SP 1 - Grundlagen der modernen Rechtsordnung
Informationen zum Schwerpunkt 1 finden Sie hier
SP 2 - Gesellschaftsrecht
Informationen zum Schwerpunkt 2 finden Sie hier
SP 3 - Immobilienrecht
Informationen zum Schwerpunkt 3 finden Sie hier
SP 4 - Sozial-, Gesundheits-, Migrations- und Antidiskriminierungsrecht
Informationen zum Schwerpunkt 4 finden Sie hier
SP 5 - Deutsches und internationales Verfahrensrecht
Informationen zum Schwerpunkt 5 finden Sie hier
SP 6 - Grundlagen des Strafrechts
Informationen zum Schwerpunkt 6 finden Sie hier
SP 7 - Recht der Informationsgesellschaft
Informationen zum Schwerpunkt 7 finden Sie hier
SP 8 - European and International Law
Informationen zum Schwerpunkt 8 finden Sie hier
SP 9 - Wirtschaftsrecht
Informationen zum Schwerpunkt 9 finden Sie hier
SP 10 - Familien- und Erbrecht
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SP 11 - Arbeitsrecht
Informationen zum Schwerpunkt 11 finden Sie hier
SP 12 - ?ffentliches Wirtschaftsrecht
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SP 13 - Bank- und Kapitalmarktrecht
Informationen zum Schwerpunkt 13 finden Sie hier
Das aktuelle Schwerpunktbereichsstudium?umfasst an der Fakult?t für Rechtswissenschaft der Universit?t Regensburg derzeit 13 verschiedene Schwerpunktbereiche.
Aktuelle Informationen und Anmeldung:
Die Anmeldefrist für Schwerpunkt, vorbereitendes Seminar und Studienarbeit l?uft in jedem Semester von Vorlesungsbeginn bis Ende Mai bzw. Ende November. Die Anmeldung zur mündlichen Schwerpunktprüfung ist im Februar und im August für den jeweils folgenden Prüfungszeitraum m?glich.
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Ansprechpartner für die Schwerpunktbereiche:
Archiv: Studienpl?ne für die Schwerpunkte 2007 - 2012
Archiv: Altes Schwerpunktstudium (vor 2007)
Altes Schwerpunktbereichsstudium:
Aufgrund der Studienreform 2007 wird das alte Schwerpunktbereichsstudium nur noch für Studierende angeboten, die das Schwerpunktbereichsstudium vor dem WS 2007/08 aufgenommen haben und in den alten Schwerpunktbereichen verbleiben wollen. Ein Wechsel in die aktuellen Schwerpunktbereiche ist durch einen Antrag an das Universit?tsprüfungsamt m?glich. Wer einen solchen Antrag nicht stellt, kann seinen Schwerpunktbereich alter Fassung zu Ende studieren.
Studierende, die das Schwerpunktbereichsstudium neu aufnehmen, müssen das aktuelle Schwerpunktbereichsstudium belegen.