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Lehramtsstudieng?nge

1. Grundlegende Informationen und Dokumente

  • Studien- und Prüfungsordnung der Universit?t Regensburg für das I. Staatsexamen (Lehramt)

Wann und in welchen Abst?nden welche Module angeboten werden, welche Module und Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2024 stattfinden und welche Module und Kurse??Erstsemesterstudierenden empfohlen werden, finden Sie auf der Unterseite "Module und Lehrveranstaltungen" (hier klicken).


2. Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen

1. Anmeldung zu Lehrveranstaltungen vor Semesterbeginn

Eine Anmeldung zur Teilnahme an den?Lehrveranstaltungen erfolgt über das Vorlesungsverzeichnis, sofern dort eine entsprechende Funktion freigeschaltet ist.

2. Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen in FlexNow

Die Anmeldung für die Studien- und Prüfungsleistungen in FlexNow erfolgt nach?Semesterbeginn und ist ist unbedingt erforderlich. Die Einhaltung der auf der Prüfungsseite angegebenen Ausschlussfristen ist Voraussetzung für die Teilnahme an einer Modulprüfung.

Hier finden Sie eine Anleitung zur richtigen Anmeldung in?FlexNow.
?ber die aktuellen Anmeldefristen informieren der Newsletter der Studienorganisation Katholische Theologie sowie die Lehrenden der jeweiligen Kurse.


3. Sprachanforderungen für Lehramt Gymnasium

Für das Lehramt an Gymnasien im?Fach Katholische Religionslehre sind Kenntnisse des Lateinischen und des Altgriechischen?erforderlich. N?heres finden?Sie hier.

Für Lehramt Grund-, Mittel- und Realschule werden keine?Fremdsprachenkenntnisse verlangt.


4. Ausw?rtsstudium

Die Fakult?t für Katholische Theologie f?rdert ein- bis zweisemestrige Studienaufenthalte an anderen inl?ndischen oder ausl?ndischen Hochschulen.

Einen ?berblick über die M?glichkeiten eines Auslandsstudium für Theologiestudierende erhalten Sie hier: Pr?sentation Auslandsstudium. Für weitere Informationen zu m?glichen Studienorten im Ausland sowie zu F?rderprogrammen steht Herr Dr. Erik Eynikel (erik.eynikel@ur.de) gerne zur Verfügung.

Das International Office der Universit?t Regensburg informiert über M?glichkeiten des Auslandsstudiums. Dabei finden Sie insbesondere Informationen über Austauschprogramme.

Im Bereich Katholische Theologie bestehen derzeit folgende Erasmus-Austauschverbindungen und Partnerschaften (Angaben ohne Gew?hr!).

(1) Katholieke Universiteit Leuven - Belgien (2 Erasmus-Pl?tze)
(2) Sofiiski Universitet 'Sveti Kliment Ohridski' - Bulgarien (1 Erasmus-Platz)
(3) Institut Catholique de Paris - Frankreich (2 Erasmus-Pl?tze)
(4) Ethniko kai Kapodistriako Panepistimio Athinon - National and Kapodistrian University of Athens - Griechenland (2 Erasmus-Pl?tze)
(5) St. Patrick's College Maynooth - Irland (1 Erasmus-Platz)
(6) Latvijas Universitáte - Lettland (2 Erasmus-Pl?tze)
(7) Radboud University Nijmegen – Niederlande (Erasmus)
(8) Universitatea 'Babes-Bolyai' din Cluj-Napoca – Rum?nien (1 Erasmus-Platz)
(9) Universitatea Lucian Blaga din Sibiu – Rum?nien (2 Erasmus-Pl?tze)
(10) Universit?t Luzern – Schweiz (Partnerschaft)
(11) Université de Fribourg – Schweiz (2 Erasmus-Pl?tze)
(12) Univerza v Ljubljani – Slowenien (2 Erasmus-Pl?tze)
(13) Univerzita Karlova v Praze – Tschechien (1 Erasmus-Platz)
(14) Leopold-Franzens-Universit?t Innsbruck – ?sterreich (2 Erasmus-Pl?tze)

Anerkennung von Studienleistungen für Studierende der Universit?t Regensburg

Die Universit?t Regensburg hat eine Richtlinie zur Internationalisierung des Studiums erlassen. Hierbei finden sich u.a. Kriterien für die Anerkennung von ausw?rts erbrachten Studienleistungen.
Gem?? der Lissabon-Konvention sind die im Ausland erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen vollst?ndig anzuerkennen, falls kein ?wesentlicher Unterschied“ vom Prüfungsausschuss festgestellt werden kann (Lissabon-Konvention Artikel VI.1). Die Beweislast, dass die im Ausland zu erbringenden Studien- oder Prüfungsleistungen wesentliche Unterschiede aufweisen, liegt bei der die Bewertung durchführenden Stelle, also beim Prüfungsausschuss (Lissabon-Konvention Artikel III.5).

