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Blick über eine Wiese und B?ume auf den Geb?udeteil Philosophie/Theologie am Campus der Universit?t Regensburg Foto: UR/Antonia Pr?ls
Die Ost-Fassade des Geb?udeteils Philosophie/Theologie an der Universit?t Regensburg

Allgemeine Informationen

  • Auskünfte, die dem Datenschutz unterliegen, k?nnen nur erteilt werden, sofern Sie sich ausweisen (gültiger Personalausweis, Führerschein oder Reisepass). Der Studierendenausweis reicht nicht aus
  • Unterlagen werden nur an die hinterlegte Postanschrift versandt. Eine neue/weitere Anschrift k?nnen Sie in SPUR hinterlegen
  • Hier finden Sie die Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen der UR
  • Fragen zu Studieninhalten, Prüfungsanforderungen, Studienaufbau und Studienorganisation richten Sie bitte an die Fachstudienberatung
  • FAQ der Koordinierungsstelle Leistungspunkte


Abschlussarbeit

               
Wichtig: 

Die in den gebundenen Exemplaren befindliche Plagiatserkl?rung, deren korrekten Wortlaut Sie bitte Ihrem Zulassungsschreiben entnehmen, muss zwingend im Original von Ihnen unterzeichnet werden. Eine eingescannte/kopierte Unterschrift wird nicht akzeptiert! 

Zulassungsantr?ge 

Unter den unten aufgeführten Links finden Sie die Antr?ge auf Zulassung zur Abschlussarbeit. 

Beachten Sie bitte, dass die Zulassung zwingend vor der Themenabsprache beantragt werden muss! 

Die Frist zur Anfertigung der Abschlussarbeit beginnt am Tag der Themenabsprache zwischen Ihnen und Ihrer Themenstellerin bzw. Ihrem Themensteller. 

 

           


Antr?ge

           
Allgemeine Hinweise: 

Die Antr?ge werden chronologisch nach Eingang bearbeitet, was bei gro?em Ansturm zu einer gewissen Wartezeit führen kann. 

Beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise zum jeweiligen Antrag. Nur wenn Sie die Unterlagen vollst?ndig und ordnungsgem?? einreichen, kann eine problemlose und dadurch zügige Bearbeitung gew?hrleistet werden. 

Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie eine FlexNow-Buchungsbenachrichtigung via E-Mail. 

Bei Zeugniserstellung erhalten Sie jedoch keine FlexNow-Benachrichtigung, k?nnen allerdings Ihren FlexNow-Daten den Abschluss entnehmen, sobald wir die Abschlussberechnung vorgenommen und die Unterlagen erstellt haben. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Punkt "Zeugnisantrag".

Anerkennung von externen Leistungen

Hier wird zwischen der Anerkennung von Leistungen aus dem Inland und dem Ausland unterschieden. W?hlen Sie daher bitte den für Sie zutreffenden Antrag: 

                      

Hinweise: 

  • Der Antrag ist vollst?ndig und leserlich auszufüllen. Gerne k?nnen Sie mit Farbe und/oder Nummerierungen arbeiten
  • Die Modulposition, auf der die Leistung anerkannt werden soll, darf noch nicht belegt sein
    Ausnahme: Die hierauf befindliche UR-Lehrveranstaltung wurde mit "5,0 (Vers?umnis)" verbucht. D.h. sollten Sie die UR-Leistung erbracht, jedoch nicht bestanden haben, ist die Wiederholung hierzu zwingend an der UR abzulegen und kann nicht durch eine Anerkennung jeglicher Art abgegolten werden
  • Verwenden Sie bitte für jeden Fachbereich einen eigenen Antrag, da dieser von der jeweiligen Fachvertretung geprüft und mit Stempel und Unterschrift versehen werden muss
    Ausnahme: Sollten Sie die Best?tigung der Fachvertretung bereits via Lucom eingeholt haben, muss der Antrag nicht nochmals durch die Fachvertretung best?tigt werden. Reichen Sie in diesem Fall bitte die Lucom-Unterlagen zusammen mit dem von Ihnen ausgefüllten unter unterzeichneten Antrag auf Anerkennung und dem Leistungsnachweis bei uns ein
  • Beachten und prüfen Sie vor Antragsstellung bitte, ob Ihre Prüfungsordnung eine Frist zur Anrechnung (siehe § "Anrechnung") vorgibt. Nur wenn die Unterlagen vollst?ndig und ordnungsgem?? innerhalb dieser Frist im Prüfungssekretariat vorliegen, kann Ihr Antrag akzeptiert und bearbeitet werden
  • Sollten Sie sich Leistungen im freien Wahlbereich anerkennen lassen wollen, die keinem Fachgebiet der UR zugewiesen werden k?nnen, wenden Sie sich bitte an Herrn Matthias Baderschneider (Koordinierungsstelle Leistungspunkte)
  • Studierende des B.A./M.A. Erziehungswissenschaft sowie B.Sc./M.Sc. Psychologie (einschlie?lich BKP sowie MPS) wenden sich bitte grunds?tzlich an die Fachvertretung (also auch für Anrechnungen im Wahlbereich)
  • Internationalisierungsrichtlinie - Notenumrechnungstabelle

Die Unterlagen k?nnen folgenderma?en bei uns eingereicht werden: 

  • pers?nlich w?hrend unserer ?ffnungszeiten
  • per Post/Einwurf in unseren Briefkasten
  • als PDF via E-Mail (Stud.-Adresse verwenden) an pa.phil@ur.de

Beachten Sie hierbei bitte, dass Sie zu diesem Zeitpunkt für den entsprechenden Studiengang immatrikuliert sein müssen. Sollten Sie beurlaubt sein, kann der Antrag erst eingereicht werden, wenn Sie wieder regul?r rückgemeldet sind. 

