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BAf?G

Leistungsbescheinigung nach § 48 BAf?G

Falls ein*e Studierende*r?BAf?G bezieht, muss er/sie?in der Regel nach dem 4. Semester bestimmte Leistungen nachweisen, um weiter gef?rdert zu werden.

Um das Vorliegen dieser Leistungen aus dem Bereich der Kath. Theologie?zu zertifizieren, gibt es an der Fakult?t für Katholische Theologie zwei BAf?G-Beauftragte:

  • Prof. Dr. Andreas Merkt / Kontakt:?andreas.merkt@ur.de
  • Prof.in Dr. Ute Leimgruber?/ Kontakt: ute.leimgruber@ur.de

Beim für Ihre jeweilige Studienrichtung verantwortlichen Prüfungssekretariat k?nnen Sie um die Ausstellung einer Best?tigung aus FlexNow über ihre bereits abgelegten Leistungen bitten. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e würden Sie mit dem ausgefüllten,?hier verlinkten BAf?G-Formblatt 5?Herrn Prof. Merkt oder Frau Prof.in Leimgruber übermitteln.?