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Schwerpunktbereiche

SP 1 - Grundlagen der modernen Rechtsordnung

Informationen zum Schwerpunkt 1 finden Sie hier


SP 2 - Gesellschaftsrecht

Informationen zum Schwerpunkt 2 finden Sie hier


SP 3 - Immobilienrecht

Informationen zum Schwerpunkt 3 finden Sie hier


SP 4 - Sozial-, Gesundheits-, Migrations- und Antidiskriminierungsrecht

Informationen zum Schwerpunkt 4 finden Sie hier


SP 5 - Deutsches und internationales Verfahrensrecht

Informationen zum Schwerpunkt 5 finden Sie hier


SP 6 - Grundlagen des Strafrechts

Informationen zum Schwerpunkt 6 finden Sie hier


SP 7 - Recht der Informationsgesellschaft

Informationen zum Schwerpunkt 7 finden Sie hier


SP 8 - European and International Law

Informationen zum Schwerpunkt 8 finden Sie hier


SP 9 - Wirtschaftsrecht

Informationen zum Schwerpunkt 9 finden Sie hier


SP 10 - Familien- und Erbrecht

Informationen zum Schwerpunkt 10 finden Sie hier


SP 11 - Arbeitsrecht

Informationen zum Schwerpunkt 11 finden Sie hier


SP 12 - ?ffentliches Wirtschaftsrecht

Informationen zum Schwerpunkt 12 finden Sie hier


SP 13 - Bank- und Kapitalmarktrecht

Informationen zum Schwerpunkt 13 finden Sie hier



Das aktuelle Schwerpunktbereichsstudium?umfasst an der Fakult?t für Rechtswissenschaft der Universit?t Regensburg derzeit 13 verschiedene Schwerpunktbereiche.


Aktuelle Informationen und Anmeldung:


Die Anmeldefrist für Schwerpunkt, vorbereitendes Seminar und Studienarbeit l?uft in jedem Semester von Vorlesungsbeginn bis Ende Mai bzw. Ende November. Die Anmeldung zur mündlichen Schwerpunktprüfung ist im Februar und im August für den jeweils folgenden Prüfungszeitraum m?glich.
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Ansprechpartner für die Schwerpunktbereiche:


Archiv: Studienpl?ne für die Schwerpunkte 2007 - 2012

Archiv: Altes Schwerpunktstudium (vor 2007)

Altes Schwerpunktbereichsstudium:

Aufgrund der Studienreform 2007 wird das alte Schwerpunktbereichsstudium nur noch für Studierende angeboten, die das Schwerpunktbereichsstudium vor dem WS 2007/08 aufgenommen haben und in den alten Schwerpunktbereichen verbleiben wollen. Ein Wechsel in die aktuellen Schwerpunktbereiche ist durch einen Antrag an das Universit?tsprüfungsamt m?glich. Wer einen solchen Antrag nicht stellt, kann seinen Schwerpunktbereich alter Fassung zu Ende studieren.

Studierende, die das Schwerpunktbereichsstudium neu aufnehmen, müssen das aktuelle Schwerpunktbereichsstudium belegen.



  1. Fakult?ten

Fakult?t für Rechtswissenschaft