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Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung

Seit dem Wintersemester 2009/10 wird unter bestimmten Voraussetzungen der allgemeine Hochschulzugang für Meister und Meisterinnen und der fachgebundene Hochschulzugang für qualifizierte Berufst?tige er?ffnet.

Interessenten müssen sich mittels eines Formulars sowie den geforderten Unterlagen zum Nachweis ihres schulischen und beruflichen Werdegangs zu den Beratungsgespr?chen anmelden. Die beiden Beratungsgespr?che werden von der Fachstudienberatung und der Zentralen Studienberatung durchgeführt. Erst danach wird der Hochschulzugang ausgesprochen.

Bewerber und Bewerberinnen für zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge müssen sich zus?tzlich online um einen Studienplatz bewerben. Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist der 15. Juli bzw. 15. Januar für das Sommersemester. Damit in diesen F?llen die Bescheinigung über den Hochschulzugang rechtzeitig ausgestellt werden kann, sind Anmeldungen für die Beratungsgespr?che bis sp?testens 15. Juni bzw. 15. Dezember einzureichen.?

Allgemeiner Hochschulzugang

Der allgemeine Hochschulzugang für Absolventen und Absolventinnen einer beruflichen Fortbildungsprüfung für einen bestimmten Studiengang wird nachgewiesen durch ein im Freistaat Bayern erworbenes

  1. Zeugnis über die bestandene Meisterprüfung (nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung ) oder
  2. Zeugnis über die bestandene, vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus der Meisterprüfung gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung (nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung) oder
  3. Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie

Dazu muss für den beantragten Studiengang ein Beratungsgespr?ch an der Hochschule absolviert werden, an der das Studium aufgenommen werden soll. Zweck des Beratungsgespr?chs ist es, dem Studienbewerber oder der Studienbewerberin einen realistischen Eindruck über Inhalte, Aufbau und Anforderung des Studiums im angestrebten Studiengang zu vermitteln. ?ber das Gespr?ch stellt die Hochschule eine Bescheinigung aus.

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung für die Studieng?nge Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin für beruflich Qualifizierte mit allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung bei der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart.de) zu erfolgen hat.?

Fachgebundener Hochschulzugang

Für qualifizierte Berufst?tige wird der fachgebundene Hochschulzugang er?ffnet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweij?hrigen Berufsausbildung nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
  2. anschlie?ende mindestens dreij?hrige hauptberufliche Berufspraxis (zweij?hrige bei Erhalt eines Aufstiegsstipendiums des Bundes) in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
  3. Absolvierung eines Beratungsgespr?chs an der Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll und
  4. Bestehen einer Hochschulzugangsprüfung in den folgenden Studieng?ngen mit einem Eignungsfeststellungsverfahren:
    • Deutsch - Franz?sische Studien
    • oder nachweislich erfolgreiche Absolvierung eines zweisemestrigen Probestudiums in den übrigen Studieng?ngen.

Die Einzelheiten der Hochschulzugangsprüfung und des Probestudiums regelt die Universit?t in einer Satzung:?Ordnungen und Satzungen zur Studienorganisation und zur Lehre - Universit?t Regensburg (uni-regensburg.de).


  1. Studium

Studierendenkanzlei

Universit?t Regensburg
Studierendenkanzlei
93040 Regensburg

Telefon 0941 943-5500
studierendenkanzlei@ur.de


ERREICHBARKEIT - Telefon:

Mo. bis Fr. 8 bis 12 Uhr sowie Mo. bis Do. 13 bis 16 Uhr

?FFNUNGSZEITEN - vor Ort:

Di. bis Do. 9 bis 12 Uhr