Familiengeld (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
- Kindergeld und Kinderzuschlag (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
- Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe, (Finanzielle Hilfen nach SGB II) (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
- Unterhaltsvorschuss (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
- BAf?G für studentische Eltern (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
- Landes-Stiftung "Hilfe für Mutter & Kind" (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
- Wohngeld (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
- Zuschuss für Ferienangebote (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
- Finanzielle Unterstützung den den Kinderbetreuungskosten (Teilnahmegebühren) (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
- Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
- Steuerentlastungen für Einkommenssteuerpflichtige (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
weitere Infos
Weitere Informationen zum Thema Hilfen und Beratung finden Sie unter diesen Seiten:
Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
Auslandsstudium mit Kind
Interessante Links
- Familie in der Hochschule: Auslandsstudium mit Kind (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
- www.studieren-mit-kind.org > Auslandsstudium mit Kind (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
- International Office der UR (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
- AISEC Regensburg (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
Speziell für Mitarbeitende
Mutterschutzüberbrückungspauschale
Mutterschutzüberbrückungspauschale
Zur ?berbrückung der gesetzlich vorgeschrieben Besch?ftigungsverbote für werdende und stillende Mütter im Sinne der Mutterschutzvorschriften (MuSchG bzw. UrlMV) leistet die Universit?t Regensburg (UR) finanzielle Unterstützung in Form einer sog. Mutterschutzüberbrückungspauschale.
Sie dient als universit?tsweite Strukturma?nahme zur F?rderung der Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft.
Die Mutterschutzüberbrückungspauschale dient bei wissenschaftlichem Personal
- der Kompensation des aufgrund der Schutzfristen vor und nach der Entbindung bedingten Ausfalls von Lehre und Forschung bzw. von deren Einschr?nkung, sofern eine volle Vertretung der schwangeren Frau bzw. Mutter nicht m?glich ist (i.d.R. bei Beamtinnen oder bei bestimmten Drittmittel-Projekten),
- der Finanzierung personeller Unterstützung bei individuellen Besch?ftigungsverboten w?hrend der Schwangerschaft bzw. zur Unterstützung der experimentellen Labort?tigkeit von Schwangeren,
- der finanziellen Absicherung von Stipendiatinnen, wenn der Stipendiengeber die Finanzierung von Mutterschutzzeiten nicht vorsieht.
Hier finden Sie weitere Infos zur Mutterschutzüberbrückungspauschale (externer Link, ?ffnet neues Fenster).
Kontakt für Rückfragen: Koordinationsstelle Chancengleichheit | Katja von Poschinger | chancengleichheit(at)ur.de (?ffnet Ihr E-Mail-Programm)| Telefon 0941 943-3581
Gleitzeit & Telearbeit
Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit
- Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit an der Universit?t Regensburg
- weitere Formulare und Informationen zur gleitenden Arbeitszeit
Dienstvereinbarung zur Wohnraum- & Telearbeit
Beratungsstellen
Neben dem Familien-Service gibt es an der Universit?t Regensburg noch folgende Anlaufstellen:
- Frauenbeauftragte der Fakult?ten
- Konvent der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Personalabteilung der UR
- Personalrat der UR
- Gleichstellungsbeauftragter der UR
- Gesundheitsschutz, Medizinische Beratung: Betriebs?rztlicher Dienst
- Arbeitssicherheit allgemein, Gentechnik und Biostoffe, Gefahrstoffe, Strahlenschutz, R?ntgenstrahlung, optische Strahlung etc: Referat V/3 Sicherheitswesen
- Spezielle Gef?hrdungen durch aktuelle Projekte im Laborbereich: Praktikumsleiter/innen, Laserschutzbeauftragte, Strahlenschutzbeauftragte, Beauftragte für Biologische Sicherheit, Projektleiter, Sicherheitsbeauftragte im jeweiligen Arbeitsbereich
Weitere Informationen zum Thema Hilfen und Beratung:
Finanzielle Hilfen für Familien:
Hier finden Sie hilfreiche Links zu finanziellen Hilfen für Familien: Linkliste finanzielle Hilfen