Lehrangebot im Bachelorstudium
Semester | Format | LP | |
---|---|---|---|
Steuerrechtliche Grundlagen | WiSe | 2V+2? | 6 |
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre | SoSe | 2V+2? | 6 |
Bachelorarbeit | SoSe | 10+2 |
Lehrangebot im Masterstudium
Semester | Format | LP | |
---|---|---|---|
International Taxation | SoSe | 2V+2? | 6 |
Immobiliensteuerrecht | SoSe | 2V+2? | 6 |
Rechtsformwahl und Umwandlung | WiSe | 2V+2? | 6 |
Spezielles Vertiefungsgebiet Betriebswirtschaftliche Steuerlehre 1 | WiSe | 2V+2? | 6 |
Seminar | Wise, SoSe | 1V+5? | 6 |
Masterarbeit | immer | 30 |
Erweitertes Lehrangebot für Master- und Bachelorstudierende
Erg?nzend zum regul?ren Lehrangebot bietet der Lehrstuhl gemeinsam mit erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern renommierter Kanzleien Veranstaltungen an, die auf Inhalte der Steuerberaterprüfung vorbereiten.
Die Veranstaltungen orientieren sich grob an den drei Prüfungstagen der Steuerberaterprüfung:
– Erster Prüfungstag: Grundlagen des steuerlichen Verfahrensrechts, Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge
– Zweiter Prüfungstag: Grundlagen des Unternehmens- und Konzernsteuerrechts
– Dritter Prüfungstag: Bilanzsteuerrecht
Die Veranstaltungen richten sich an interessierte Studierende im Master- oder Bachelorstudium.
Semester | Format | LP | |
---|---|---|---|
Grundlagen des steuerlichen Verfahrensrechts | SoSe | 1V+1? | 4 |
Umsatzsteuer | WiSe | 2V | 4 |
Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge | WiSe | 1V+1? | 2 |
Grundlagen des Unternehmens- und Konzernsteuerrechts | WiSe | V+1? | 4 |
Bilanzsteuerrecht | SoSe | 1V+1? | 4 |
Hinweis: Es handelt sich grunds?tzlich um Masterveranstaltungen; Bachelorstudierende k?nnen sich die Veranstaltungen jedoch anrechnen lassen.
Wiederholungsklausuren
Bei der Wiederholungsklausur "Betriebswirtschaftliche Steuerlehre" im Wintersemester sind Erstschreiber zugelassen.
Bei allen anderen Wiederholungsklausuren des Lehrstuhls sind keine Erstschreiber zugelassen.
Zugelassene Hilfsmittel
Grunds?tzlich zugelassen sind:
- Steuergesetze (z.B. NWB: ?Wichtige Steuergesetze“ oder beck: ?Aktuelle Steuertexte“)
- Nichtprogrammierbarer Taschenrechner
Je nach Veranstaltung dürfen eventuell weitere Hilfsmittel mitgebracht werden. Achten Sie hierzu auf die jeweiligen Hinweise in der Veranstaltung. Andere als die hier aufgeführten oder in der Veranstaltung genannten Hilfsmittel dürfen nicht mitgebracht werden.
Markierung von Hilfsmitteln
- Sie dürfen im Gesetz (farbige) Markierungen vornehmen. Markierung bedeutet: unterstreichen bzw. mit Textmarkern ?überstreichen“.
- Sie dürfen im Gesetz (farbige) Reiter/Post-its anbringen. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e dürfen ausschlie?lich die Paragraphen (einschl. m?glicher Abs?tze/Nummern) der jeweiligen Seite und/oder ein bis zwei Stichw?rter aus der ?berschrift der Paragraphen der Seite enthalten, keine Akronyme.
- Paragraphenverweise sind weder im Gesetz noch auf den Reitern erlaubt.
Ein Versto? gegen diese Richtlinien gilt als T?uschungsversuch. In der Regel wird das ?Beweismaterial“ eingezogen, Sie dürfen die Klausur aber zu Ende schreiben. ?ber den T?uschungsversuch selbst entscheidet der Prüfungsausschuss.