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Promotion

Die Universit?t Regensburg verleiht durch die Fakult?t für Rechtswissenschaft den akademischen Grad eines Doktors der Rechte (Dr. jur.). Die Promotion dient dem Nachweis der Bef?higung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbst?ndigen wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung.

Die im weiteren dargestellte Informationen sind nicht abschlie?end. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt ver?ffentlichte Text der Promotionsordnung.


Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zur Promotion setzt in der Regel ein mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossenes juristisches Studium in einem universit?ren Studiengang im Sinne von Art. 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 Nr. 1 BayHSchG oder in einem juristischen Fachhochschulmasterstudiengang voraus.

Bei diesen Prüfungen kann es sich handeln:

  1. um eine Zweite Juristische Staatsprüfung mit mindestens der Note "vollbefriedigend",
  2. um eine Erste Juristische Prüfung mit mindestens der Note ?vollbefriedigend“ sowohl in der ersten juristischen Staatsprüfung (§ 34 JAPO) als auch in der Universit?tsprüfung (§ 40 JAPO),
  3. um eine Erste Juristische Staatsprüfung im Sinne der §§ 5, 5a des Deutschen Richtergesetzes in der bis zum 30.6.2003 geltenden oder einer früheren Fassung mit mindestens der Note ?vollbefriedigend“,
  4. um die Abschlussprüfung eines in- oder ausl?ndischen rechtswissenschaftlichen Masterstudienganges mit einem Ergebnis, das dem in Nr. 2 genannten gleichwertig ist,
  5. um ein sonstiges ausl?ndisches juristisches Examen, das einem der in Nr. 2 genannten Examina nach Art und Ergebnis gleichwertig ist.

H?ufig gestellte Fragen

Exposé

Der Doktorand ist verpflichtet, innerhalb eines halben Jahres nach seiner Annahme dem Betreuer ein Exposé seines Forschungsvorhabens vorzulegen. Den Inhalt und Umfang legt der Betreuer fest.

Doktorandenseminar

Der Doktorand soll ab Annahme als Doktorand?bis Einreichung der Dissertation einmal j?hrlich an einem ?ffentlichen Doktorandenseminar der Fakult?t teilzunehmen, das von mindestens einem promotionsberechtigten Fakult?tsmitglied veranstaltet wird. Bei mindestens einem solchen Seminar hat der Doktorand in Form eines Vortrags mit anschlie?ender Aussprache Bericht über den Stand seines Forschungsvorhabens zu erstatten. Eine Best?tigung über die Teilnahme mit eigenem Vortrag ist bei der Einreichung der Dissertation vorzulegen.

Mündliche Prüfung

Ist die Dissertation angenommen, so setzt der Dekan einen Termin für die mündliche Prüfung fest. Die mündliche Prüfung dient dem Nachweis der F?higkeit des Bewerbers, ein wissenschaftliches Gespr?ch über sein Forschungsvorhaben zu führen und seine Forschungsergebnisse gegen Einw?nde zu verteidigen.


Internationale Doktorandenprogamme

Doppel-Promotionsabkommen?mit?der Universit?t Verona


Das Dipartimento di Studi giuridici della facoltà di giurisprudenza dell’Università degli studi di Verona und die Fakult?t für Rechtswissenschaft der Universit?t Regensburg betreiben ein gemeinschaftliches Promotionsverfahren mit
wechselseitiger Anerkennung des Titels und mit dem Generalthema: ?Das Europ?ische Privatrecht der Verm?gensbeziehungen“.

Teil dieses auf drei Jahre angelegten Promotionsstudiums ist neben der Abfassung einer Dissertationsschrift zum Generalthema auch ein Aufenthalt an der Partneruniversit?t mit dem Besuch von Lehrveranstaltungen für Doktoranden. Italienische Sprachkenntnisse werden gefordert aber auch gef?rdert.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Prof. Dr. Martin L?hnig.

Rechsgrundlage


Unterlagen zum Promotionsverfahren

Nachwuchsf?rderung an der Universit?t Regensburg

Das Zentrum zur F?rderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist die fakult?tsübergreifende Plattform für die F?rderung und Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses der Universit?t Regensburg.

Mehr Informationen finden Sie hier:

http://www.uni-regensburg.de/forschung/zentrum-nachwuchsfoerderung/index.html



Doktorandenseminar

Termine:

DIENSTAG 5. NOVEMBER 2024

veranstaltet Prof. Dr. Hartmann ein ganzt?giges Promotionsseminar. Es findet in den R?umlichkeiten der Universit?t Osnabrück statt. Die Teilnahme ist sowohl in Pr?senz als auch online m?glich. Mehr Informationen

FREITAG 27. SEPTEMBER 2024

veranstaltet Prof. Dr. Christoph Althammer ein Doktorandenseminar zum Thema "Digitalisierung des Zivilprozessrechts". Mehr Informationen

FREITAG 13. SEPTEMBER BIS SAMSTAG 14. SEPTEMBER 2024

veranstaltet Prof. Dr. Manssen ein Doktorandenseminar zum Thema "Aktuelle Rechtsentwicklungen in Tschechien, Polen und Deutschland". Mehr Informationen

MITTWOCH, 17. JULI 2024

veranstaltet Prof. Dr. Jürgen Kühling ein Doktorandenseminar. Mehr Informationen

MONTAG 08. JULI 2024

veranstaltet Prof. Dr. Bernzen ein Doktorandenkolloquium. Mehr Informationen

Donnerstag 06. Juni 2024

veranstalten Manuchehr Kudratov und Alexander Graser ein Doktorandenseminar mit Vortr?gen über rechtsvergleichende Arbeiten zum usbekischen, afghanischen und iranischen Recht ab 14:00 Uhr in der Bajuwarenstra?e, Raum BA 607

Montag 04. Dezember 2023

veranstaltete Prof. Dr. Maschmann mit wkklaw Wess Kux Kispert & Eckert Rechtsanwalts GmbH ein Doktorandenseminar. Mehr Informationen

Donnerstag/Freitag, 07/08. Dezember 2023

veranstaltete Prof. Dr. Hartmann ein Doktorandenkolloquium

Mehr Informationen erhalten Sie direkt bei den jeweiligen Veranstaltern sowie unter Veranstaltungen. (-->)


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Fakult?t für Rechtswissenschaft