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Formulare und Dokumente zu Dienst- und Fortbildungsreisen

Dienstreiseantrag / Fortbildungsreiseantrag

Stand 11/2015

Dienst- oder Fortbildungsantrag????? PDF-Formular

Wichtiger Hinweis: Bitte stellen Sie einen Entsendeantrag, sobald Ihnen eine bevorstehende Auslandreise bekannt ist. - Sp?testens jedoch 14 Tage vor Reiseantritt.


STAND 11/2023

english version: the pdf form includes an english translation


STAND 05/2025

Bitte beachten:

Privatreisen

?Wird eine Dienstreise mit einer privaten Reise verbunden, ist die Reisekostenvergütung so zu bemessen, als w?re nur die Dienstreise durchgeführt worden (Art. 15 Abs. 1 Satz 1 BayRKG).“

Dem Dienstreiseantrag müssen daher für Hin- bzw. Rückreise Vergleichsangebote beigefügt werden. Aus diesen muss hervorgehen, was das entsprechende Bef?rderungsmittel gekostet h?tte (gleiche Strecke/ gleiche Airline), wenn Sie erst zum Zeitpunkt des Dienstgesch?ftes an- bzw. abgereist w?ren. Ein Screenshot der Buchungsseite genügt. {web_name}es Vergleichsangebot ist dann auch der Reisekostenabrechnung beizufügen.

Es ist darauf zu achten, dass private Reisen, wenn m?glich, nur im Anschluss an das Dienstgesch?ft durchgeführt werden.

Bei Bahnreisen sind alle Fahrpreiserm??igungen auszunutzen. Zur Anmeldung als Gesch?ftskunde wenden Sie sich bitte an reisekostenabrechnungen@ur.de.

Die Flugzeugnutzung innerhalb Deutschlands ist grunds?tzlich nicht zul?ssig.

Weitere Informationen k?nnen Sie dem Merkblatt für Dienstreisen/Fortbildungsreisen entnehmen. (english version: leaflet - business trips / educational trips)


Eine allgemeine Genehmigung von Dienstreisen kann erteilt werden für

- Dienstreisende, die regelm??ige Dienstgesch?fte an demselben Gesch?ftsort oder in demselben Bezirk zu erledigen haben oder

- Dienstreisende, die wiederholt gleichartige, ausw?rtige Dienstgesch?fte an unterschiedlichen Gesch?ftsorten wahrnehmen

STAND 01/2025

Antrag auf eine allgemeine Dienstreisegenehmigung für eine Einzelperson
PDF-Formular
english version: the pdf form includes an english translation


STAND 04/2025

Hinweise für die allg. Dienstreisegenehmigung für Professuren
PDF-Datei


BayRMS - Das bayerische Reisemanagementsystem


Rahmenvertrag mit Regensburger Hotel

Die Universit?t hat einen Rahmenvertrag mit dem Hotel?"the niu, Sparrow" in Regensburg geschlossen. Bedienstete k?nnen für G?ste der Universit?t Zimmer zu vergünstigten Konditionen buchen. Das Hotel liegt im Regensburger Stadtteil Kumpfmühl, die Adresse lautet: Kirchmeierstra?e 8, 93051 Regensburg.

Um die Firmenrate der UR nutzen zu k?nnen, gehen Sie wie folgt vor:

1. Rufen Sie die Homepage von "the niu" auf.

2. Scrollen Sie auf der Seite etwas nach unten und ?ffnen Sie im Buchungs-Widget das Drop-Down-Menü unterhalb von "Preispr?ferenz".

3. Anschlie?end ?ffnet sich ein Eingabefeld, in das Sie die "Firmen-ID" der Universit?t Regensburg eingeben k?nnen. Die ID lautet: 787177960.

