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BAf?G

Leistungsbescheinigung nach § 48 BAf?G

Falls ein*e Studierende*r?BAf?G bezieht, muss er/sie?in der Regel nach dem 4. Semester bestimmte Leistungen nachweisen, um weiter gef?rdert zu werden.

Um das Vorliegen dieser Leistungen aus dem Bereich der Kath. Theologie?zu zertifizieren, gibt es an der Fakult?t für Katholische Theologie zwei BAf?G-Beauftragte:

  • Prof. Dr. Andreas Merkt / Kontakt:?andreas.merkt@ur.de
  • Prof.in Dr. Ute Leimgruber?/ Kontakt: ute.leimgruber@ur.de

Kontaktieren Sie hierzu gerne Florian Würsch unter studienkoordination.theologie@ur.de - er unterstützt Sie dabei, die n?tige Unterschrift seiner Vorgesetzten zu akquirieren.?

Beim für Ihre jeweilige Studienrichtung verantwortlichen Prüfungssekretariat k?nnen Sie um die Ausstellung einer Best?tigung aus FlexNow über ihre bereits abgelegten Leistungen bitten. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e würden Sie mit dem ausgefüllten,?hier verlinkten BAf?G-Formblatt 5?Herrn Prof. Merkt oder Frau Prof.in Leimgruber übermitteln.?


Fakult?t für Katholische Theologie

 

Ein Foto des Uni-Wahrzeichens, der "Kugel" am Forum des Regensburger Campus