Anerkennung von UR-Leistungen

Sofern Sie sich Leistungen aus einem anderen Studiengang der UR (z.B. Lehramt, B.Sc. WiWi oder einer Zusatzausbildung wie der SITA) anrechnen lassen m?chten, ist folgender Antrag zu verwenden: 

Antrag auf Anerkennung von UR-Leistungen (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Hinweise: 

  • Dem Antrag ist ein aktueller FlexNow-Leistungsnachweis mit Verifizierungscode beizulegen, welchen Sie sich selbst über FlexNow ausstellen k?nnen
  • Wichtig: Es muss immer die ursprüngliche Leistung anerkannt werden! Sollten Sie sich also z.B. in Ihrem Lehramtstudium eine Leistung der LMU anrechnen lassen haben, dann müssen Sie sich diese LMU-Leistung gesondert für den geisteswissenschaftlichen Studiengang anrechnen lassen! D.h. Sie müssen den von der Fachvertretung geprüften und best?tigten Antrag auf Anerkennung einer externen Leistung samt Leistungsnachweis der LMU bei uns einreichen
  • Die Angaben im Antrag müssen identisch mit den Angaben im beigefügten Leistungsnachweis sein. Daher bitte keinesfalls bei "Bezeichnung der Leistung/des Moduls" Modulnummern angeben, da diese nicht auf dem Datenblatt stehen. Gerne k?nnen Sie auch mit Farbe und/oder Nummerierungen arbeiten
  • Der Antrag ist von der Fachvertretung vorab zu prüfen und mit Stempel und Unterschrift zu versehen. Hierauf kann verzichtet werden, sofern Sie sich Leistungen nur für den freien Wahlbereich anrechnen lassen m?chten
    Wichtig: U.a. in den Studieng?ngen Erziehungswissenschaft (B.A./M.A.) sowie Psychologie (B.Sc./M.Sc. - inkl. MPS und BKP) gibt es ebenso Wahlbereiche, die jedoch inhaltlich eingeschr?nkt sind. In diesem Fall kann somit nicht auf die Prüfung und Best?tigung der Fachvertretung verzichtet werden
  • Sofern Sie sich Leistungen eines Studiengangs der UR anrechnen lassen m?chten, in dessen Leistungsnachweis keine ECTS ausgewiesen werden, müssen v.a. bei einer Anerkennung im freien Wahlbereich die ECTS zwingend im Anerkennungsantrag angegeben und durch die Fachvertretung best?tigt werden
  • Beachten und prüfen Sie vor Antragsstellung bitte, ob Ihre Prüfungsordnung eine Frist zur Anrechnung (siehe § "Anrechnung") vorgibt. Nur wenn die Unterlagen vollst?ndig und ordnungsgem?? innerhalb dieser Frist im Prüfungssekretariat vorliegen, kann Ihr Antrag akzeptiert und bearbeitet werden

Die Unterlagen k?nnen folgenderma?en bei uns eingereicht werden: 

  • pers?nlich w?hrend unserer ?ffnungszeiten
  • per Post/Einwurf in unseren Briefkasten
  • als PDF via E-Mail (Stud.-Adresse verwenden) an pa.phil@ur.de

Beachten Sie hierbei bitte, dass Sie zu diesem Zeitpunkt für den entsprechenden Studiengang immatrikuliert sein müssen. Sollten Sie beurlaubt sein, kann der Antrag erst eingereicht werden, wenn Sie wieder regul?r immatrikuliert sind. 

Einbuchung von ZSK-Scheinen

Sofern Sie an einem Kurs des ZSK (Zentrum für Sprache und Kommunikation) teilgenommen haben, welcher nicht über FlexNow verwaltet wurde, erhalten Sie eine entsprechende Teilnahmebest?tigung in Form eines Scheins. Wenn Sie diese Leistung in Ihr Studium (FlexNow) einbringen m?chten, ist folgender Antrag zu verwenden: 

Antrag auf Einbuchung eines ZSK-Scheins (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Hinweise: 

百利宫_百利宫娱乐平台¥官网er Antrag ist ausschlie?lich für die Einbuchung von ZSK-Scheinen gedacht. Alle anderen UR-Leistungen k?nnen und müssen über FlexNow angemeldet werden. Sollten Sie dies vers?umt haben, müssen Sie sich an den entsprechenden Lehrstuhl (Lehrstuhlsekretariat) wenden, damit die Leistung in FlexNow eingetragen wird. 

Dem Antrag ist der Originalschein sowie eine Kopie hiervon beizulegen. Das Original, welches lediglich zum Abgleich ben?tigt wird, erhalten Sie sp?testens mit den Abschlussunterlagen zurück. 

Die Unterlagen (Antrag, Original + Kopie des Scheines) k?nnen folgenderma?en bei uns eingereicht werden: 

  • pers?nlich w?hrend unserer ?ffnungszeiten
  • per Post/Einwurf in unseren Briefkasten

Beachten Sie hierbei bitte, dass Sie zu diesem Zeitpunkt für den entsprechenden Studiengang immatrikuliert sein müssen. Sollten Sie beurlaubt sein, kann der Antrag erst eingereicht werden, wenn Sie wieder regul?r immatrikuliert sind. 

Krankmeldung (Anerkennung eines ?rztlichen Attests) 

Sollte es Ihnen krankheitsbedingt nicht m?glich sein, an einer Prüfung (Klausur, mündliche Prüfung) teilzunehmen, müssen Sie unverzüglich ein aktuelles ?rztliches Attest (keine AU = Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung!) zusammen mit folgendem Antrag bei uns einreichen: 

Antrag auf Anerkennung einer krankheitsbedingten Prüfungsunf?higkeit (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Die Unterlagen sind im Original per Post/Einwurf in unseren Briefkasten einzureichen! 
Gerne k?nnen Sie die Unterlagen zus?tzlich als PDF via E-Mail (Stud.-Adresse verwenden) an pa.phil@ur.de schicken, v.a. wenn der Versand per Post nicht unverzüglich m?glich ist (z.B. wegen Bettl?gerigkeit).

        

Hinweise: 

  • Es gibt inhaltliche Anforderungen an ein Attest, die zwingend einzuhalten sind. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e Anforderungen k?nnen Sie dem folgenden Merkblatt entnehmen: 

    Merkblatt zum Verhalten bei krankheitsbedingter Prüfungsunf?higkeit 

    Beachten Sie hierzu bitte auch die "Checkliste" unten!
    Erfüllt Ihr Attest nicht die dort genannten Anforderungen, kann Ihre Krankmeldung nicht akzeptiert werden, sodass die Leistung mit “5,0 (Vers?umnis)” bewertet werden muss.