4. Nun w?hlen Sie den gewünschten Buchungszeitraum und die ben?tigten Zimmer aus.

5. Klicken Sie auf die grün hinterlegte Schaltfl?che "View Prices".

6. Eine Auswahl von verfügbaren Zimmern mit ggf. vergünstigten Preisen wird angezeigt und kann gebucht werden.

Bitte beachten Sie: Bei sehr knapper Vorlaufzeit kann es sein, dass keine Zimmer zu vergünstigten Konditionen verfügbar sind. In diesem Fall wird Ihnen ein entsprechender Hinweis angezeigt:


Dienstreisen ins Ausland / Entsendung

Stand 01/2024

Besonders gesicherte Laptops für Auslandreisen

Reisende haben die M?glichkeit sich für Reisen in bestimmte gelistete L?nder vom Rechenzentrum einen besonderen Laptop auszuleihen, um Daten besser vor Spionage zu schützen. Betroffen sind z.B. ?gypten, China, Iran Libanon, Moldau, Russland, Türkei, Tunesien, Ukraine und Venezuela. Eine aktuelle Liste aller betroffenen L?nder finden Sie hier auf der rechten Seite.

Bei Bedarf melden Sie sich bitte am Servicedesk des Rechenzentrums:

Servicedesk/Infostand
Raum RZ 0.02 EG
Telefon 0941 943-5555
E-Mail servicedesk@ur.de
?

For more information in english click here



Stand 02/2025

Antrag auf Entsendung

Antrag auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung (innerhalb EU/EWR/Schweiz) bzw. Entsendebescheinigung (restl. L?nder)
(for english version click here)

Hinweis: Antrag bitte frühestm?glich stellen! Die Pflicht zur Beantragung einer Dienstreisegenehmigung bleibt hiervon unberührt!

Den Antrag auf Entsendung (pro Reiseziehl ein Antrag) senden Sie bitte per E-Mail an: entsendungen@ur.de

  • Wieso ben?tige ich eine A1- bzw. Entsendebescheinigung im Ausland?
    Mit der Bescheinigung weisen Sie nach, dass Sie auch w?hrend der Reise weiterhin in Deutschland sozialversichert sind.

  • Wer muss eine A1- bzw. Entsendebescheinigung beantragen?
    Grunds?tzlich ALLE Tarifbesch?ftigten und verbeamteten Personen.
    Hinweis bei Neueinstellungen: Die Mitarbeitenden müssen vor der geplanten Entsendung mind. 4 Wochen den deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit (bsp. in Deutschland gesetzl. krankenversichert) unterlegen sein.
Tarifbesch?ftige Beamte/Beamtinnen

Mitgliedstaaten der EU,
des EWR, Schweiz, Gro?britannien, Nordirland
-> Link zur L?nderliste

Antrag stellen
(Hinweise bei Reisen bis 7 Tagen siehe weiter unten)
Antrag stellen
(Hinweise bei Reisen bis 7 Tagen siehe weiter unten)

andere L?nder mit Sozialversicherungsabkommen
-> Link zur L?nderliste

Antrag stellen Antrag stellen

Drittl?nder ohne Abkommen
(vertragsloses Ausland)
-> alle L?nder die oben nicht aufgeführt sind

Antrag stellen kein Antrag, da ausschlie?lich über gesetzl. Krankenversicherung

  • Kurzfristig anberaumte und/oder kurzzeitige T?tigkeiten bis zu einer Woche
    Bei nicht regelm??igen kurzfristigen/kurzzeitigen Dienstreisen von bis zu einer Woche, kann innerhalb der EU/EWR auf eine Ausstellung der A1-Bescheinigung verzichtet werden. Sollte von der prüfenden Stelle des Besch?ftigungsstaates eine A1-Bescheinigung verlangt werden, muss diese im Nachgang beantragt und dieser Stelle vorgelegt werden. Dauert eine Reise l?nger als 7 Tage, ist für den gesamten Zeitraum eine A1-Bescheinigung zu beantragen!

ACHTUNG: {web_name}e Regel gilt NICHT für ?sterreich, Frankreich, Italien und die Schweiz! Hier muss zwingend vor Reisebeginn eine A1-Bescheinigung beantragt werden!!!


