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Lehre

Am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre ist es unser Ziel, Studierende nicht nur mit den steuerrechtlichen Grundlagen vertraut zu machen, sondern ihnen auch ein tiefes Verst?ndnis für die betriebswirtschaftlichen Wirkungen von Steuern zu vermitteln. So werden sie in die Lage versetzt, steuerliche Sachverhalte fundiert zu beurteilen und unternehmerische Entscheidungen aktiv mitzugestalten.

In Zusammenarbeit mit Praktikerinnen und Praktikern renommierter Kanzleien erhalten die Studierenden darüber hinaus  in einem erweiterten Lehrangebot eine systematisch aufgebaute steuerrechtliche Grundausbildung, deren Struktur sich bereits an den Anforderungen der Steuerberaterprüfung orientiert.

Ziel ist es, frühzeitig einen Einblick in prüfungsrelevante Themen zu geben und die Brücke zwischen wissenschaftlicher Ausbildung und beruflicher Praxis zu schlagen.

Lehrangebot im Bachelorstudium

Lehrangebot im Masterstudium

Erweitertes Lehrangebot für Master- und Bachelorstudierende

Erg?nzend zum regul?ren Lehrangebot bietet der Lehrstuhl gemeinsam mit erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern renommierter Kanzleien Veranstaltungen an, die auf Inhalte der Steuerberaterprüfung vorbereiten. 
Die Veranstaltungen orientieren sich grob an den drei Prüfungstagen der Steuerberaterprüfung:
Erster Prüfungstag: Grundlagen des steuerlichen Verfahrensrechts, Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge
Zweiter Prüfungstag: Grundlagen des Unternehmens- und Konzernsteuerrechts
Dritter Prüfungstag: Bilanzsteuerrecht

Die Veranstaltungen richten sich an interessierte Studierende im Master- oder Bachelorstudium. 

Hinweis: Es handelt sich grunds?tzlich um Masterveranstaltungen; Bachelorstudierende k?nnen sich die Veranstaltungen jedoch anrechnen lassen.

Wiederholungsklausuren

Bei der Wiederholungsklausur "Betriebswirtschaftliche Steuerlehre" im Wintersemester sind Erstschreiber zugelassen.

Bei allen anderen Wiederholungsklausuren des Lehrstuhls sind keine Erstschreiber zugelassen.

Zugelassene Hilfsmittel

Grunds?tzlich zugelassen sind:

  • Steuergesetze (z.B. NWB: ?Wichtige Steuergesetze“ oder beck: ?Aktuelle Steuertexte“)
  • Nichtprogrammierbarer Taschenrechner

Je nach Veranstaltung dürfen eventuell weitere Hilfsmittel mitgebracht werden. Achten Sie hierzu auf die jeweiligen Hinweise in der Veranstaltung. Andere als die hier aufgeführten oder in der Veranstaltung genannten Hilfsmittel dürfen nicht mitgebracht werden.

Markierung von Hilfsmitteln

  • Sie dürfen im Gesetz (farbige) Markierungen vornehmen. Markierung bedeutet: unterstreichen bzw. mit Textmarkern ?überstreichen“.
  • Sie dürfen im Gesetz (farbige) Reiter/Post-its anbringen. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e dürfen ausschlie?lich die Paragraphen (einschl. m?glicher Abs?tze/Nummern) der jeweiligen Seite und/oder ein bis zwei Stichw?rter aus der ?berschrift der Paragraphen der Seite enthalten, keine Akronyme.
  • Paragraphenverweise sind weder im Gesetz noch auf den Reitern erlaubt.

Ein Versto? gegen diese Richtlinien gilt als T?uschungsversuch. In der Regel wird das ?Beweismaterial“ eingezogen, Sie dürfen die Klausur aber zu Ende schreiben. ?ber den T?uschungsversuch selbst entscheidet der Prüfungsausschuss.

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