Hinweis
Die UR ist vom 24.12.2025 bis einschl. 06.01.2026 geschlossen.
Wenn Sie zum Jahreswechsel Ihre Abschlussarbeit versenden m?chten, versenden Sie sie bitte per Post (bitte Nachweis aufbewahren).
Nutzen Sie zum Jahreswechsel bitte NICHT den Fristenbriefkasten:
Der Fristenbriefkasten (externer Link, ?ffnet neues Fenster) der Universit?t wird w?hrend dieser Zeit einmal geleert, am Freitag, den 2. Januar 2026. Die eingeworfenen Sendungen erhalten einen Stempel für den 24. Dezember 2025. Die n?chste Leerung erfolgt am 7. Januar, gestempelt wird im unteren Fach des Fristenbriefkastens der 2. Januar, im oberen Fach der 3. Januar 2026.
Abschlussarbeit
Um Ihre Abschlussarbeit schreiben zu k?nnen, gilt folgendes Vorgehen:
- Füllen Sie den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit oder Masterarbeit aus.
- Senden Sie den Antrag an das Prüfungsamt Test.
- Nach der Genehmigung, dürfen Sie starten.
Alle Hinweise zu Abschlussarbeiten finden Sie hier: Hinweise Abschlussarbeiten (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Falls Sie Ihre Abschlussarbeit in der Bibliothek ver?ffentlichen lassen m?chten, füllen Sie bitte diese Einverst?ndniserkl?rung aus: Einverst?ndniserkl?rung Bibliothek (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Antr?ge für die Abschlussarbeit
- Zulassung zur Bachelorarbeit (Test B.Sc.) (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
- Zulassung zur Bachelorarbeit (Test B.Sc.) (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
- Zulassung zur Masterarbeit (Test M.Sc.) (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
- Zulassung zur Masterarbeit (Test M.Sc) (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
- Antrag auf Zulassung zur PeWi-Masterarbeit (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
Anerkennung von Prüfungsleistungen
- Füllen Sie für jeden Kurs, der anerkannt werden soll den “Antrag zur Anerkennung von Prüfungsleistungen” aus.
- Lassen Sie sich von dem oder der Fachvertreter*in/ Modulverantwortlichen die Gleichwertigkeit best?tigen.
- Geben Sie den Antrag beim Prüfungsamt Test ab.
- Anschlie?end wird nach Anerkennung durch den Prüfungsausschuss die Anerkennung in FlexNow verbucht.
Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Magisterzeugnis bzw. Masterzeugnis
Sie haben alle Prüfungsleistungen abgeschlossen und m?chten Ihr Magister-/ bzw. Masterzeugnis beantragen?
So gehen Sie vor:
- ?berprüfen Sie, ob in FlexNow alle Leistungen richtig verbucht sind (kontrollieren Sie es bitte unter LM).
- ?berprüfen Sie unter SPUR, ob Ihr Name, Vorname(n) stimmen, ansonsten wenden Sie sich an die Studierendenkanzlei.
- Füllen Sie den “Antrag auf Ausstellung des Magisterzeugnisses bzw. PeWi-Masterzeugnis” aus.
- Sie k?nnen das Abschlusszeugnis auch als PDF über Ihre stud. Emailadresse beantragen an pa.kath@ur.de
Bitte beachten Sie die Hinweise, die in den Antr?gen vermerkt sind.
Antrag auf Ausstellung des Magisterzeugnisses (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
Antrag auf Ausstellung des Masterzeugnisses (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
Krankheit bei Prüfungen
Wenn Sie krankheitsbedingt an einer Prüfung nicht teilnehmen k?nnen:
- Am selben Tag von der Prüfung zurücktreten, idealerweise Formular: “Antrag auf Anerkennung krankheitsbedingter Prüfungsunf?higkeit”
- Am selben Tag ein ?rztliches Attest, bitte beachten Sie das Merkblatt Verhalten im Krankheitsfall
- Originale von Antrag und Attest an das Prüfungsamt Katholische Theologie (es bietet sich an, sie vorab zu mailen an pa.kath(at)ur.de )
- Nach Erhalt kontrolliert das Prüfungsamt Ihre Unterlagen. Wenn der krankheitsbedingte Rücktritt anerkannt wird, tr?gt das Prüfungsamt die jeweilige Prüfung in FlexNow unter “Anerkannte Krankheit (Attest)” ein.