Für die Anerkennung von ausw?rts erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ist unbedingt der folgende Verfahrensablauf zu beachten. Für Teilnehmer am ERASMUS-Programm ist dabei die Verwendung von Formularen vorgesehen, die auf dieser Seite des International Office?abgerufen werden k?nnen.

Auslandsaufenthalt planen (mindestens ein halbes Jahr vor geplantem Gastaufenthalt)

1. Der Studierende informiert sich über Kursangebot der Gasthochschule. Wesentliche Grundlage des Anerkennungsverfahrens sind die Modul- und Kursbeschreibungen.
2. Der Studierende erstellt selbstst?ndig eine ?bersicht über die geplante Kursbelegung und macht einen Vorschlag über die Anerkennung von Modulen bzw. Modulbestandteilen.
3. Der Studierende bespricht diese ?bersicht mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses pers?nlich in der Sprechstunde.
4. Der Studierende und der Vorsitzende des Prüfungsausschusses schlie?en ein Learning agreement ab. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 regelt verbindlich die Anerkennung von ausw?rts erbrachten Studienleistungen.

Im Ausland erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen (nach dem Gastaufenthalt)

1. Antrag auf Anerkennung bei dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einreichen (unter Vorlage s?mtlicher Bescheinigungen). Dazu ist ein Formular zu verwenden. Vorsitzender des Prüfungsausschusses für die Lehramtsstudieng?nge ist Herr Prof. Dr. Tobias Nicklas (tobias.nicklas@ur.de)
2. Die Verbuchung der anerkannten Studien- und Prüfungsleistungen in FlexNow wird vom Prüfungsamt nach Vorlage des Anerkennungsformulars veranlasst.


5. Anerkennung von Studienleistungen

Für die Anerkennung von Studienleistungen, die Sie in anderen?Studieng?ngen oder an anderen?Universit?ten erworben haben, gilt folgende Verfahrensweise:

1. Der Antrag auf Anerkennung ist beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (für ie Lehramtsstudieng?nge: Prof. Dr. Tobias Nicklas) einzureichen. Es empfiehlt sich eine pers?nliche Absprache in der Sprechstunde. Hierfür ist dieses Formular mitzubringen. Bitte füllen Sie nur dessen erste H?lfte aus.

Zus?tzlich zum Formular sind s?mtliche Bescheinigungen über die erbrachten Studienleistungen vorzulegen:
a) Bei intern erbrachten Studienleistungen an der UR ist ein FlexNow-Ausdruck vorzulegen, der beim zust?ndigen Prüfungsamt abgeholt werden kann. Ein selbstst?ndig erstellter FlexNow-Ausdruck ist nicht ausreichend.
b) Bei extern erbrachten Studienleistungen sind Bescheinigungen sowie m?glichst pr?zise (Modul-)Beschreibungen über die abgelegten Studien- und Prüfungsleistungen vorzulegen.

2. Die Verbuchung der anerkannten Studien- und Prüfungsleistungen in FlexNow wird vom Prüfungsamt nach Vorlage des Anerkennungsformulars veranlasst.


6. Studierende anderer Hochschulen

Bescheinigung von Studienleistungen für Studierende anderer Hochschulen

Studierende anderer Universit?ten (z.B. Erasmus-Studierende) k?nnen an der Fakult?t für Katholische Theologie der Universit?t Regensburg einzelne Lehrveranstaltungen oder komplette Module besuchen und erhalten darüber eine schriftliche Best?tigung. Eine Anmeldung zu Prüfungen über das Prüfungsverwaltungssystem FlexNow ist nicht m?glich.

Für die genaue Vorgehensweise beachten Sie bitte folgende Hinweise.