  • Ich reise "regelm??ig" dienstlich in das gleiche Land (EU/EWR/Schweiz). Kann für diese Reisen eine "Dauerbescheinigung" ausgestellt werden?
    Nur unter bestimmten Bedingungen:
    Vor einer "regelm??igen" T?tigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ist auszugehen, wenn die T?tigkeit mindestens an einem Tag pro Monat oder fünf Tagen pro Quartal auch in mindestens einem anderen Mitgliedstaat ausgeübt wird. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann keine "Dauerbescheinigung" ausgestellt werden. Für jede Dienstreise ist dann ein separater Antrag auf Entsendung notwendig. Gleiches gilt u.U. für andere Staaten au?erhalb Europas. {web_name} richtet sich nach den jeweiligen Sozialversicherungsabkommen.

Stand 04/2024

Impfung/Beratung bei einem dienstlichen Auslandsaufenthalt

Für einen dienstlichen Auslandsaufenthalt bietet der Betriebs?rztliche Dienst der Universit?t Regensburg eine Beratung sowie die Durchführung von Impfungen an. Wenn Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen m?chten, wenden Sie sich bitte an das Arbeitsgebiet Gesundheit (Frau Schwertfeger, E-Mail: bianca.schwertfeger@ur.de, Tel. 0941 943-5599). Sie erhalten dann eine Einladung, mit der Sie einen Termin beim Betriebsarzt vereinbaren k?nnen.

Bitte beachten Sie, dass Impfungen und Beratungen nicht für private Auslandsaufenthalte angeboten werden.


?bernahme der Fortbildungsgebühren für ...

Stand 01/2024

... Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter der Verwaltung

Der digitale Fortbildungsantrag dient ausschlie?lich der Genehmigung von Fortbildungen für Mitglieder der Zentralverwaltung.

Klicken Sie auf den Link und melden Sie sich auf LUCOM mit Ihren üblichen Einwahldaten (Benutzername und Passwort) an.

Digitaler Fortbildungsantrag in LUCOM

Handbuch zum digitalen Fortbildungsantrag für Antragstellende und Vorgesetzte


Reisekostenerstattung

Alle Antr?ge bzw. Unterlagen sind bitte ausschlie?lich in Papierform einzureichen.


Stand 01/2025

Auszahlungsanordnung und Antrag auf Erstattung für Reisekosten

PDF-Formular | Word-Formular

STAND 11/2023

english version: payment order for travel expenses


STAND 11/2024

Antrag auf Kostenerstattung für Gastdozenten

Voraussetzung für eine Reisekostenerstattung ist ein Besch?ftigungsverh?ltnis mit der Universit?t Regensburg. Soweit ein solches nicht besteht (z.B. bei Gastdozierende, Studierende) handelt es sich nicht um Reisekosten im Sinne des Bayrischen Reisenkostengesetzes, sondern um Sachkosten, die über den? "Antrag Reisekosten Honorar Gastdozierende" abzuwickeln sind.


Stand 05/2023

Hinweise zum Deutschlandticket???? PDF-Dokument


Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder und steuerliche Pauschalbetr?ge


STAND 02/2025

Antrag auf Zahlung eines Vorschusses für eine Dienst-/Fortbildungsreise


Trennungsgeld

Vordrucke zum Trennungsgeld erhalten Sie unter www.lff.bayern.de/Formularcenter


Betriebsausflug

Stand 01/2025

Antrag auf Genehmigung eines Betriebsausfluges/Jahresabschlussfeier
PDF-Formular

Stand 01/2025

english version: application for the approval of a faculty/department outing or year end part



Wann handelt sich um einen Betriebsausflug?

Die Genehmigung eines Betriebsausfluges für die Mitarbeitenden der Universit?t Regensburg kann maximal für die Dauer eines Tages erfolgen.
Eine Anrechnung auf die Arbeitszeit erfolgt nur, wenn dieser innerhalb der Sollarbeitszeit stattfinden. Für mehrt?gige Betriebsausflüge kann keine Zeitgutschrift erfolgen.
Der Versicherungsschutz umfasst nur den Tag der Genehmigung. Die darüber hinaus gehende Zeit muss durch ?berstunden/Urlaub eingebracht werden.