  • Ob der Lehrstuhl einen Nachholtermin anbietet, müssen Sie bitte dort erfragen. Beachten Sie, dass Sie sich stets selbst über FlexNow anmelden müssen
  • Sollten Sie die Bearbeitungsfrist Ihrer Abschlussarbeit verl?ngern wollen, k?nnen Sie ebenso diesen Antrag verwenden oder das Attest zusammen mit einem schriftlichen (formlosen) Antrag bei uns einreichen. In diesem Fall ist im Attest zwingend ein konkreter Zeitraum anzugeben, damit wir das neue Abgabedatum berechnen k?nnen. Beachten Sie bitte, dass rückwirkende Krankmeldungen nicht berücksichtigt werden k?nnen. D.h. dass die Krankheitstage erst ab dem Tag des Arzttermins (= Datum des Attests) berücksichtigt werden
  • Sollten Sie die Bearbeitungsfrist einer Haus-/Seminararbeit verl?ngern wollen, müssen Sie sich bitte direkt an den Lehrstuhl wenden, an dem Sie diese Arbeit schreiben. Auch hier gelten die inhaltlichen Anforderungen an ein Attest
  • Sobald die von Ihnen eingereichten Originalunterlagen vollst?ndig und ordnungsgem?? bei uns vorliegen, werden wir Ihre Anmeldung in FlexNow mit dem Kommentar "Anerkannte Krankheit (Attest)" entschuldigen. Im Anschluss erhalten Sie eine FlexNow-Mitteilung via E-Mail

                         

"Checkliste" zur Krankmeldung: 

  • Arzttermin sp?testens am Tag der Prüfung bzw. am letzten Tag der Bearbeitsungsfrist Ihrer Abschlussarbeit
  • Symptome ggf. samt Ausschluss von Prüfungsangst
  • Bei Verl?ngerung der Abschlussarbeit: konkreter Zeitraum der Krankschreibung
  • Antrag samt Attest am Tag des Arzttermins per Post (ggf. zus?tzlich via E-Mail) an das Prüfungssekretariat schicken

            

Prüfungsverhinderung wegen Prüfungsüberschneidung

Für den Fall, dass zwei (oder mehrere) Prüfungen zeitgleich stattfinden und eine Abmeldung über FlexNow nicht mehr m?glich ist, k?nnen Sie eine (oder mehrere) Anmeldungen entschuldigen. Hierfür ist folgender Antrag zu verwenden: 

Antrag auf Anerkennung einer Prüfungsverhinderung (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Hinweise: 

  • Im Antrag müssen alle betroffene Lehrveranstaltungen samt der dazugeh?rigen Daten aufgelistet werden
  • Als Anlage ist eine schriftliche Best?tigung des jeweiligen Lehrstuhls beizufügen, aus der u.a. Datum und Uhrzeit (Beginn und Ende) entnommen werden kann. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e Best?tigung kann uns der Lehrstuhl auch gerne via E-Mail an pa.phil@ur.de zukommen lassen
  • Falls es sich um einen Erstversuch handelt, an dem Sie nicht teilnehmen m?chten, ist eine Anmeldung zum n?chsten Termin nur m?glich, wenn der Lehrstuhl "Erstschreiber" bzw. "Nachholer" zul?sst
    Info: "Nachholer" bitte nicht mit "Wiederholer" verwechseln. "Wiederholer" sind Studierende, welche die Prüfung bereits nicht bestanden haben
  • Sollte es sich bei einer der Lehrveranstaltungen um einen Wiederholungsversuch handeln, müssen Sie diesen zwingend wahrnehmen (Wiederholungsfrist!). In dem Fall ist somit nur eine Abmeldung von einem Erstversuch m?glich

Die Unterlagen k?nnen folgenderma?en bei uns eingereicht werden: 

  • pers?nlich w?hrend unserer ?ffnungszeiten
  • per Post/Einwurf in unseren Briefkasten
  • als PDF via E-Mail (Stud.-Adresse verwenden) an pa.phil@ur.de  

Umbuchung von Leistungen 

Der nachfolgende Antrag ist für folgende F?lle anzuwenden: 

  • Verschiebung von Leistungen innerhalb eines Studiengangs
    Beispiele:
    • Modulwechsel
    • versehentliche Anmeldung im falschen Modul
    • Tausch von Leistungen zur Notenverbesserung (dies bitte zuvor mit der Fachvertretung besprechen!)
  • Bei Wechsel der F?cherkombination im kombinatorischen B.A.
    Beispiel: Sollten Sie sich für ein Fach im Rahmen des kombinatorischen B.A. exmatrikuliert haben, k?nnen Sie die dort abgelegten und bestandenen Leistungen mit Hilfe des Umbuchungsantrages z.B. in den freien Wahlbereich Ihrer neuen Kombination umbuchen lassen
    Info: Sie müssen keinen Umbuchungsantrag einreichen, wenn Sie z.B. das 2. Hauptfach zum Bachelorfach machen. Solche F?lle werden von uns automatisch umgebucht. Sollten Ihre Daten zum Ende des ersten Monats im neuen Semester jedoch noch nicht korrigiert worden sein, so melden Sie sich bitte bei uns. 

         

Antrag auf Umbuchung (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) 

                   

Hinweise: 

  • Dem Antrag ist als Anlage ein Screenshot der Lehrveranstaltung beizufügen
    Quelle: FlexNow => Rubrik "Studierendendaten"

    Dem Screenshot müssen folgende Daten entnommen werden k?nnen:

    • LV-Bezeichnung samt LV-Nr. sowie ggf. Gruppe
    • Lehrstuhl bzw. Dozent/in
    • Semester sowie Versuch Nr. x
    • Bewertung sowie Prüfungsdatum
  • Die Leistung, die verschoben werden soll, muss bereits bewertet und verbucht sein
  • Vor Antragsstellung ist von Ihnen zu prüfen, ob der Lehrstuhl die Anmeldung dieser LV für die gewünschte Modulposition freigegeben hat. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 k?nnen Sie i.d.R. anhand des Vorlesungsverzeichnisses prüfen. Sollten Sie sich unsicher sein, dann bitte direkt am Lehrstuhl erkundigen. Nur wenn die Freigabe durch den Lehrstuhl erfolgt ist, k?nnen wir die Umbuchung vornehmen
  • Es sind alle Versuche zu berücksichtigen. Es genügt somit nicht, nur den letzten Versuch umzubuchen. Im Antrag müssen folglich alle Versuche einzeln aufgelistet und je ein Screenshot hiervon beigefügt werden
  • Sollten Sie eine Ausnahmegenehmigung des Lehrstuhls erhalten, dass die im Antrag genannte LV ausnahmsweise auf die Position x umgebucht werden darf, muss dies entsprechend vom Lehrstuhl best?tigt werden. Hierfür gibt es zwei M?glichkeiten:
    • der Lehrstuhl bzw. die Fachvertretung vermerkt dies entsprechend auf dem Umbuchungsantrag (+ Stempel und Unterschrift)
    • der Lehrstuhl bzw. die Fachvertretung leitet uns Ihren Umbuchungsantrag (samt Anlage!) direkt via E-Mail weiter und best?tigt in dieser E-Mail, dass es sich vorliegend um eine Ausnahme handelt, die hiermit genehmigt wird. 