Wenn ein komplettes Modul absolviert wird:

  • Die Anmeldung zu den Prüfungen und die Terminvergabe erfolgt rechtzeitig direkt beim für das jeweilige Modul verantwortlichen Lehrstuhl.
  • In der Regel nehmen die Studierenden an den regul?ren Modulprüfungen teil.
  • Der für das jeweilige Modul verantwortliche Lehrstuhl best?tigt die Absolvierung und das Prüfungsergebnis des gesamten Moduls; einige Module verlangen den erfolgreichen Abschluss eines Seminars und des dazugeh?rigen Leistungsnachweises.

Wenn einzelne Lehrveranstaltungen besucht werden und eine Prüfung darüber abgelegt werden soll:

  • Die Anmeldung zu einer Prüfung erfolgt direkt bei der Kursleitung.
  • Die Kursleitung legt einen Prüfungsmodus fest.
  • Die Kursleitung best?tigt den Besuch der Lehrveranstaltung und das Prüfungsergebnis.

7. Erziehungswissenschaftliches Studium GS/MS (Theologie)

Im Rahmen eines Studiums für Lehramt Grund- und Mittelschule sowie Sonderp?dagogik sind im Rahmen des Erziehungswissenschaftlichen Studiums Veranstaltungen mindestens 8 LP aus dem geselschaftswissenschaftlichen Bereich zu belegen.

Dabei müssen ...

  • bei einer F?cherverbindung mit Katholischer Religionslehre mindestens 5 LP im Bereich Katholische Theologie erbracht werden.
  • bei einer F?cherverbindung ohne Katholischer Religionslehre mindestens 3 LP im Bereich Theologie oder Philosophie erbracht werden.
  • mindestens eine?Veranstaltung au?erhalb des Bereichs von?Theologie/Philosophie belegt werden.

Für zweistündige EWS-Veranstaltungen werden für Teilnahme, Vor- und Nachbereitung sowie eine bestandene Prüfungsleistung insgesamt 3 LP vergeben.

?berz?hlige Leistungspunkte von EWS-Leistungen gehen automatisch in den freien Wahlbereich ein.


8. Wahlbereich - 15 Leistungspunkte

In den Lehramtsstudieng?ngen sind f?cherübergreifend insgesamt 15 freie Leistungspunkte vorgesehen (§ 22 LPO I 2008), die den sogenannten?Allgemeinen?Wahlbereich bilden, 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e k?nnen u.a. anhand lehramtsspezifischer Veranstaltungen aus den studierten F?chern erworben werden.

Die 15 LP verstehen sich als?Mindestma? und k?nnen auch überschritten werden.

1. Veranstaltungsangebot

Im Bereich der Fakult?t für Katholische Theologie kann aus dem Vorlesungs- und Seminarangebot, das nicht schon für den Pflichtbereich belegt wird, frei gew?hlt werden.

  • Seminararbeit zum?Orientierungskurs: 2 LP
  • Speziell hierfür ausgeschriebene Vorlesung (2 SWS) mit Prüfung: 3 LP
  • Seminar mit Leistungsnachweis (gilt für alle Seminare): 4 LP
  • Sprachkurs ?Griechisch für Lehramtsstudierende“: 5 LP
  • Sprachkurs ?Einführung in Sprache und Denken der hebr?ischen Bibel“: 5 LP
  • Examensvorbereitungskurs Biblische Theologie: 2 LP
  • Examensvorbereitungskurs Systematische Theologie: 2 LP
  • Examensvorbereitungskurs Religionsdidaktik: 3 LP

Ebenso k?nnen komplette Module – sofern diese nicht dem Pflichtprogramm angeh?ren – belegt werden.

Bei Lehramt Gymnasium und Realschule werden die 3 LP für das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum?("Mittwochspraktikum") für den freien?Wahlbereich angerechnet. Bei Lehramt Gymnasium gehen überdies zwei Leistungspunkte aus dem?Bereich Religionsdiaktik automatisch in den freien?Wahlbereich.

2. FlexNow

Für Veranstaltungen der Fakult?t für Katholische Theologie, die in den freien Wahlbereich eingebracht werden sollen, sei empfohlen, rechtzeitig Kontakt mit der Studienkoordination aufzunehmen, damit eine entsprechende Anmeldem?glichkeit in FlexNow eingerichtet wird. In der Regel ist erst nach Freigabe der Veranstaltung für den freien Wahlbereich eine selbstst?ndige Anmeldung in FlexNow m?glich.


