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~ Hinweisblatt zur Abschlussarbeit~
WICHTIG:?
Bei gebundenen Exemplaren muss die Plagiatserkl?rung, welche Sie bitte Ihrem Zulassungsschreiben entnehmen, grunds?tzlich im Original unterzeichnet werden. D.h. eingescannte/kopierte Unterschriften k?nnen nicht akzeptiert werden!
Allgemeine Hinweise und den entsprechenden Antrag auf Beurlaubung finden Sie auf der Homepage der Studierendenkanzlei.
ACHTUNG! Wiederholungsfristen werden durch Beurlaubung i.d.R. nicht gehemmt!
D.h., dass Sie trotz Beurlaubung an Wiederholungsprüfungen teilnehmen müssen. Sollte Ihnen dies nicht m?glich sein, weil Sie sich z.B. zum Zeitpunkt der Prüfung im Praktikum befinden, k?nnen Sie die Wiederholungsfrist verl?ngern. Hierfür müssen Sie einen schriftlichen (formlosen)?Antrag samt Nachweise beim betreffenden Lehrstuhl vorlegen.
Sofern es sich um eine Prüfung der WiWi-Fakult?t handelt, ist dieser Antrag im Prüfungsamt für Geisteswissenschaften einzureichen.
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WICHTIG:?
Beachten Sie bitte, dass es w?hrend einer Beurlaubung nicht m?glich ist, Wiederholungsprüfungen über FlexNow anzumelden. In diesem Fall melden wir Sie an. Hierfür ben?tigen wir innerhalb des Anmeldezeitraums einen schriftlichen (formlosen) Antrag von Ihnen.
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百利宫_百利宫娱乐平台¥官网en Antrag k?nnen Sie per Post/Einwurf in unseren Briefkasten oder auch via E-Mail als PDF über Ihre Stud.-Adresse einreichen. Beachten Sie, dass der Antrag vor dem Einscannen eigenh?ndig von Ihnen unterzeichnet werden muss.
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Geben Sie im Antrag neben Ihren pers?nlichen Daten bitte Folgendes an:
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Sollten Sie die Anmeldefrist verpasst haben, wenden Sie sich bitte an den Lehrstuhl. Sollte dieser der Anmeldung zustimmen, reicht es, wenn uns der Lehrstuhl via E-Mail bittet, die Anmeldung vorzunehmen.
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Sollten Sie wegen Mutterschutz beurlaubt sein, ist es wiederum m?glich, in diesem Zeitraum ebenso Leistungen im Erstversuch zu erbringen. Die Anmeldung hierfür k?nnen Sie selbst über FlexNow durchführen.
Sofern Sie für die Immatrikulation eine Fachsemestereinstufung ben?tigen, verwenden Sie bitte folgendes Formular:?
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Vorgehensweise:?
Wenden Sie sich mit einem aktuellen Notenausdruck Ihres bisherigen Studiengangs an die Fachvertretung und lassen sich die ECTS-Angaben auf dem Antrag mit Stempel und Unterschrift best?tigen.
Nachdem dies geschehen ist, k?nnen Sie den Antrag bei uns einreichen. Wir werden dann entsprechend der best?tigten ECTS?die Einstufung vornehmen -> pro 30 ECTS wird ein Fachsemester angerechnet.
Es ist ebenso m?glich, diesen Antrag als PDF?via E-Mail (pa.phil@ur.de) einzureichen. Verwenden Sie hierfür bitte - sofern bereits vorhanden - Ihre Stud.-Adresse. Wir werden die Einstufung best?tigen und Ihnen das Formular an die hinterlegte bzw. an die von Ihnen angegebene Postanschrift im Original zurückschicken.
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Sobald Sie sich für den neuen Studiengang immatrikuliert haben, k?nnen Sie den Antrag auf Anerkennung bei uns einreichen.
-> Den entsprechenden Antrag und alle wichtigen Hinweise hierzu finden Sie unter der Rubrik "Allgemeine Antr?ge".
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Beachten Sie bitte, dass der neue Studiengang erst zum Beginn des entsprechenden Semesters aktiv wird -> 1. April bzw. 1. Oktober. Erst dann werden die neuen Daten in FlexNow abgebildet. Reichen Sie den Antrag daher bitte erst ein, wenn Sie den neuen Studiengang in Ihren FlexNow-Daten sehen, da uns die Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrags zuvor nicht m?glich ist.