                

Bitte beachten: 
Bei einer Umbuchung verbleiben Sie auf derselben Teilnehmerliste. Wir korrigieren lediglich den Ort (Modul/Position), wo diese LV eingebracht wird. Sollten Sie sich auf der falschen Teilnehmerliste befinden bzw. w?re eine Umtragung auf eine andere Teilnehmerliste n?tig, müssen Sie sich hierfür an den Lehrstuhl (Lehrstuhlsekretariat) wenden. 

                       

Die Unterlagen k?nnen folgenderma?en bei uns eingereicht werden: 

  • pers?nlich w?hrend unserer ?ffnungszeiten
  • per Post/Einwurf in unseren Briefkasten
  • als PDF via E-Mail (Stud.-Adresse verwenden) an pa.phil@ur.de

Zeugnisantrag

Wenn die im Antrag sowie unter "Hinweise" genannten Voraussetzungen erfüllt sind, k?nnen Sie das Abschlusszeugnis beantragen. 

Antrag auf Ausstellung des Abschlusszeugnisses (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

               

Hinweise: 

  • Es müssen alle Leistungen des Studiengangs bewertet und verbucht sein (auch diese, die Sie freiwillig belegt haben und nicht abschlussrelevant sind)
  • Sofern Sie mehrere studienbezogene Auslandsaufenthalte hatten, reichen Sie Seite 2 des Antrages bitte entsprechend mehrfach ein. Beachten Sie, dass dies nur die Auslandsaufenthalte betrifft, deren Leistungen Sie sich für das Studium in FlexNow haben anrechnen lassen
  • Dauer der Ausstellung:
    Die Zeugnisantr?ge werden chronologisch nach Eingang bearbeitet. I.d.R. werden die Abschlussunterlagen innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt des Antrages von uns erstellt und zur Unterschrift (an Prüfungsausschuss sowie Dekan/in) weitergeleitet. Im Normalfall werden uns die Unterlagen innerhalb der darauffolgenden 1-2 Wochen zurückgeschickt. Im Anschluss werden die Dokumente noch gesiegelt und fertiggestellt.
    Insgesamt müssen Sie also mit mindestens 2-3 Wochen Wartezeit rechnen. W?hrend der Urlaubszeit und somit zum Semesterwechsel (vorlesungsfreie Zeit) dauert es jedoch meist l?nger, bis wir die Unterlagen wieder vorliegen haben
  • Sollten Sie eine Abschlussbest?tigung ben?tigen (z.B. zur Vorlage bei Ihrer Arbeitsstelle), so k?nnen Sie diese zusammen mit dem Abschlusszeugnis beantragen. Vermerken Sie dies bitte entsprechend auf dem Zeugnisantrag oder in Ihrer E-Mail, sofern Sie den Antrag auf diese Weise bei uns einreichen.
    Die Abschlussbest?tigung wird sp?testens 2-3 Werktage nach Erhalt Ihres Antrages angefertigt und Ihnen - sofern Sie noch eine gültige Stud.-Adresse besitzen - vorab via E-Mail zugeschickt. Das Original wird an die in FlexNow hinterlegte Postanschrift versandt. Alternativ k?nnen Sie die Best?tigung auch gerne pers?nlich bei uns abholen. Vermerken Sie dies bitte entsprechend
  • Nicht allen Abschlussunterlagen liegt ein Diploma Supplement bei. Sollten Sie keines erhalten haben, jedoch eines ben?tigen, dann bitte das Hinweisblatt zur Beantragung eines DS beachten

                     

Der Antrag kann folgenderma?en bei uns eingereicht werden: 

  • pers?nlich w?hrend unserer ?ffnungszeiten
  • per Post/Einwurf in unseren Briefkasten
  • als PDF via E-Mail an pa.phil@ur.de (der Antrag muss vor dem Scannen eigenh?ndig im Original unterzeichnet werden!)

FlexNow

Das Prüfungsangebot in FlexNow und die dazugeh?rigen An- und Abmeldefristen werden von den Lehrstühlen festgelegt. Sollten Sie die Frist verpasst haben, müssen Sie sich daher bitte an den zust?ndigen Lehrstuhl wenden. 

Das Prüfungssekretariat ist lediglich für die Buchung des Kurses zust?ndig, sobald der Lehrstuhl die Leistung bewertet und uns die unterzeichnete Buchungsliste/Notenliste vorgelegt hat. Die Buchung unsererseits erfolgt i.d.R. sp?testens zwei Werktage nach Erhalt dieser Liste. Anschlie?end erhalten Sie eine Buchungsbenachrichtigung via E-Mail und k?nnen die Bewertung in FlexNow einsehen. 

Sollten Sie Fragen 

  • zum Prüfungsangebot
  • zu Kursinhalten
  • zu Vorleistungen
  • zur Korrekturdauer
  • zur Bewertung
  • zur ECTS-Vergabe
  • zum Wiederholungsangebot

haben, müssen Sie sich bitte an den Lehrstuhl wenden. 

Bei Fragen zu Studieninhalten, Prüfungsanforderungen, Studienaufbau und Studienorganisation wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung

An- bzw. Abmeldefrist verpasst

Nach Ablauf der An- bzw. Abmeldefrist müssen Sie sich bitte an den Lehrstuhl (Lehrstuhlsekretariat) wenden

Ausnahme: 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 gilt nicht für die Anmeldung zu zentral organisierten WiWi-Klausuren. Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise unter dem Punkt "WiWi-Klausuren" auf unserer Homepage

Fehlerhafte FlexNow-Anmeldung

Sollten Sie sich für die falsche Lehrveranstaltung angemeldet haben, müssen Sie dies selbst innerhalb der An- und Abmeldefrist korrigieren. Sollten die Fristen verstrichen sein, müssen Sie sich an den Lehrstuhl (Lehrstuhlsekretariat) wenden

FlexNow-Anmeldung w?hrend Beurlaubung

W?hrend einer Beurlaubung ist es Studierenden nicht m?glich, sich selbstst?ndig zu Wiederholungsprüfungen über FlexNow anzumelden (die Ablegung von Erstversuchen ist grunds?tzlich ausgeschlossen). In diesem Fall melden wir Sie an. Hierfür ben?tigen wir innerhalb des Anmeldezeitraumes einen schriftlichen (formlosen) Antrag von Ihnen. Geben Sie im Antrag neben Ihren pers?nlichen Daten bitte Folgendes unbedingt mit an: 

  • Matrikel-Nr.
  • LV-Bezeichnung sowie -Nr. und ggf. Gruppe + Dozent/in
  • Modul-Nr. sowie Position (z.B. MEI-BA-M01a.3)

                     

Sollten Sie die Anmeldefrist verpasst haben, wenden Sie sich bitte direkt an den für die LV zust?ndigen Lehrstuhl. Sollte dieser der Anmeldung zustimmen, reicht es, wenn uns der Lehrstuhl via E-Mail um die Anmeldung bittet. 

