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Regulierungsrecht der Nachhaltigkeit (SP 3)

Herzlich Willkommen auf der Homepage des Schwerpunktbereichs 3 - Regulierungsrecht der Nachhaltigkeit

Sie interessieren sich für Klimaschutz, Infrastruktur, ?ffentliches Wirtschaftsrecht und die Gestaltung unserer Zukunft? Dann ist der Schwerpunktbereich Regulierungsrecht der Nachhaltigkeit genau das Richtige für Sie! In diesem spannenden Studiengang lernen Sie alles über:

  • Klimaschutzrecht: Erfahren Sie, wie rechtliche Rahmenbedingungen den Klimawandel bek?mpfen und nachhaltige L?sungen f?rdern.
  • Infrastrukturrecht: Tauchen Sie?ein in die Welt der Planung und Entwicklung von nachhaltigen Infrastrukturen, die unsere Gesellschaft voranbringen.
  • ?ffentliches Wirtschaftsrecht mit Vergaberecht: Verstehen Sie?die ?ffentlich-rechtlichen Grundlagen des Wirtschaftslebens sowie das Beschaffungswesen und die F?rderung nachhaltiger wirtschaftlicher Praktiken.
  • Planungsrecht: Lerne Sie, wie rechtliche Vorgaben die Raumplanung und Stadtentwicklung beeinflussen und nachhaltige Lebensr?ume schaffen.

百利宫_百利宫娱乐平台¥官网er Schwerpunktbereich bietet Ihnen die einzigartige M?glichkeit, sich intensiv mit den rechtlichen Aspekten der Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen und aktiv zur Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft beizutragen. Gleichzeitig findet eine Wiederholung und Vertiefung des Pflichtfachstoffes im Staats- und Verwaltungsrecht und dem Europarecht statt. Durch Exkursionen in Rechtsanwaltskanzleien, Beh?rden oder Unternehmen oder die Einbindung von Praktiker:innen in die Lehre k?nnen Sie erste Kontakte in die Praxis knüpfen. Durch das Angebot einer Climate Law Clinic k?nnen Sie selbst Ihre Rechtskenntnisse in der Praxis anwenden.


Veranstaltungen

Weitere Informationen zu den Schwerpunktbereichen finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes der juristischen Fakult?t.


Klimaschutzrecht (1 SWS)

Der Kurs Klimaschutzrecht bietet eine umfassende Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen und Instrumente des Klimaschutzes. Die Teilnehmer:innen werden die nationalen und internationalen Regelungen kennenlernen, die zur Bek?mpfung des Klimawandels entwickelt wurden. Der Kurs beginnt mit einer Einführung in das Klimaschutzrecht, einschlie?lich der Begriffe und des Aufbaus der Veranstaltung. Anschlie?end wird die Entwicklung des internationalen Klimaschutzrechts von der Rahmenkonvention bis zum Pariser Abkommen behandelt. Weitere Themen umfassen das europ?ische Klimaschutzrecht, das deutsche Klimaschutzgesetz, die Verfassung und das Klimaschutzrecht sowie das Klimaanpassungsrecht. Der Kurs behandelt sowohl theoretische als auch praktische Aspekte des Klimaschutzrechts und bietet Einblicke in aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen. Nach Abschluss dieses Kurses werden die Teilnehmer in der Lage sein, die grundlegenden Prinzipien und Ziele des Klimaschutzrechts zu verstehen, die wichtigsten nationalen und internationalen Regelungen und Instrumente des Klimaschutzes zu identifizieren und zu analysieren sowie aktuelle rechtliche Herausforderungen und Entwicklungen im Bereich des Klimaschutzes zu bewerten. In dem Kurs werden Materialien zur Verfügung gestellt (Urteilsausschnitte und wissenschaftliche Artikel) diese sind vorab zu bearbeiten und werden dann gemeinsam im Kurs besprochen.


Infrastrukturrecht (1 SWS)