9. Zulassungsarbeit

Informationen zur Zulassungsarbeit in den modularisierten Lehramtsstudieng?ngen finden Sie auf der Seite des Prüfungssekretariats (das PDF-Dokument mit detaillierten Informationen findet sich hier).


10. Staatsexamen Lehramt Gymnasium

(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1. Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse aus dem Altgriechischen und dem Lateinischen.

2. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Orientierungskurs ?Einführung in elementare Theologie vor den Herausforderungen der modernen Gesellschaft“.

3. Nachweis von

  • mindestens 20 Leistungspunkten im Teilgebiet Biblische Theologie, AT und NT (Abs. 2 Nr. 1) - daraus resultiert, dass innerhalb der drei Thematischen Module mindestens einmal ein?Seminar oder ein?Literaturstudium in Biblischer Theologie gew?hlt werden muss.
  • mindestens 15 Leistungspunkten im Teilgebiet Kirchengeschichte: ?berblick über die Geschichte der Kirche (Altertum, Mittelalter, Neuzeit); vertiefte Behandlung einzelner Aspekte aus Altertum, Mittelalter, Neuzeit (insbesondere Konzilien von Niz?a bis Chalkedon, Reformation und Katholische Reform, Vatikanische Konzilien); zentrale Themen unter besonderer Berücksichtigung der strukturellen Entwicklung der Kirche, ihrer Glaubensgeschichte sowie ihres pastoralen und spirituellen Lebens; exemplarische Schwerpunkte (z.B. Geschichte des des Glaubensbekenntnisses, Verh?ltnis Staat – Kirche, ?mter und Dienste, Sozial- und Fr?mmigkeitsgeschichte, Orden und Geistliche Gemeinschaften, Heilige, bedeutende Personen)
  • mindestens 25 Leistungspunkten im Teilgebiet Systematische Theologie (Abs. 2 Nr. 2)
  • mindestens 10 Leistungspunkten im Teilgebiet Religionsp?dagogik und Praktische Theologie: Voraussetzungen, Begründungen und Ziele religi?ser Erziehung und Bildung; Ziele, Inhalte und Wege religi?sen Lernens; Grundfragen des rechtlichen, gottesdienstlichen und seelsorglichen Handelns der Kirche, insbesondere der Schulpastoral
  • mindestens 10 Leistungspunkten aus der Fachdidaktik

(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Biblische Theologie

a) Pentateuch, Bücher der Geschichte, der Weisheit und der Prophetie: zentrale Texte und Themen,
b) Synoptische Evangelien, Paulusbriefe, johanneische Literatur: zentrale Texte und Themen.

2. Systematische Theologie

a) Dogmatik

  • Gotteslehre und Christologie
  • zentrale Aspekte der Sakramentenlehre und Ekklesiologie
  • zentrale Aspekte der Theologischen Anthropologie und Sch?pfungslehre
  • zentrale Aspekte der Eschatologie

b) Moraltheologie und Christliche Sozialethik

  • Begründung sittlichen Handelns, Gewissen, Schuld und Vers?hnung
  • Ethik der Lebensbereiche
  • Grundlegung der Christlichen Sozialethik
  • Grundfragen aus den Bereichen der politischen Ethik, der Wirtschafts-, Medien- und Umweltethik: Einblicke in die thematische Bandbreite konkreter sozialethischer Felder, ethische Prinzipien und Orientierungslinien in den genannten Anwendungsfeldern

c) Fundamentaltheologie

  • die Gottesfrage in Auseinandersetzung mit pluralen Weltdeutungen,
  • Kirche, Kirchen und ?kumene,
  • Christentum und Weltreligionen (insbesondere Judentum und Islam),
  • christliche Offenbarungslehre

3. Fachdidaktische Kenntnisse gem?? § 33, insbesondere:

a) Rahmenbedingungen religionsdidaktischer Reflexion,
b) Religionsdidaktische Konzepte, Inhaltsbereiche und Prinzipien,
c) Planung, Durchführung und Evaluation von Religionsunterricht.