Sobald Sie für die Wiederholungsprüfung angemeldet sind, erhalten Sie eine entsprechende FlexNow-Mitteilung via E-Mail. 

                       

Hinweise: 

  • Sofern Sie wegen Mutterschutz/Elternzeit beurlaubt sind, ist die Ablegung von Erstversuchen und somit auch die eigenst?ndige FlexNow-Anmeldung m?glich
  • Beachten Sie bitte, dass Wiederholungsfristen durch Beurlaubung i.d.R. nicht gehemmt werden! 
    D.h. dass Sie trotz Beurlaubung an Wiederholungsprüfungen teilnehmen müssen. Sollte Ihnen dies nicht m?glich sein, weil Sie sich z.B. zum Zeitpunkt der Prüfung im Praktikum befinden, k?nnen Sie die Wiederholungsfrist verl?ngern. Hierfür müssen Sie einen schriftlichen (formlosen) Antrag samt Nachweise beim betreffenden Lehrstuhl vorlegen
    Ausnahme: Sofern es sich um eine Prüfung der WiWi-Fakult?t handelt, ist dieser Antrag im Prüfungssekretariat Geisteswissenschaften einzureichen

                

Der Antrag kann folgenderma?en bei uns eingereicht werden: 

  • pers?nlich w?hrend unserer ?ffnungszeiten
  • per Post/Einwurf in unseren Briefkasten
  • als PDF via E-Mail (Stud.-Adresse verwenden) an pa.phil@ur.de

FlexNow-Leistungsnachweis

Die FlexNow-Leistungsübersicht samt Verifizierungscode k?nnen Sie sich über FlexNow ausstellen

Passwort (RZ-Account) abgelaufen

Sollten Sie sich nicht in Ihren Account einloggen k?nnen, weil das Passwort abgelaufen ist, müssen Sie sich bitte an den Support des Rechenzentrums wenden

Probleme bei FlexNow-Anmeldung (Leitfaden)

Sollten Sie Schwierigkeiten bei der FlexNow-Anmeldung haben, zeigt Ihnen der Leitfaden (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) was zu tun ist. 

Sofern 

  • der Lehrstuhl die LV für Ihren Studiengang und die gewünschte Modulposition zur Anmeldung freigegeben hat,
  • die An- bzw. Abmeldefrist l?uft,
  • diese Modulposition nicht bereits durch eine Anmeldung oder bestandene Leistung belegt ist
  • und etwaige Vorleistungen zur Anmeldung laut Modulbeschreibung/Prüfungsordnung erfüllt sind (diese müssen in FlexNow bestanden und verbucht sein)

wird der Leitfaden Sie an uns verweisen. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall bitte über unser Kontaktformular (externer Link, ?ffnet neues Fenster). Sollten Anh?nge beigefügt werden müssen, k?nnen Sie uns auch direkt an pa.phil@ur.de schreiben. Verwenden Sie bitte stets Ihre Stud.-Adresse und geben Ihre Matrikel-Nr. mit an. 

Beachten Sie, dass Sie in Ihrer E-Mail alle im Leitfaden genannten Informationen mitteilen müssen, da wir Ihnen andernfalls nicht weiterhelfen k?nnen!

              

Wichtige Links: 


Immatrikulation, Rückmeldung                               & Exmatrikulation

Laut Art. 84 Abs. 1 Satz 7 BayHIG (Immatrikulationserfordernis für alle Hochschulprüfungen) ist eine Immatrikulation so lange verpflichtend, bis die letzte Leistung erbracht wurde. 

Es ist somit auch eine Immatrikulation für Wiederholungsprüfungen zwingend erforderlich! 
 

Hinweise: 

  • Laut Studierendenkanzlei k?nnen Sie sich so lange für einen Studiengang rückmelden, bis Sie Ihr Abschlusszeugnis beantragen. Sollten Sie sich bereits erfolgreich rückgemeldet haben, bleibt diese Rückmeldung bis zum Ende des entsprechenden Semesters bestehen, auch wenn Sie in der Zwischenzeit das Abschlusszeugnis beantragt und erhalten haben
  • Sollen Sie sich vorzeitig exmatrikulieren wollen, finden Sie alle wichtigen Hinweise hierzu u.a. auf der Homepage der Studierendenkanzlei
  • Für Korrekturen und die Zeugnisbeantragung ist eine Immatrikulation nicht n?tig. Dennoch sollten Sie sich so lange rückmelden, bis Sie sich sicher sind, dass alle Leistungen erfolgreich abgelegt wurden

Beurlaubung

Alle wichtigen Hinweise zur Beurlaubung finden Sie auf der Homepage der Studierendenkanzlei. 

Beachten Sie bitte, dass Wiederholungsfristen durch Beurlaubung i.d.R. nicht gehemmt werden! 
D.h. dass Sie trotz Beurlaubung an Wiederholungsprüfungen teilnehmen müssen. Sollte Ihnen dies nicht m?glich sein, weil Sie sich z.B. zum Zeitpunkt der Prüfung im Praktikum befinden, k?nnen Sie die Wiederholungsfrist verl?ngern. Hierfür müssen Sie einen schriftlichen (formlosen) Antrag samt Nachweise beim betreffenden Lehrstuhl vorlegen. 

Sofern es sich um eine Prüfung der WiWi-Fakult?t handelt, ist dieser Antrag im Prüfungssekretariat Geisteswissenschaften einzureichen. 

                

Hinweis:
Beachten Sie bitte, dass es w?hrend einer Beurlaubung nicht m?glich ist, sich selbstst?ndig zu Wiederholungsprüfungen über FlexNow anzumelden (Ausnahme: Beurlaubung wegen Mutterschutz/Elternzeit). In diesem Fall melden wir Sie an. Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise zu "FlexNow-Anmeldung w?hrend Beurlaubung"


Fachsemestereinstufung

Sofern Sie sich für einen neuen Studiengang immatrikulieren m?chten und sich hierfür mindestens 30 ECTS anrechnen lassen k?nnen und m?chten, ben?tigen Sie für die Immatrikulation eine Fachsemestereinstufung. Ebenso kann eine Neueinstufung n?tig sein, wenn ein Nebenfach zum Bachelorfach wird. 