"Kurze" Betriebsausflüge, die w?hrend der Sollarbeitszeit stattfinden (Beispiel: Besuch Museum in Regensburg mit Mittagessen = 3 Stunden) sind m?glich.

Geplante Ausflüge beginnend ab 16 Uhr, fallen in den privaten Bereich und k?nnen nicht als Betriebsausflug genehmigt werden.

Pro Jahr besteht die M?glichkeit an einem Betriebsausflug teilzunehmen.
Ausnahme: Es bestehen mehrere Besch?ftigungsverh?ltnisse an bspw. zwei Lehrstühlen.

Hinweis zur Zeiterfassung:

Es wird maximal die individuelle Sollzeit angerechnet. ?berstunden k?nnen in diesem Zusammenhang nicht gutgeschrieben werden. Gleitzeitteilnehmende werden gebeten, am Tag vor dem Betriebsausflug "DRMO - Dienstreise morgen" zu stempeln.

Findet der Betriebsausflug erst im Laufe des Arbeitstages statt, dann werden die Gleitzeitteilnehmenden gebeten auszustempeln. Die nachtr?gliche Zeitgutschrift (bis zur maximalen Sollarbeitszeit) erfolgt dann durch die Gleitzeitstelle. Hierzu MUSS die aktuelle Teilnehmendenliste nach dem Betriebsausflug per E-Mail an die Gleitzeitstelle übermittelt werden.

Teilzeitmitarbeitende bekommen ebenfalls max. die Sollarbeitszeit gutgeschrieben. Ist der Betriebsausflug kürzer, als die max. Sollarbeitszeit, kann die restliche Arbeitszeit vor oder nach dem Ausflug eingebracht werden.
Findet der Betriebsausflug an einem freien Tag statt, muss ein Tage-Tausch erfolgen:
--> Beispiel: Montag (Arbeitstag) und Donnerstag (freier Tag + Ausflug), dann Montag "Diensttausch" und Donnerstag "Zeitz?hlung"

Findet der Ausflug au?erhalb der Arbeitszeit - etwa am Wochenende/ oder an einem Feiertag - statt, ist eine Genehmigung nicht m?glich. An diesen Tagen ist der Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gegeben.

Weihnachtsfeier:

Es erfolgt eine Zeitgutschrift von 2 Stunden. {web_name}e Gutschrift wird von der Gleitzeitstelle erfasst. Mitarbeitende stempeln ganz normal aus.

WICHTIGER Hinweis zu den Betriebsausflügen und Weihnachtsfeiern

NACH dem Betriebsausflug/ der Weihnachtsfeier muss bitte die aktuelle Teilnehmendenliste an gleitzeitstelle@ur.de geschickt werden. Ohne diese kann die Zeiterfassung nicht erfolgen!

Bei Rückfragen zur Zeiterfassung, wenden Sie sich bitte VOR dem Betriebsausflug an das Team der Gleitzeitstelle!

Was gibt es beim Unfall und Versicherungsschutz zu beachten?

Der Ausflug muss vom Arbeitgeber initiiert sein und im Rahmen der Arbeitszeit stattfinden. Unf?lle w?hrend eines Ausflugs gelten dann als Arbeitsunf?lle. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz über die Bay. Landesunfallkasse gilt nicht nur w?hrend der Veranstaltung, sondern auch auf dem Hin- und Rückweg.

Achtung: Den Versicherungsschutz genie?en nur Teilnehmende mit Betriebszugeh?rigkeit, nicht eingeladende Angeh?rige. Aber auch für Mitarbeitende der? Universit?t ist ein Erl?schen des Versicherungsschutzes nicht ausgeschlossen. Dazu kann es zum Beispiel dann kommen, wenn der Unfall durch starkem Alkoholkonsum oder fahrl?ssiges Verhalten verursacht wurde.



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