Die Vorlesung Infrastrukturrecht erm?glicht es den Studierenden des?Schwerpunktbereichs 3 – Regulierungsrecht der Nachhaltigkeit (RRN), ein wichtiges Referenzgebiet kennenzulernen. Die Vorlesung, die regelm??ig von Professor Hartmann und gegebenenfalls auch von Professor Kühling angeboten wird, hat vor allem das Energiewirtschaftsrecht zum Gegenstand. Das Rechtsgebiet betrifft die Grundlagen der Energieversorgung in Deutschland. Wir behandeln die Ziele, die Prinzipien und die Akteure des Energiewirtschaftsrechts. Wir schauen auf die Energieversorgungsunternehmen, die Netze, analysieren das Konzept der Entflechtung und fragen uns, wie die Energielieferung an den Endverbraucher gelingt. Selbstredend spielt der Klimaschutz eine eigene Rolle, bevor wir uns abschlie?end mit den Beh?rden und den Verfahren der Energieaufsicht besch?ftigen. So blicken wir am Beispiel der Energiewirtschaft auf Megatrends: Europ?isierung, Liberalisierung und Privatisierung, auf das Regulierungs- als Privatisierungsfolgenrecht. Die stets neuen aktuellen Entwicklungen sind Gegenstand der Vorlesung, in der wir zugleich ausgew?hlte Grundfragen des ?ffentlichen Rechts, wie sie Gegenstand der Pflichtfachprüfungen sind, wiederholen. Andere Infrastrukturrechtsregime wie das des Telekommunikationsrechts sind ggf. erg?nzend Gegenstand der Vorlesung.


Konversationsübung Regulierungsrecht der Nachhaltigkeit (1 SWS)

In der Konversationsübung blicken wir in die Praxis dieses Rechtsgebietes und vertiefen unsere Kenntnisse durch den Besuch von Kanzleien, Beh?rden oder Unternehmen oder durch die eigene Bearbeitung von F?llen in Form von Gutachten. Es werden also Exkursionen und Law Clinics angeboten?(siehe unten, unter ?Sonstige Veranstaltungen und Zusatzangebote“).


?ffentliches Wirtschaftsrecht (2 SWS)

Das ?ffentliche Wirtschaftsrecht regelt die wirtschaftliche T?tigkeit von Privaten, aber auch diejenige der ?ffentlichen Hand. Die Vorlesung besch?ftigt sich mit den Instrumenten, Formen und Regelungen, mit denen der Staat versucht, wirtschaftliches Handeln zu erm?glichen und zu ordnen. Behandelt werden unter anderem Gewerbe- und Gastst?ttenrecht, Handwerksrecht, aber auch modernes Regulierungsrecht sowie das Subventionsrecht.


Vergaberecht (1 SWS)

Das Vergaberecht regelt die Verfahren und Grunds?tze, nach denen ?ffentliche Auftr?ge vergeben werden. Es umfasst die Beschaffung von Dienstleistungen, Bauleistungen oder die Lieferung von Waren. Nach den gro?en Privatisierungswellen in den 1990er Jahren und durch die Anforderungen seitens des EU-Rechts rechtliche ?berprüfungsm?glichkeiten zumindest im Oberschwellenbereich einzuführen ist die Bedeutung des Vergaberechts immer weiter gestiegen.

Der Kurs behandelt haupts?chlich den Bereich der Oberschwellenvergabe, wie er in den §§ 97 ff. GWB niedergelegt ist. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网er reicht von den Anwendungsvoraussetzungen des Vergaberechts über die Festlegung von Kriterien für die Auswahl von Waren, Dienst- oder Bauleistungen sowie von Auftragnehmern über die Zuschlagskriterien und die Wertung bis zur Durchführung von Ausschreibungen und die ?berwachung der Einhaltung von Vorschriften. Darüber hinaus werden wir uns mit der nachhaltigen Beschaffung befassen. Gemeinsam mit mir werden Sie sich diese neue Rechtsmaterie durch F?lle und wissenschaftliche Artikel erarbeiten. So erschlie?en Sie sich nicht nur ein neues Rechtsgebiet – das Vergaberecht –, sondern vertiefen Ihre Kenntnisse der Verwaltung und des allgemeinen Verwaltungsrechts.


Planungsrecht (2 SWS)

Die Vorlesung Planungsrecht vertieft zun?chst den Pflichtfachstoff des ?ffentlichen Baurechts. Besprochen werden vor allem die Regulierung des Einzelhandels insbesondere über die Instrumente der Baunutzungsverordnung und das praktisch ?u?erst wichtige Rechtsgebiet der st?dtebaulichen Vertr?ge. Anschlie?end werden die übergemeindlichen Planungsebenen vorgestellt, vor allem die Regional- und Landesplanung. Ein Schwerpunkt liegt auch hierbei auf den Vernetzungen mit dem Bauplanungsrecht, vor allem bei der Standortplanung für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Ein weiterer Themenbereich ist das Stra?enrecht einschlie?lich des Planfeststellungsrechts. Es werden zun?chst die Grundbegriffe des ?ffentlichen Sachenrechts am Beispiel des Stra?enrechts erkl?rt. Als Beispiel für Fachplanungen wird dann das stra?enrechtliche Planfeststellungsverfahren vorgestellt. Zusammenfassend: Die Vorlesung vertieft den Pflichtfachstoff im Baurecht und behandelt Materien, die sp?ter in der Referendarausbildung und dem zweiten Staatsexamen in Bayern verlangt werden (Landesplanung, Raumordnung, Stra?enrecht, Planfeststellung).