W?hlen Sie hierfür bitte das für Sie zutreffende Formular: 

                                         

Vorgehensweise: 

1. Schritt: 
Wenden Sie sich mit einem aktuellen Leistungsnachweis Ihres bisherigen Studiengangs an die Fachvertretung des neuen Studienganges und lassen sich die ECTS-Angaben im Antrag mit Stempel und Unterschrift best?tigen.   


2. Schritt: 
Der vollst?ndig ausgefüllte und best?tigte Antrag kann im Anschluss folgenderma?en bei uns eingereicht werden: 

  • pers?nlich w?hrend unserer ?ffnungszeiten
  • per Post/Einwurf in unseren Briefkasten
  • als PDF via E-Mail an pa.phil@ur.de

     

3. Schritt:
Wir nehmen entsprechend der best?tigten ECTS die Einstufung vor → pro 30 ECTS wird ein Fachsemester angerechnet. Anschlie?end schicken wir Ihnen das Formular zur Fachsemestereinstufung vorab als PDF via E-Mail zu. Das Original folgt per Post. 

 

4. Schritt: 
Die Fachsemestereinstufung ist von Ihnen online bei der Studierendenkanzlei zur Ein- bzw. Umschreibung einzureichen. 

 

5. Schritt: 
Sobald Sie sich für den neuen Studiengang immatrikuliert haben, k?nnen Sie den Antrag auf Anerkennung bei uns einreichen, damit die bereits erbrachten Leistungen im neuen Studiengang angerechnet werden. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网en Antrag und alle wichtigen Hinweise hierzu finden Sie unter "Antr?ge" auf unserer Homepage.
Beachten Sie hierzu bitte, dass der neue Studiengang erst zum Beginn des entsprechenden Semesters aktiv wird → 1. April bzw. 1. Oktober. 
Erst dann werden die neuen Daten in FlexNow abgebildet. Reichen Sie den Antrag auf Anerkennung daher bitte erst bei uns ein, wenn Sie den neuen Studiengang in Ihren FlexNow-Daten sehen k?nnen, da uns die Prüfung und Bearbeitung Ihres Anerkennungsantrags zuvor nicht m?glich ist. 

 


H?chststudiendauer

Die Prüfungsordnung gibt vor, bis wann Sie Ihr Studium abschlie?en müssen. Im Bachelor sind dies für den Erstversuch i.d.R. 8 Fachsemester (FS) und im Master i.d.R. 6 FS.

Beispiel:
Sie befinden sich in Ihrem 8. FS (B.A.) und müssen Ihr Studium somit bis zum Ende des Sommersemesters, 30. September, abschlie?en. Damit Sie dies fristgerecht tun, müssen bis dahin alle studienbegleitenden Leistungen in FlexNow eingetragen, bestanden und verbucht sein (bitte frühzeitig bei den Lehrstühlen melden und ggf. um Vorkorrektur bitten). Zudem muss die Abschlussarbeit sp?testens am 30. September bei uns eingereicht werden, d.h. also, dass die Bewertung der Abschlussarbeit zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen muss. 

Wird diese Frist nicht eingehalten, muss das erstmalige Nichtbestehen festgestellt werden. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网bezüglich erhalten Sie in den ersten Wochen des neuen Semesters einen entsprechenden Bescheid, der konkret aufzeigt, bis wann das Studium in der Wiederholung abgeschlossen werden muss. Die Wiederholungsfristen k?nnen Sie ebenso der Prüfungsordnung entnehmen. Beachten Sie bitte, dass Sie sich in dem Fall zwingend rückmelden müssen! 

Wird das Studium wiederum innerhalb der Wiederholungfrist nicht abgeschlossen, bedeutet dies das endgültige Nichtbestehen des Studiengangs. 

 

Besonderheit “Corona-Semester”:

Aus den Coronasonderbestimmungen des BayHSchG ergibt sich, dass in Bezug auf Regeltermine und (Prüfungs-)Fristen vier Semester (SoSe 2020 bis WiSe 21/22) nicht als Fachsemester (und somit als “Frist-Semester”) z?hlen. 

Beispiel: 
Sie haben sich im WiSe 20/21 für den B.A. immatrikuliert: 

  • WiSe 20/21 - Corona-Semester (Studienverlaufsbescheinigung: 1. FS)
  • SoSe 2021 - Corona Semester (Studienverlaufsbescheinigung: 2. FS)
  • WiSe 21/22 - Corona-Semester (Studienverlaufsbescheinigung: 3. FS)
  • SoSe 2022 - 1. “Frist-Semester” (Studienverlaufsbescheinigung: 4. FS)
  • WiSe 22/23 - 2. “Frist-Semester” (Studienverlaufsbescheinigung: 5. FS)
  • usw. 

Im SoSe 2025 befinden Sie sich somit im 7. “Frist-Semester” (10. Fachsemester laut Studienverlaufsbescheinigung) und haben somit noch ein weiteres Semester - konkret bis zum Ende des 8. “Frist-Semesters” → WiSe 25/26 - Zeit, Ihr Studium im Erstversuch abzuschlie?en. 

 

 

 

Verl?ngerung der H?chststudiendauer 

Sollte es Ihnen nicht m?glich sein, das Studium fristgerecht abzuschlie?en, k?nnen Sie einen Antrag auf Studienzeitverl?ngerung stellen. 

Wichtig: Eine Verl?ngerung ist nur m?glich, sofern Sie Gründe nachweisen, die Sie nicht selbst zu vertreten haben! 

Sollte dies der Fall sein, so k?nnen Sie einen schriftlichen (formlosen) Antrag samt Nachweise bei uns vorlegen. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 sollte zeitnah, sp?testens zum Ende der Vorlesungszeit passieren! 

Die Originalunterlagen k?nnen folgenderma?en bei uns eingereicht werden: 

  • pers?nlich w?hrend unserer ?ffnungszeiten
  • per Post/Einwurf in unseren Briefkasten

     

Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden vorab von uns geprüft. Sollten wir Fragen zu Ihrem Antrag haben oder weitere Nachweise ben?tigen, werden wir uns schnellstm?glich via E-Mail bei Ihnen melden (bitte Stud.-Adresse prüfen!).
Sobald die Unterlagen vollst?ndig vorliegen, werden diese zur Entscheidung an den Prüfungsausschuss weitergeleitet. Dessen Entscheidung wird Ihnen schriftlich (per Post an die hinterlegte Anschrift) mitgeteilt. 

