Wenn Sie bereits an der Universit?t Regensburg eingeschrieben sind und Ihr Studium im Sommersemester 2025 fortsetzen m?chten, m¨¹ssen Sie sich?vom 27.01. bis 07.02.205?r¨¹ckmelden. Die R¨¹ckmeldung erfolgt durch ?berweisung des Semesterbeitrages in H?he von insgesamt 198,00 €. Der Betrag setzt sich zusammen aus 82,00 € Studierendenwerksbeitrag und 116,00 € Semesterticket.
Nach Zahlungseingang (ca. 1 Woche nach ?berweisung) k?nnen bereits Immatrikulations- und Studienbescheinigungen ¨¹ber SPUR, das Studierendenportal der Universit?t Regensburg, ausgedruckt werden und die Validierung Ihrer UR-Karte (Aufdruck des neuen G¨¹ltigkeitszeitraumes)?an den daf¨¹r vorgesehenen Terminals ist m?glich. Die Standorte der Terminals finden Sie hier.
Bitte vergessen Sie keinesfalls, die UR-Karte zu validieren! Dabei wird der neue G¨¹ltigkeitszeitraum ("bis 30.09.2025") aufgedruckt. Ohne diesen Aufdruck verliert die UR-Karte mit Ablauf des aktuellen Semesters (31.03.2025) ihre G¨¹ltigkeit.
Bitte ¨¹berpr¨¹fen Sie auch, ob Ihre Adresse noch aktuell ist und ?ndern diese ggf. online ¨¹ber SPUR -> Mein Studium.
Wenn Sie sich nicht r¨¹ckmelden, werden Sie zum Ende des Wintersemesters 2024/25 (31.03.2025) exmatrikuliert (vgl. Art. 94 Abs. 2 BayHIG).
Sie melden sich zur¨¹ck, indem Sie?bis sp?testens 07.02.2025?den vollst?ndigen Semesterbeitrag in H?he von 198,00 €?auf folgendes Konto ¨¹berweisen:
Bitte achten Sie unbedingt auf die richtige IBAN (DE50700500000901279276)?und ¨¹berweisen Sie direkt auf das Konto der Studierendenkanzlei (DE50) und nicht auf das allgemeine Konto der Universit?t Regensburg (DE42). Weiterhin beachten Sie bitte unbedingt beim Verwendungszweck die Reihenfolge, da sonst eine Zuordnung der Zahlung nicht m?glich ist. Zudem erhalten Sie -wie gewohnt- eine E-Mail an Ihre studentische Adresse, in der Sie ebenfalls die Details zur Zahlung finden werden.
Erst mit Zahlungseingang gilt die R¨¹ckmeldung als vollzogen.
Falls Sie einen Studiengangwechsel beantragen oder Ihre F?cherkombination ?ndern m?chten, m¨¹ssen Sie auch daf¨¹r die R¨¹ckmeldungsfrist einhalten.