Wissenschaftliches Entscheidungslabor (2 SWS)

Die Veranstaltung besteht aus einem Teil zum Staatsrecht und einem Teil zum Europarecht.?Die erste Teil richtet sich an alle Studierenden, die die beiden staatsrechtlichen Vorlesungen besucht haben und an einer vertieften Diskussion aktueller verfassungsrechtlicher Entscheidungen und Streitfragen interessiert sind. Der zweite Teil setzt voraus, dass Sie die Vorlesung zum Europarecht besucht haben.

Die Veranstaltung ist Bestandteil des Schwerpunktstudiums in den Schwerpunktbereichen 2, 3 (neu), 4, 7, 8, 10, 12 (neu) und 13.
Dabei weichen wir von der in Deutschland üblichen Methode des Frontalunterrichts ab und gestalten die Veranstaltung in Anlehnung an die Lehre im anglo-amerikanischen Raum in der Diskussion mit Ihnen (?sokratische Methode”). Hierdurch kann vor allem auf Ihre Wünsche und Schwierigkeiten bei der Bearbeitung von Rechtsfragen eingegangen werden.
Wir geben die zu besprechenden Entscheidungen vorab bekannt, damit sie vor Beginn der Veranstaltung von allen durchgearbeitet (?Reading assignment”) und diskutiert werden k?nnen. Auf diese Weise soll zugleich die Herangehensweise hinsichtlich vorbereitender Seminararbeiten geübt werden. Die Korrektur von Seminar- und Studienarbeiten zeigt, dass die eigenst?ndige Erfassung jüngerer Rechtsprechungsentwicklungen etwa durch aktuelle Urteile sowie die anschlie?ende Einordnung derselben in vorhandene Kontexte immer wieder Probleme bereiten. Oftmals fehlt zudem der Mut zur kritischen Bewertung. Die Veranstaltung will hier die oftmals vorrangige N?herungsweise an Rechtsprobleme durch Sekund?rliteratur (?Anmerkungslektüre” statt ?Urteilslektüre”) bewusst durchbrechen und zum kritischen Diskurs anregen, der in den ?klassischen” Vorlesungen oft zu kurz kommt. Mit Kant gilt also: ?Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen!”
Wir werden die Veranstaltung zu Beginn vorstellen und m?chten dann jeweils im Wechsel einschl?gige Entscheidungen mit Ihnen diskutieren. Das Material wird vor den jeweiligen Vorlesungseinheiten bereitgestellt.


Sonstige Veranstaltungen und Zusatzangebote

Beschreibung folgt.



Prüfungen


Vorbereitendes Seminar / Studienarbeitsseminar

Das vollst?ndige Seminarangebot der Fakult?t (für den SP 3, aber auch für alle weiteren Schwerpunktbereiche) finden Sie stets aktuell auf den Seiten des Prüfungsamts.

Die von Prof. Dr. Kr?mer-Hoppe angebotenen Seminare finden Sie zudem?hier.


Mündliche Schwerpunktbereichsprüfung

Alle im Rahmen des Schwerpunktbereiches behandelten Themen k?nnen in der mündlichen Prüfung abgeprüft werden. Zugelassene Hilfsmittel sind:

  1. Sartorius I (ohne Erg?nzungsband)?
  2. Ziegler/Tremel: Verwaltungsgesetze des Freistaates Bayern
  3. Vergaberecht (VgR) Beck-Texte im dtv Nr. 5595 oder Habersack (ohne Erg?nzungsband)

Bitte bringen Sie Ihre eigenen Gesetzestexte zur Prüfung mit, diese werden?nicht?gestellt.



Lehrk?rper

Die Veranstaltungen des Schwerpunktbereichs 3 werden betreut von

  • Prof. Dr. Bernd J. Hartmann, LL.M. (Virginia)
  • Prof. Dr. Thorsten Kingreen
  • Prof. Dr. Rike Kr?mer-Hoppe (Sprecherin)
  • Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M.
  • Prof. Dr. Gerrit Manssen

  1. Fakult?t für Rechtswissenschaft
  2. ?ffentliches Recht

Professur für ?ffentliches Recht und Transregionale Normentwicklung

Prof. Dr.

Rike Kr?mer-Hoppe
 



Kontakt

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