Wenn Sie z.B. für den kombinatorischen Bachelor immatrikuliert sind und sich im Sommersemester im 8. Fachsemester (= H?chststudiendauer für den Erstversuch) befinden, müssen Sie Ihr Studium bis zum 30. September abschlie?en. Das bedeutet, dass bis dahin alle studienbegleitenden Leistungen in FlexNow eingetragen, bestanden und verbucht sein müssen (bitte frühzeitig bei den Lehrstühlen melden und ggf. um Vorkorrektur bitten) und die Abschlussarbeit sp?testens an diesem Tag beim Prüfungssekretariat eingereicht werden muss.
Die jeweilige H?chststudiendauer k?nnen Sie Ihrer Prüfungsordnung entnehmen. Ebenso finden Sie in der Prüfungsordnung die Frist zur Wiederholung Ihres Studiums.
Sollte der Fall eintreten, dass Sie Ihr Studium innerhalb der H?chststudiendauer nicht abschlie?en, erhalten Sie einen Bescheid über das erstmalige Nichtbestehen. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网em Bescheid k?nnen Sie u.a. die konkrete Wiederholungsfrist entnehmen. Schlie?en Sie wiederum innerhalb dieser Wiederholungsfrist das Studium nicht ab, folgt der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen.
Sollte es Ihnen nicht m?glich sein, Ihr Studium fristgerecht abzuschlie?en, k?nnen Sie einen Antrag auf Studienzeitverl?ngerung stellen.
Hierfür müssen Sie jedoch Gründe nachweisen, die Sie nachweislich nicht selbst zu vertreten haben.
Sollte dies der Fall sein, müssen Sie einen schriftlichen (formlosen)?Antrag samt Nachweise (z.B. aktuelles Attest im Original)?bei uns vorlegen (per Post, pers?nlich oder per Einwurf in den Briefkasten neben dem Eingang zum "Infozentrum Prüfungsamt", Raum PT 1.1.12 D).
百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 sollte zeitnah, sp?testens zum Ende der Vorlesungszeit passieren.
Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden vorab von uns geprüft. Sollten wir Fragen zu Ihrem Antrag haben oder weitere Nachweise ben?tigen, werden wir uns schnellstm?glich via E-Mail bei Ihnen melden (bitte Stud.-Adresse prüfen!).?
Wenn die Unterlagen vollst?ndig vorliegen, werden diese zur Entscheidung an den Prüfungsausschuss weitergeleitet.
Die Entscheidung wird Ihnen anschlie?end schriftlich (per Post an die hinterlegte Anschrift) mitgeteilt.
Aus den Coronasonderbestimmungen des BayHSchG ergibt sich, dass in Bezug auf Regeltermine und (Prüfungs-)Fristen vier Semester (SS 2020 bis WS 21/22) nicht als Fachsemester z?hlen. Statusrechtlich sind es aber weiterhin Fachsemester und sie müssen auch so von der Studierendenkanzlei behandelt und ausgewiesen werden.
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Beispiel:
Sie befanden sich im WS 19/20 im 1. Fachsemester. Im SS 2022 steht in Ihrer Studienverlaufsbescheinigung Folgendes:
Fachsemester 6
Prüfungssemester 2
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Sie sind also statusrechtlich im SS 2022 in Ihrem 6. Fachsemester, gleichzeitig aber erst im 2. Prüfungssemester. Letzteres ist für die Fristen in der Prüfungsordnung relevant.
Laut Art. 84 Abs. 1 Satz 7 BayHIG (Immatrikulationserfordernis für alle Hochschulprüfungen) ist eine Immatrikulation so lange verpflichtend, bis die letzte Leitung (egal ob Erstversuch oder Wiederholung) erbracht wurde.
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Es ist folglich also auch eine Immatrikulation für Wiederholungsprüfungen erforderlich!
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Info:?Laut Studierendenkanzlei k?nnen Sie sich so lange für einen Studiengang rückmelden, bis Sie Ihr Abschlusszeugnis beantragen. Sollten Sie sich rückmelden und im Laufe des Semesters Ihr Abschlusszeugnis erhalten, bleiben Sie dennoch bis zum Ende des laufenden Semesters immatrikuliert.