Antrag auf Anerkennung krankheitsbedingter Prüfungsunf?higkeit (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
Informationen der Universit?t zu krankheitsbedingter Prüfungsunf?higkeit finden Sie im Merkblatt Verhalten im Krankheitsfall (externer Link, ?ffnet neues Fenster).
Leistungen und Prüfungen w?hrend der Beurlaubung
Eine Beurlaubung muss in der Studierendenkanzlei beantragt werden.
Prüfungsleistungen w?hrend der Beurlaubung
W?hrend der Beurlaubung k?nnen Sie keine Studien- und Prüfungsleistungen im Erstversuch erbringen. Das Anfertigen einer Abschlussarbeit z?hlt auch als Prüfungsleistung. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist m?glich.
Wiederholungsfristen
Durch die Beurlaubung werden Wiederholungsfristen in der Regel nicht unterbrochen, es sei denn die einschl?gige Prüfungsordnung sieht etwas anderes vor. Wenn die Wiederholungsfristen weiterlaufen, müssen Sie für den Fall, dass Sie eine Wiederholungsprüfung wegen eines triftigen Grundes nicht fristgerecht ablegen k?nnen, rechtzeitig einen Antrag auf Prüfungsfristverl?ngerung beim Prüfungssekretariat stellen. Die Beurlaubung entbindet Sie nicht davon, von der Einzelprüfung gesondert zurückzutreten.
Weitere Informationen zur Beurlaubung finden Sie bei der Studierendenkanzlei.
Leistungsnachweis/ Notenausdruck
Sie k?nnen sich einen Leistungsnachweis über alle Ihren bisher abgelegten Leistungen im Studium selbst in FlexNow (externer Link, ?ffnet neues Fenster) erstellen.
Umbuchung von Leistungen
Füllen Sie den “Antrag auf Umbuchung von Leistungen” (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) aus und geben Sie den Antrag beim Prüfungsamt Test ab.
Achtung: Der Antrag ist nicht für Lehramtsstudierende!
Antrag auf Umbuchung von Leistungen (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
Wiederholungsprüfungen
Ab sofort ist die Immatrikulation/Rückmeldung auch für Wiederholungsprüfungen notwendig! (Art. 84 Abs. 1 Satz 7 BayHIG - Immatrikulationserfordernis für alle Hochschulprüfungen)
Zertifikat für Zusatzausbildungen
Sie m?chten ein Zertifikat für ein Zusatzstudium beantragen?
Bitte beachten Sie: Zust?ndig für die Ausstellung des Zertifikates ist das Prüfungssekretariat Ihres Hauptstudiengangs.
Bitte beantragen Sie das Zertifikat nur bei uns, wenn Sie im Studiengang Bachelor Sc. Test immatrikuliert sind.
Gerne k?nnen Sie den eigenh?ndig unterschriebenen Antrag auf Ausstellung des Zertifikats als PDF via E-Mail an folgende Adresse schicken: …@ur.de
Kontakt
Postanschrift
Universit?t Regensburg
Prüfungssekretariat Test
93040 Regensburg
?ffnungszeiten
meist Mo + Mi jeweils 14:30 bis 16:30
oder nach vorheriger Vereinbarung
sonst per Homeoffice
M?glichst vorab mailen an pa.kath@ur.de
Josef Hilz
- E-Mail Adresse: pa.Krimi(at)verwaltung.uni-regensburg.de (?ffnet Ihr E-Mail-Programm)
- Tel: 0941 943-1583 (startet einen Telefonanruf, wenn Ihr Ger?t dies zul?sst)
- Standort: Geb?ude Philosophie/Theologie, Raum PT 1.0.7a
- Wichtige Informationen: Sprechstunde: Montag bis Freitag, 14:30 bis 16 Uhr