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Pl?tzlich pflegebedürftig – von der ersten Hilfe zur passenden Versorgung

Pflegebedarf ist ein Thema, mit dem man sich im Alltag wenig befasst. Wenn er dann aber eintritt, geschieht es oft ohne Vorwarnung und stellt die Betroffenen sowie ihre Angeh?rigen vor Fragen und Probleme, die ohne Hilfe schwer zu bew?ltigen sind.

Auf diesen Seiten finden Sie hilfreiche Informationen und weiterführende Hinweise rund um das Thema Pflege, wie z.B. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und konkrete Hilfsm?glichkeiten für die Pflege daheim oder in station?ren Einrichtungen.

Helping the needy ? iStock.com/wiliams

Erste kostenfreie Informationen rund um das Thema Pflege erhalten alle gesetzlich Versicherten beim Pflegeservice Bayern (externer Link, ?ffnet neues Fenster) sowie bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse.

Regionale Beratung und Unterstützung für Pflegebedürftige aller Altersstufen, Angeh?rige und Interessenten bietet der Pflegestützpunkt Regensburg (externer Link, ?ffnet neues Fenster)

Für private Krankenversicherte steht die Compass Pflegeberatung (externer Link, ?ffnet neues Fenster) bei allen diesen Fragen zur Verfügung.

Der VDK bietet kostenlose online Vortr?ge zu den Themen Pflege, Vorsorgevollmacht, Rente und Schwerbehinderung, mehr dazu hier (externer Link, ?ffnet neues Fenster).

Beim bundesweite Pflegetelefon 030 / 20 17 91 31erhalten Sie Informationen zu h?uslicher Pflege, zu gesetzlichen Leistungen und Freistellungsm?glichkeiten.

Pflegefinder - Die Pflegeb?rse für Bayern (externer Link, ?ffnet neues Fenster) vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Pr?vention

Gerne k?nnen Sie sich dazu aber auch an den Familien-Service der UR wenden.

Ein Gespr?chskreis für pflegende Angeh?rige der UR findet jeden ersten Montag im Monat von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr statt. In diesem Flyer zum Gespr?chskreis für pflegende Angeh?rige (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) finden Sie weitere Informationen.

Arbeitsreduzierung oder Freistellung zur Pflege von Angeh?rigen

Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) erm?glicht es Besch?ftigten, sich für die Pflege von Angeh?rigen bis zu sechs Monate von der Arbeit freistellen zu lassen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu verbessern.

 

Inkrafttreten: Das Pflegezeitgesetz trat am 1. Juli 2008 in Kraft und wurde zuletzt durch das Gesetz vom 23. Oktober 2024 ge?ndert. 

Ziel: Es soll Besch?ftigten die M?glichkeit geben, pflegebedürftige Angeh?rige in h?uslicher Umgebung zu pflegen, ohne dass das Arbeitsverh?ltnis gef?hrdet wird. 

 

Ansprüche und Rechte

Kurzzeitige Freistellung: Besch?ftigte haben das Recht, bis zu zehn Arbeitstage in einer akuten Pflegesituation von der Arbeit fernzubleiben, um die Pflege zu organisieren oder sicherzustellen. 

Pflegezeit: Besch?ftigte k?nnen sich für bis zu sechs Monate vollst?ndig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, um einen pflegebedürftigen Angeh?rigen zu betreuen. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 gilt jedoch nur für Unternehmen mit mehr als 15 Besch?ftigten. 

Nachweis der Pflegebedürftigkeit: Die Pflegebedürftigkeit des Angeh?rigen muss durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes nachgewiesen werden. 

Sonderkündigungsschutz: W?hrend der Pflegezeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz für die betroffenen Besch?ftigten. 

Antragsverfahren

Ankündigung: Besch?ftigte müssen ihren Arbeitgeber mindestens zehn Arbeitstage vor Beginn der Pflegezeit in Textform informieren und den Zeitraum sowie den Umfang der Freistellung angeben. 

Teilzeitarbeit: Es besteht auch die M?glichkeit, w?hrend der Pflegezeit in Teilzeit zu arbeiten, wobei keine w?chentliche Mindestarbeitszeit vorgegeben ist. 

Fazit

Das Pflegezeitgesetz bietet einen flexiblen Rahmen für Besch?ftigte, die pflegebedürftige Angeh?rige betreuen m?chten, und f?rdert die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen und Verfahren zu beachten, um die Ansprüche erfolgreich geltend zu machen.

Patienten - und Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht

 - wichtige Dokumente, die es erm?glichen, den eigenen Willen in gesundheitlichen und rechtlichen Angelegenheiten festzuhalten und sicherzustellen, dass dieser auch im Ernstfall beachtet wird.

1. Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem festgelegt wird, welche medizinischen Ma?nahmen im Falle einer Entscheidungsunf?higkeit gewünscht oder abgelehnt werden. Sie erm?glicht es, den eigenen Willen bezüglich medizinischer Behandlungen klar zu definieren, z. B. ob man lebensverl?ngernde Ma?nahmen wünscht oder nicht. Es ist wichtig, dass die Patientenverfügung schriftlich verfasst und eigenh?ndig unterschrieben wird. Sie sollte regelm??ig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Wünschen entspricht. 

2. Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht erm?chtigt eine oder mehrere Personen, in rechtlichen Angelegenheiten für den Vollmachtgeber zu handeln, wenn dieser selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 kann medizinische Entscheidungen, finanzielle Angelegenheiten oder andere rechtliche Belange umfassen. Eine Vorsorgevollmacht ist besonders wichtig, um zu vermeiden, dass ein Gericht einen Betreuer bestellt, was oft nicht den pers?nlichen Wünschen entspricht. Es ist ratsam, die bevollm?chtigte Person im Voraus über die eigenen Wünsche und Werte zu informieren. 

3. Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist eine Willens?u?erung, die festlegt, wer im Falle einer gerichtlichen Betreuung als Betreuer eingesetzt werden soll. Sie ist besonders relevant, wenn eine Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. In der Betreuungsverfügung kann auch festgelegt werden, welche Personen nicht als Betreuer in Frage kommen. 

Bedeutung und Empfehlungen

Es wird empfohlen, diese Dokumente frühzeitig zu erstellen, um im Ernstfall sicherzustellen, dass der eigene Wille respektiert wird. Es ist auch ratsam, sich bei der Erstellung von Fachleuten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und keine Widersprüche zwischen den Dokumenten bestehen. 

Durch die Kombination dieser Dokumente kann eine umfassende Vorsorge getroffen werden, die sowohl medizinische als auch rechtliche Aspekte abdeckt und die Selbstbestimmung auch in schwierigen Lebenssituationen wahrt.

M?glichkeiten der Versorgung

von pflegebedürftigen Angeh?rigen - fast immer eine gro?e Herausforderung

Für die Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen gibt es unterschiedliche M?glichkeiten (externer Link, ?ffnet neues Fenster), die hier aufgezeigt werden.

Vereinbaren Sie gerne hierzu einen Beratungstermin im Familien-Service (?ffnet Ihr E-Mail-Programm).

Leistungen der Pflegeversicherung

es gibt vielf?ltige Leistungen der Pflegeversicherung

Auf den Seiten des Bundesgesunsheitsministeriums (externer Link, ?ffnet neues Fenster)sind die Leistungen zusammengefasst. Sie k?nnen sich auch an Ihre Pflegekasse wenden, um die Leistungen abzufragen und sich beraten zu lassen.

Gerne k?nnen Sie sich dazu aber auch an den Familien-Service der UR (?ffnet Ihr E-Mail-Programm) (?ffnet Ihr E-Mail-Programm)wenden.

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