Sollten Sie sich vorzeitig exmatrikulieren wollen, finden Sie alle wichtigen Hinweise u.a. hierzu auf der Homepage der Studierendenkanzlei.
=> Für Korrekturen und die Zeugnisbeantragung ist eine Immatrikulation nicht n?tig.
????? Dennoch empfliehlt es sich, dass Sie sich so lange rückmelden, bis Sie sicher sind,
????? dass alle Leistungen erfolgreich abgelegt wurden.
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Im kombinatorischen Bachelor of Arts haben Sie die M?glichkeit, Mathematik, Rechtswissenschaft oder Katholische Religion als 2. Haupt- oder Nebenfach zu belegen.
Je nach Prüfungsordnung kann hierfür jedoch eine Ausnahmegenehmigung n?tig sein, welche Sie ben?tigen, um sich in der Studierendenkanzlei immatrikulieren zu k?nnen.
Um diese zu erhalten, reichen Sie bitte einen schriftlichen (formlosen)?Antrag auf Genehmigung der gewünschten Kombination bei uns ein (gerne als PDF via E-Mail an pa.phil@ur.de).
Geben Sie im Antrag bitte unbedingt an, ob Sie das genehmigungspflichtige Fach als 2. Hauptfach oder Nebenfach studieren m?chten und welches das dazugeh?rige Bachelorfach ist.
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Nach Eingang Ihres Antrages wird die Genehmigung i.d.R. innerhalb der darauffolgenden 2 Werktage ausgestellt und an die von Ihnen angegebene Postanschrift verschickt.
Bei jedem Studierenden mit FlexNow-Account taucht die "Studienbegleitende IT-Ausbildung" im FlexNow-Baum auf. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Zusatzausbildung, die nicht vom Prüfungssekretariat verwaltet wird. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier.
Sofern Sie sich eine abgeschlossene Leistung aus der IT-Ausbildung z.B. im freien Wahlbereich anerkennen lassen m?chten, finden Sie den entsprechenden Antrag auf Anerkennung von UR-Leistungen unter der Rubrik "Allgemeine Antr?ge".
Sollte es Ihnen krankheitsbedingt nicht m?glich sein, an einer Prüfung teilzunehmen, müssen Sie unverzüglich ein ordnungsgem??es Attest im Original samt Antrag auf Anerkennung (siehe Rubrik "Allgemeine Antr?ge") bei uns vorlegen (per Post oder per Einwurf in den Briefkasten neben dem Eingang zum "Infozentrum Prüfungsamt", Raum PT 1.1.12 D).
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Die inhaltichen Anforderungen an ein Attest entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Atteste, die nicht den Vorgaben entsprechen, k?nnen nicht anerkannt werden! Bitte lesen Sie sich daher das Merkblatt aufmerksam durch.
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Wichtig:?
Sollten Sie die Bearbeitungsfrist für eine Hausarbeit/Seminararbeit verl?ngern wollen, müssen Sie sich direkt an den jeweiligen Lehrstuhl wenden. Die inhaltlichen Anforderungen an ein Attest gelten natürlich auch hier.
Die vorl?ufige Gesamtnote, welche Sie von uns erhalten, sofern Sie Ihr Studium noch nicht vollst?ndig abgeschlossen haben, beantragen Sie bitte via E-Mail über unser Kontaktformular.
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Folgende Angaben werden zur Ausstellung ben?tigt:
Allgemeine Hinweise:?
Nach dem Wechsel der F?cherkombination (kombinatorischer Bachelor of Arts) werden die FlexNow-Daten von uns manuell korrigiert. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 ist i.d.R. im ersten Monat des neuen Semesters der Fall. Sollten Ihre Daten nicht korrigiert worden sein, melden Sie sich bitte über unser Kontaktformular.
Beachten Sie, dass Leistungen eines exmatrikulierten Faches nicht automatisch umgebucht werden. Hierfür müssen Sie bitte den Umbuchungsantrag samt Anlage bei uns einreichen (siehe Rubrik "Allgemeine Antr?ge").