(3) Prüfungsteile

Schriftliche Prüfung

1. Eine Aufgabe aus der Biblischen Theologie (Abs. 2 Nr. 1)
Bearbeitungszeit: 4 Stunden; je drei Themen aus dem Alten und dem Neuen Testament werden zur Wahl gestellt

2. eine Aufgabe aus der Systematischen Theologie (Abs. 2 Nr. 2)
Bearbeitungszeit: 4 Stunden; das gew?hlte Teilgebiet ist bei der Meldung zur Prüfung anzugeben; aus jedem Teilgebiet werden drei Themen zur Wahl gestellt

3.eine Aufgabe aus der Fachdidaktik (Abs. 2 Nr. 3)
Bearbeitungszeit: 4 Stunden; drei Themen werden zur Wahl gestellt

Eine mündliche Prüfung ist nicht abzulegen.


11. Staatsexamen Unterrichtsfach GS/MS/RS

(1) Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

1. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Orientierungskurs ?Einführung in elementare Theologie vor den Herausforderungen der modernen Gesellschaft“.

2. Nachweis von

  • mindestens 12 Leistungspunkten aus dem Teilgebiet Biblische Theologie, AT und NT (Abs. 2 Nr. 1)
  • mindestens 8 Leistungspunkten aus dem Teilgebiet Kirchengeschichte: ?berblick über die Geschichte der Kirche (Altertum, Mittelalter, Neuzeit); Strukturen und Entwicklungslinien der Kirchengeschichte unter besonderer Berücksichtigung der Konzilien des Altertums, des Zeitalters der Konfessionalisierung, der Vatikanischen Konzilien; Spiritualit?t und christliche Lebensgestaltung (Heilige und bedeutende Personen, Orden und Geistliche Gemeinschaften, Formen der Volksfr?mmigkeit)
  • mindestens 15 Leistungspunkten aus dem Teilgebiet Systematische Theologie (Abs. 2 Nr. 2)
  • mindestens 10 Leistungspunkten aus dem Teilgebiet Religionsp?dagogik: Voraussetzungen, Begründungen und Ziele religi?ser Erziehung und Bildung; Ziele, Inhalte und Wege religi?sen Lernens; Grundfragen des gottesdienstlichen und seelsorglichen Handelns der Kirche, insbesondere der Schulpastoral
  • mindestens 12 Leistungspunkten aus der Fachdidaktik

百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e Nachweise sind durch die Pflichtmodule Ihres Studiums abgedeckt.


(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen

1. Biblische Theologie

a) Grundzüge der Botschaft des AT auf der Basis bibelkundlicher, geschichtlicher und methodischer Grundkenntnisse,

b) Grundzüge der Botschaft des NT auf der Basis bibelkundlicher, geschichtlicher und methodischer Grundkenntnisse.

2. Systematische Theologie

a) Dogmatik

  • Gotteslehre
  • Christologie
  • Grundzüge der Theologischen Anthropologie
  • Grundzüge der Sakramentenlehre

b) Moraltheologie und Christliche Sozialethik

  • Begründung sittlichen Handelns, Gewissen, Schuld und Vers?hnung
  • die Zehn Gebote in ihrer aktuellen Bedeutung
  • Grundkenntnisse der Christlichen Sozialethik
  • verantwortete Gestaltung gesellschaftlicher Handlungssysteme (Wirtschaft, Politik, Medien, ?kologie)

c) Fundamentaltheologie

  • die Gottesfrage in Auseinandersetzung mit pluralen Weltdeutungen
  • Kirche, Kirchen und ?kumene
  • Christentum und Weltreligionen (insbesondere Judentum und Islam)

3. Fachdidaktische Kenntnisse gem?? § 33, insbesondere:

a) Rahmenbedingungen religionsdidaktischer Reflexion,
b) Religionsdidaktische Konzepte, Inhaltsbereiche und Prinzipien,
c) Planung, Durchführung und Evaluation von Religionsunterricht.


(3) Prüfungsteile

Schriftliche Prüfung

1. Eine Aufgabe aus der Biblischen Theologie (Abs. 2 Nr. 1)
Bearbeitungszeit: 4 Stunden; je drei Themen aus dem Alten und dem Neuen Testament werden zur Wahl gestellt

2. eine Aufgabe aus der Systematischen Theologie (Abs. 2 Nr. 2)
Bearbeitungszeit: 4 Stunden; das gew?hlte Teilgebiet ist bei der Meldung zur Prüfung anzugeben; aus jedem Teilgebiet werden drei Themen zur Wahl gestellt

3.eine Aufgabe aus der Fachdidaktik (Abs. 2 Nr. 3)
Bearbeitungszeit: 4 Stunden; drei Themen werden zur Wahl gestellt

Eine mündliche Prüfung ist nicht abzulegen.


