Allgemeine Informationsveranstaltung zum Schwerpunktstudium
Am 29.04., 16 Uhr s.t. findet eine Informationsveranstaltung zum Schwerpunktstudium und zur ersten Juristischen Prüfung durch die Fachstudienberaterin, Frau Dr. Petra Fexer im H 20 statt.
Au?erdem wird sie auch über Zoom übertragen.
Es handelt sich dabei um eine zentrale Einführungsveranstaltung zu organisatorischen Themen aus dem zweiten Teil Ihres Studienverlaufs.
Die Zielgruppe für diese Informationen ist klassisch die Studierendenschaft des vierten und fünften Fachsemesters und zudem alle, die das Schwerpunktbereichsstudium zum folgenden Semester aufnehmen wollen oder die Teilnahme an einem Seminar planen
Sie k?nnen sich bis dahin bereits die Powerpointpr?sentation vom letzten Semester ansehen. Aber Achtung, v.a. die jetzt zur Wahl stehenden Schwerpunkte und der Studienplan haben sich ver?ndert. Alle Informationen zu Letztgenanntem finden Sie hier.
Die Anmeldefrist für Schwerpunkt und Seminare l?uft immer von Vorlesungsbeginn bis Ende Mai (im Sommersemester) bzw. bis Ende November (im Wintersemester) bzw. via FlexNow.
Informationen zum Schwerpunkt 5 finden Sie hier
Informationen zum Schwerpunkt 9 finden Sie hier
Das aktuelle Schwerpunktbereichsstudium?umfasst an der Fakult?t für Rechtswissenschaft der Universit?t Regensburg derzeit 13 verschiedene Schwerpunktbereiche.
Die Anmeldefrist für Schwerpunkt, vorbereitendes Seminar und Studienarbeit l?uft in jedem Semester von Vorlesungsbeginn bis Ende Mai bzw. Ende November. Die Anmeldung zur mündlichen Schwerpunktprüfung ist im Februar und im August für den jeweils folgenden Prüfungszeitraum m?glich.
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Aufgrund der Studienreform 2007 wird das alte Schwerpunktbereichsstudium nur noch für Studierende angeboten, die das Schwerpunktbereichsstudium vor dem WS 2007/08 aufgenommen haben und in den alten Schwerpunktbereichen verbleiben wollen. Ein Wechsel in die aktuellen Schwerpunktbereiche ist durch einen Antrag an das Universit?tsprüfungsamt m?glich. Wer einen solchen Antrag nicht stellt, kann seinen Schwerpunktbereich alter Fassung zu Ende studieren.
Studierende, die das Schwerpunktbereichsstudium neu aufnehmen, müssen das aktuelle Schwerpunktbereichsstudium belegen.