Studierende werden w?hrend ihrer Aus- und Fortbildung an der Universit?t in die gesetzliche Unfallversicherung aufgenommen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf T?tigkeiten, die in einem urs?chlichen Zusammenhang mit dem Besuch der Universit?t stehen.
Das hei?t, die Studierenden sind w?hrend der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen versichert. In den Versicherungsschutz ist ferner eingeschlossen der Schulweg und der Weg nach und von dem Ort, an dem eine schulische Veranstaltung au?erhalb der Universit?t stattfindet.
Tr?ger der gesetzlichen Unfallversicherung ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayer. Landesunfallkasse (Anschrift: Ungererstr. 71, 80805 München).
Damit der Versicherungstr?ger für eine m?glichst frühzeitige und wirksame ?rztliche Behandlung sorgen und die erforderlichen Feststellungen über die Leistungen treffen kann, muss er von jedem Unfall unverzüglich Kenntnis erhalten.
Die Anzeige ist innerhalb von drei Tagen, nachdem die Universit?t von dem Unfall erfahren hat, der Bayer. Landesunfallkasse zu erstatten.
Aus diesem Grunde sind alle Unf?lle, die sich im Bereich der Universit?t, einschlie?lich dem Hin- und Rückweg ereignen, unverzüglich von dem Betroffenen selbst (oder durch einen von ihm Beauftragten) der Studierendenkanzlei (studierendenkanzlei@ur.de) zu melden. Die n?tigen Formulare hierzu finden Sie unter folgender Adresse: http://www.kuvb.de/service/unfallanzeigen/
Der Versicherungstr?ger ist nur in der Lage, Leistungen zu gew?hren, wenn der Unfall rechtzeitig gemeldet worden ist.