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Wie führe ich ein Berufungsverfahren durch?

Ziel bei der Durchführung eines Berufungsverfahrens ist, eine sachgerechte und zielführende Besetzung einer Professur bzw. Juniorprofessur oder einer Tenure-Track-Professur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie der universit?tsinternen Standards sicherzustellen. Im Vordergrund steht dabei die Berufung der Bewerberin bzw. des Bewerbers mit der bestm?glichen wissenschaftlichen, fachlichen, p?dagogischen und pers?nlichen Eignung, besonders auch im Hinblick auf die Strukturpl?ne der betroffenen Fakult?ten und den Universit?tsentwicklungsplan der Universit?t Regensburg.

Um die Chancengleichheit aller Bewerber*innen sowie die Gleichberechtigung von Frauen und M?nnern (w/m/d) zu gew?hrleisten, das Potential m?glicher Bewerber*innen zu würdigen und so unter Beachtung des Grundsatzes der ?Bestenauslese“ vielf?ltige Talente und Potentiale anzusprechen, liegt ein besonderes Augenmerk auf der Transparenz innerhalb des Verfahrens und auf der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber.

Alle an der Vorbereitung und Behandlung des Brufungsvorschlags Beteiligten sind dazu angehalten, auf eine m?glichst rasche Besetzung der Professur hinzuwirken. Insgesamt sollte ein regul?res Berufungsverfahren an der Universit?t Regensburg die Gesamtdauer von maximal eineinhalb Jahren nicht übersteigen.

Durch den Leitfaden zur Durchführung eines Berufungsverfahrens (PDF) sollen alle an der Vorbereitung und Behandlung des Berufungsvorschlags Beteiligten darin unterstützt werden, die einzelnen Schritte des Berufungsprozesses schnell zu überblicken und durchführen zu k?nnen. Er enth?lt alle wesentlichen Informationen zum Ablauf sowie den Zust?ndigkeiten.

Der Berufungsleitfaden bezieht sich auf regul?re Berufungsverfahren nach Art. 66 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG), wobei die Sonderf?lle einer Direktberufung (Art. 66 Abs. 7 BayHIG) sowie einer Exzellenzberufung (Art. 66 Abs. 8 BayHIG) zu beachten sind. Im Zusammenhang des initialen Informationsgespr?chs zwischen Universit?tsleitung und Fakult?t ist die Form des Berufungsverfahrens zu kl?ren.

Kurze Beschreibung des Ablaufs der Durchführung eines Berufungsverfahrens

Der Ablauf bei der Durchführung eines Berufungsverfahrens gliedert sich in die untenstehenden acht Hauptprozessschritte. Eine ausführliche Beschreibung des Ablaufs findet sich in dem Leitfaden zur Durchführung eines Berufungsverfahrens (PDF).

  1. Beantragung einer Professur bzw. Juniorprofessur und Ausschreibung
  2. Bildung eines Berufungsausschusses, Treffen der Vorauswahl, Erstellen des Berufungsvorschlags
  3. Beratung der Universit?tsleitung über Berufungsvorschlag
  4. Ruferteilung
  5. Berufungsgespr?ch
  6. Berufungsangebot
  7. Rufannahme/-ablehnung
  8. Ernennung

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Die Stabsstelle für Berufungsangelegenheiten steht bei Fragen zur Kl?rung relevanter Formalien und zum Ablauf des Verfahrens als Ansprechperson zur Verfügung. Sie bietet eine wirksame und effektive Unterstützung bei der Durchführung der Berufungsverfahren. Bei rechtlichen Fragen steht das Referat III/1 zur Verfügung.

Termine für Informationsgespr?che zu Beginn des Verfahrens oder in dessen Verlauf mit dem Pr?sidenten bzw. der Pr?sidentin sind über das Vorzimmer des Pr?sidenten bzw. der Pr?sidentin zu vereinbaren.

Tenure-Track-Professuren werden von der TT-Koordination (Referat II/7) begleitet. 

 

Kontaktdaten

Foto: Petra Homeier

Christiane Kellner

Koordinatorin des Tenure-Track-Programms an der Universit?t Regensburg

Für ein Berufungsverfahren ben?tigte Dokumente

Die im Folgenden aufgelisteten Arbeitshilfen umfassen universit?tsinterne sowie relevante externe Dokumente, die für die Durchführung eines Berufungsverfahrens an der Universit?t Regensburg zur Verfügung gestellt werden.

Universit?tsinterne Dokumente

Universit?tsexterne Dokumente

  • Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) vom 5. August 2022
  • Die ?Forschungsorientierten Gleichstellungs- und Diversit?tsstandards“ der DFG
  • Wissenschaftsrat 2005: Empfehlungen zur Ausgestaltung von Berufungsverfahren 
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