             

Wichtig: Sollten Sie als Nachweis ein Attest einreichen, dann unbedingt die inhaltlichen Anforderungen im nachfolgenden Merkblatt beachten! 

Merkblatt zum Verhalten bei krankheitsbedingter Prüfungsunf?higkeit (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)


Ausnahmegenehmigung für Mathematik, Katholische           Religion und Rechtswissenschaft (Kombinatorischen B.A.) 

Im Rahmen des kombinatorischen Bachlelor of Arts haben Sie die M?glichkeit, Mathematik, Rechtswissenschaft oder Katholische Religion als 2. Haupt- oder Nebenfach zu belegen. 
Je nach Prüfungsordnung kann jedoch eine Ausnahmegenehmigung n?tig sein, um sich hierfür in der Studierendenkanzlei immatrikulieren zu k?nnen. 
Um diese Ausnahmegenehmigung zu erhalten, müssen Sie einen schriftlichen (formlosen) Antrag auf Genehmigung bei uns vorlegen. Geben Sie im Antrag bitte unbedingt mit an, ob Sie das genehmigungspflichtige Fach als 2. Hauptfach oder Nebenfach studieren m?chten und welches das dazugeh?rige Bachelorfach sein wird.

      

Der Antrag kann folgenderma?en bei uns eingereicht werden: 

  • pers?nlich w?hrend unserer ?ffnungszeiten
  • per Post/Einwurf in unseren Briefkasten
  • als PDF via E-Mail an pa.phil@ur.de (der Antrag muss vor dem Scannen bitte eigenh?ndig im Original unterzeichnet werden!)

       

Nach Erhalt Ihres Antrages wird die Genehmigung i.d.R. innerhalb der darauffolgenden zwei Werktage von uns ausgestellt und an die von Ihnen angegebene Postanschrift verschickt. 


Vorl?ufige Gesamtnote

Sofern Sie Ihr Studium noch nicht vollst?ndig abgeschlossen haben, k?nnen Sie für Bewerbungen eine vorl?ufige Gesamtnote bei uns beantragen. 
Verwenden Sie hierfür bitte die Ihnen zugewiesene Stud.-Adresse sowie unser Kontaktformular (externer Link, ?ffnet neues Fenster)

Folgende Angaben werden zur Ausstellung ben?tigt: 

  • Um welche Bewerbung handelt es sich? Master, Stipendium, Stellenangebot?
  • Bei Masterbewerbung:
    • Interne Bewerbung: Für welchen Master bewerben Sie sich? Hierzu bitte die Hinweise unten beachten!
    • Externe Masterbewerbung: An welcher Universit?t?
  • Sie erhalten grunds?tzlich die Unterlagen vorab via E-Mail. Das Original folgt per Post (an die hinterlegte Anschrift). Sollten Sie mehrere Originale ben?tigen, so lassen Sie uns dies bitte wissen

 

Hinweise: 

  • Für die interne Masterbewerbung im Bereich I.M.S.K. wird laut Studiengangskoordination keine von uns erstellte vorl?ufige Gesamtnote ben?tigt. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination
    Ausnahme: M.A. Allgemeine und Vergleichende Medienwissenschaft sowie M.A. Digital Humanities
  • Für die Praktikumsbewerbung wird keine vorl?ufige Gesamtnote ben?tigt. Sollte Ihre Praktikumsstelle diese jedoch ausdrücklich fordern, dann lassen Sie uns bitte den entsprechenden Nachweis zukommen
  • Den Leistungsnachweis müssen Sie sich selbst über FlexNow ausstellen. Da dieser mit einem Verifizierungscode versehen ist, bedarf es keiner gesonderten Best?tigung durch das Prüfungssekretariat. Dennoch gibt es vereinzelt Universit?ten, die diesen Leistungsnachweis nicht akzeptieren. Umso wichtiger ist es, dass Sie uns alle Universit?ten nennen, an denen Sie sich bewerben, damit wir Ihnen gegebenenfalls einen von uns best?tigten Leistungsnachweis mitschicken
  • Die Unterlagen werden i.d.R. 1-2 Werktage nach Erhalt Ihrer E-Mail angefertigt und Ihnen vorab als PDF an die Stud.-Adresse geschickt. Die Originale folgen per Post. Stellen Sie daher bitte sicher, dass die von Ihnen hinterlegte Anschrift aktuell und korrekt ist

 


WiWi-Klausuren

           
           
Anmeldephase für zentral organisierte Prüfungen
im regul?ren Prüfungszeitraum (28.07. - 22.08.2025):
    
16. Mai bis 16. Juni 2025 

                                          

Hinweise: 

  • Informationen zum B.A.-Studium der Geisteswissenschaften mit 2. Hauptfach/Nebenfach BWL, VWL oder Wirtschaftsinformatik entnehmen Sie bitte der Homepage der Fakult?t für Wirtschaftswissenschaften
  • Die Prüfungstermine finden Sie auf der Homepage des Prüfungssekretariats für Wirtschaftswissenschaften
  • Für manche Prüfungen werden Erstschreiber nicht zugelassen. Sollten Sie dennoch Interesse an der Teilnahme haben, fragen Sie bitte bei der Studiengangskoordination WiWi nach. Sollte der Teilnahme zugestimmt werden, melden wir Sie gerne an. Hierfür müssen Sie uns bitte den unter "Anmeldung zur Klausur" befindlichen Anmeldeantrag samt Unterschrift und Stempel der Studiengangskoordination WiWi zukommen lassen
  • Nach Ablauf der Anmeldefrist werden keine nachtr?glichen Anmeldungen vorgenommen. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 gilt für jegliche Art von Prüfung! 