12. Erweiterungsfach Katholische Religionslehre

Die verschiedenen Lehramtsstudieng?nge k?nnen um ein weiteres Fach erweitert werden (sog. Drittfach).

Studienaufbau im Erweiterungsfach

  • Der universit?re Teil der Lehramtsprüfung muss nicht erbracht werden, d.h. es müssen keine Veranstaltungen besucht und keine studienbegleitenden Leistungsnachweise bzw. Modulprüfungen erbracht werden. Daher werden für das Erweiterungsfach auch keine Leistungen in FlexNow gebucht.
  • Die Zulassungsvoraussetzungen zur Staatsexamensanmeldung für das Erweiterungsfach sind der jeweils aktuellen Fassung der LPO I entnehmen. Für eine Erweiterung im Lehramt Gymnasium sind wie im regul?ren Studium Sprachnachweise in Latein und Alt-Griechisch zu erbringen. Es bestehen keine weiteren Zulassungsvoraussetzungen.
  • Die Vorbereitung auf das erste Staatsexamen im Erweiterungsfach erfolgt in Eigenverantwortung der Studierenden. Die F?cher und Themengebiete sind in der LPO I aufgelistet. Selbstverst?ndlich k?nnen freiwillig alle Veranstaltungen aus dem regul?ren Studienbetrieb der Fakult?t besucht werden. Empfehlenswert ist die Teilnahme an Prüfungsvorbereitungskursen der Fakult?t. N?here Informationen dazu finden sich im Vorlesungsverzeichnis.
  • Durch die erfolgreiche Absolvierung des Staatsexamens für das Erweiterungsfach erh?lt man die volle Lehrbefugnis für dieses Fach. Daher muss man im Erweiterungsfach das Staatsexamen ablegen wie jemand, der dasselbe Fach regul?r, also als erstes oder zweites Studienfach studiert hat. Bitte daran denken, dass auch für Katholische Religionslehre als Erweiterungsfach die Kirchliche Unterrichtserlaubnis (Missio Canonica) erforderlich ist.
  • Für die Aufnahme eines Drittfachs reicht laut Prüfungsamt eine Mitteilung an die Studentenkanzlei. Eine Einschreibung ist, wenn alle entsprechenden Voraussetzungen, wie z.B. Sprachenkenntnisse, erfüllt sind, nicht mehr n?tig.

M?glichkeiten, das Staatsexamen für das Erweiterungsfach abzulegen

1. Grundst?ndige Erweiterung

Wird das erste Staatsexamen im Erweiterungsfach zusammen mit dem regul?ren ersten Staatsexamen (also den regul?r studierten F?chern) abgelegt, so handelt es sich um eine sogenannte grundst?ndige Erweiterung. Dabei kann die erste Staatsprüfung des Erweiterungsfaches auch zwischen den Staatsexamensprüfungen der regul?r studierten F?cher und dem Referendariat abgelegt werden. Die Regelstudienzeit verl?ngert sich im Fall der grundst?ndigen Erweiterung um zwei Semester.

2. Nachtr?gliche Erweiterung

Eine nachtr?gliche Erweiterung kann erst nach dem 2. Staatsexamen abgelegt werden. Hier braucht aber nur das 1. Staatsexamen in der Erweiterung abgelegt werden, um die volle Lehrbefugnis zu erhalten.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch


13. Kirchliche Unterrichtserlaubnis

Für den Religionsunterricht bedarf es einer Kirchlichen Unterrichtserlaubnis (Missio Canonica). Studierende von Lehramtsstudieng?ngen mit Katholischer Religionslehre sollten daher bereits im ersten Studiensemester Kontakt mit dem Mentorat der Di?zese Regensburg aufnehmen. Detaillierte Informationen dazu sind auf der Homepage des Mentorats zu finden.



Fakult?t für Katholische Theologie

 

Ein Foto des Uni-Wahrzeichens, der "Kugel" am Forum des Regensburger Campus