Anmeldung zur Klausur

Wenn Sie für BWL, VWL oder Wirtschaftsinformatik (2. Hauptfach/Nebenfach im kombinatorischen B.A.) immatrikuliert sind oder ein Wirtschaftsmodul Bestandteil Ihres Studienganges ist (wie z.B. im B.A. Deutsch-Franz?sische Studien), k?nnen und müssen Sie sich selbst über FlexNow zu den entsprechenden Prüfungen anmelden

Ist die Prüfung der Wirtschaftswissenschaften kein fester Bestandteil Ihres Studiums, ist folgender Antrag zusammen mit der Zulassung der WiWi-Fakult?t innerhalb der Anmeldefrist bei uns einzureichen: 

Antrag auf Anmeldung zu einer Klausur der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakult?t  (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Hinweise:

  • Sofern Sie sich nicht für die Klausurteilnahme beworben und folglich keine Zulassung des WiWi-Fakult?t vorliegen haben, muss das Anmeldeformular zus?tzlich von der Studiengangskoordination WiWi mit Stempel und Unterschrift versehen werden
  • Sobald Sie die Unterlagen vollst?ndig und ordnungsgem?? bei uns vorgelegt haben, werden Sie auf eine externe Teilnehmerliste gesetzt (eine FlexNow-Anmeldung erfolgt nicht!). 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e wird nach Ablauf der Anmeldefrist an das Prüfungssekretariat Wirtschaftswissenschaften zur Prüfungsplanung weitergeleitet. 
    Die sog. "Externen Studierenden" werden i.d.R. im letzten H?rsaal eingeplant. Den H?rsaalverteilungsplan finden Sie sp?testens einen Werktag vor der Prüfung an der Tür und auf der Homepage des Prüfungssekretariats Wirtschaftswissenschaften sowie im Informationsportal Ihres FlexNow-Accounts. Ebenso h?ngen die Pl?ne am Tag der Prüfung an allen betroffenen Prüfungsr?umen
  • Sobald die korrigierte Klausur im Prüfungssekretariat Geisteswissenschaften vorliegt, wird die Leistung schnellstm?glich entsprechend Ihres Anmeldeantrages in FlexNow eingebucht. Im Anschluss erhalten Sie eine FlexNow-Buchungsbenachrichtigung via E-Mail

                     

Der Antrag, den Sie bitte vollst?ndig und leserlich ausfüllen, kann folgenderma?en bei uns eingereicht werden: 

  • pers?nlich w?hrend unserer ?ffnungszeiten
  • per Post/Einwurf in unseren Briefkasten
  • als PDF via E-Mail (Stud.-Adresse verwenden) an pa.phil@ur.de

Abmeldung zur Klausur

Die Abmeldung von Klausuren der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakult?t ist bis eine Woche vor Klausurtermin ohne Angabe von Gründen m?glich. 

Sollten Sie sich über FlexNow angemeldet haben, müssen Sie sich selbst innerhalb der Abmeldefrist abmelden. 

Erfolgte die Anmeldung jedoch per Antrag über das Prüfungssekretariat, müssen Sie innerhalb der Abmeldefrist einen schriftlichen (formlosen) Antrag auf Abmeldung bei uns einzureichen → Formulierungsbeispiel (?ffnet neues Fenster)

                                

Der Antrag, den Sie bitte vollst?ndig und leserlich ausfüllen, kann folgenderma?en bei uns eingereicht werden: 

  • pers?nlich w?hrend unserer ?ffnungszeiten
  • per Post/Einwurf in unseren Briefkasten
  • als PDF via E-Mail (Stud.-Adresse verwenden) an pa.phil@ur.de

Klausureinsicht

Für die Klausureinsicht wenden Sie sich bitte an den Lehrstuhl


Zusatzausbildung / Zusatzstudium

Nur wenn Sie für einen geisteswissenschaftlichen (Haupt)Studiengang immatrikuliert sind, sind wir der korrekte Ansprechpartner. Sollten Sie also z.B. Lehramt studieren, müssen Sie sich bitte an das für diesen Studiengang zust?ndige Prüfungssekretariat wenden. 
 

Sollten Sie Anerkennungen, Umbuchungen oder Einbuchungen ben?tigen, so verwenden Sie bitte die Antr?ge unter der Kategorie "Allgemeine Antr?ge"

Sobald das Zusatzstudium erfolgreich abgeschlossen wurde, k?nnen Sie das Zertifikat beantragen. 

Antrag auf Ausstellung des Zertifikats (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Der Antrag kann folgenderma?en bei uns eingereicht werden: 

  • pers?nlich w?hrend unserer ?ffnungszeiten
  • per Post/Einwurf in unseren Briefkasten
  • als PDF via E-Mail an pa.phil@ur.de (der Antrag muss vor dem Scannen bitte eigenh?ndig im Original unterzeichnet werden!)

 

Studienbegleitende IT-Ausbildung (SITA): 

Bei jedem Studierenden der UR mit einem FlexNow-Account erscheint diese Zusatzausbildung automatisch. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Zusatzausbildung, die nicht vom Prüfungssekretariat verwaltet wird. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Homepage der SITA (externer Link, ?ffnet neues Fenster)

                    

Zusatzstudium Genderkompetenz: 

Auch dieses Zusatzstudium wird nicht von uns verwaltet. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Koordinierungsstelle Chancengleichheit (externer Link, ?ffnet neues Fenster)

 

 

 


Kontakt

Nicole Keilhack

Stephanie Rappl

Sonja Rugiano


?ffnungszeiten

W?hrend der Vorlesungszeit:

Mo. - Do. von 08:30 - 12:00 Uhr

sowie Mi. 13:00 - 15:00 Uhr

oder nach vorheriger Vereinbarung
       

W?hrend der vorlesungsfreien Zeit:

Di.- Do. von 09:00 - 12:00 Uhr

oder nach vorheriger Vereinbarung

                           

Ein pers?nliches Erscheinen ist jedoch oft nicht notwendig! Die Abgabe von Unterlagen oder Abschlussarbeiten kann z.B. auf dem Postweg oder durch Einwurf in den (Fristen-)Briefkasten erfolgen. 

E-Mail

Bitte nutzen Sie zur Kontaktaufnahme das 
   
                  Kontaktformular (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
   
So k?nnen wir sicherstellen, alle für uns relevanten Informationen zu erhalten!  

Sollten Sie Anlagen beifügen müssen, k?nnen Sie sich direkt an pa.phil@ur.de wenden. 
Bitte verwenden Sie hierfür Ihre Stud.-Adresse und geben Ihre Matrikel-Nr. mit an!

Postanschrift

Universit?t Regensburg
Prüfungssekretariat Geisteswissenschaften
Universit?tsstra?e 31
93053 Regensburg

    

Briefkasten des                                         Prüfungssekretariats 

Unser Briefkasten befindet sich links neben dem Eingang zum "Infozentrum Prüfungsamt" (gl?serner Raum PT 1.1.12 D). Hierbei handelt es sich um KEINEN Fristenbriefkasten, weshalb dieser NICHT für Abschlussarbeiten geeignet ist!   

Abschlussarbeiten reichen Sie bitte per Post ein oder werfen diese in den schwarzen Fristenbriefkasten vor dem Verwaltungsgeb?ude (?ffnet neues Fenster) der UR

 

 

 

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