Die Bachelorprüfungs-und Studienordnung der Universit?t Regensburg (Fassung vom 19.2.2020) sieht die Kombination von zwei Hauptf?chern bzw. von einem Hauptfach und zwei Nebenf?chern vor. Die Musikwissenschaft kann hierbei mit den F?chern der philosophischen Fakult?ten der Universit?t Regensburg je nach Schwerpunkt und Interessenlage kombiniert werden (§ 2 der BPO). Auf Antrag sind auch andere Kombinationen m?glich (z. B. mit Teilf?chern der Theologie). Die nachfolgenden Informationen betreffen Studierende, die ihr Studium ab dem Sommersemester 2020 aufnehmen.
Studiendauer | Regelstudienzeit einschl. Prüfungssemester: 6 Semester; Abschluss mit Bachelorprüfung (teilweise studienbegleitend) bis sp?testens zum Ende des 8. Semesters (§ 4 der BPO) |
Grundlagen- und Orientierungsprüfung | für HF und NF sp?testens bis zum Ende des 2. Semesters gem?? § 27 der BPO Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Erwerb von 20 Leistungspunkten (HF) bzw. 10 Leistungspunkten (NF) nachgewiesen werden kann. |
Bachelorprüfung | Umfang: 180 ECTS-Punkte 1. Studienbegleitende Leistungen im Umfang von 170 ECTS-Punkten, darunter
2. Bachelorarbeit (Umfang: 30-50 Seiten, Bearbeitungszeit: 2 Monate), 10 ECTS-Punkte |
Im Mittelpunkt des kombinatorischen B. A.-Studiengangs Musikwissenschaft steht die Historische Musikwissenschaft. Sie konzentriert sich an der Universit?t Regensburg auf die historisch interpretierende Besch?ftigung mit der Musik Europas und Nordamerikas und auf die Kl?rung und Darstellung musikgeschichtlicher Vorg?nge und Zusammenh?nge. Die wichtigsten Forschungsfelder sind Kompositionslehre, Biographik, Notations- und Quellenkunde, Rezeptionsforschung und musikalische Terminologie und Analyse. Neben den rein fachlichen Aspekten ist die Musikwissenschaft aufgrund ihrer Quellenn?he und des daraus resultierenden hohen Forschungsanteils besonders gut für den Erwerb von Schlüsselqualifikationen wie Kulturbewusstsein, Lernkompetenz, Sprachkompetenz und Organisationsf?higkeit geeignet.
Absolventinnen und Absolventen des Bachelorfachs Musikwissenschaft
sind in der Lage, grundlegende Entwicklungsstr?nge der europ?ischen Musikgeschichte strukturiert darzustellen, und verfügen über ein breites ?berblickswissen zur Musikgeschichte (Charakteristika von Epochen, Institutionen, Gattungen, ?sthetischen Positionen), auf dessen Basis sie in der Lage sind, musikhistorische Fragestellungen zu entwickeln, sie methodisch zu reflektieren und in schriftlicher Form wissenschaftlich angemessen zu bearbeiten;
sind in der Lage, das erworbene musiktheoretische und analytische Wissen zur schriftlichen Er?rterung und Diskussion musikwissenschaftlicher Fragestellungen einzusetzen;
sind in der Lage, ?ltere Notationsformen des 9.–16. Jahrhunderts zu lesen und in moderne Notation zu übertragen;
verfügen über erweiterte und themenspezifisch vertiefte Repertoirekenntnisse bzw. grundlegende Kenntnisse zur Instrumentenkunde bzw. sind in der Lage, Partituren zu lesen bzw. musikalische Strukturen analytisch zu h?ren und zu notieren;
k?nnen harmonische Zusammenh?nge in Musik vom Hochbarock bis zur durmolltonalen Musik des sp?ten 19. und frühen 20. Jahrhunderts analytisch erfassen und nach den Prinzipien der Funktionstheorie benennen;
sind in der Lage vierstimmige, durmolltonale (Vokal-)S?tze nach den Regeln des strengen Satzes anzufertigen sowie S?tze zwei- und dreistimmigen Kontrapunkts nach den Prinzipien des ?Palestrinastils“ zu entwerfen; polyphone Vokals?tze der Renaissance k?nnen sie mit ad?quater Terminologie beschreiben und analysieren;
verfügen durch das Absolvieren eines Fachpraktikums, in dem sie die im Studium erworbenen Kenntnisse in beruflichem Umfeld anwenden und erproben konnten, über praktische Kompetenzen in m?glichen Berufsfeldern;
Absolventinnen und Absolventen des 2. Hauptfachs Musikwissenschaft
verfügen über ein breites ?berblickswissen zur Musikgeschichte und sind in der Lage, Charakteristika verschiedener Epochen, deren bestimmende Pers?nlichkeiten, Institutionen und ?sthetische Positionen sowie grundlegende Entwicklungsstr?nge der europ?ischen Musikgeschichte strukturiert darzustellen;
verfügen über F?higkeiten, analytisch mit Notentexten umzugehen und sich mit spezifischen musikwissenschaftlichen Fragestellungen unter reflektierter Berücksichtigung der einschl?gigen Literatur auseinanderzusetzen; die dadurch gewonnenen Erkenntnisse k?nnen sie schriftlich auf eine Weise formulieren, die wissenschaftlichem Standard angemessen ist;
sind in der Lage, ?ltere Notationsformen des 9.–16. Jahrhunderts zu lesen und in moderne Notation zu übertragen;
verfügen über erweiterte und themenspezifisch vertiefte Repertoirekenntnisse bzw. grundlegende Kenntnisse zur Instrumentenkunde bzw. sind in der Lage, Partituren zu lesen bzw. einfache musikalische Strukturen analytisch zu h?ren und zu notieren;
sind in der Lage, harmonische Zusammenh?nge in der Musik vom Hochbarock bis zur durmolltonalen Musik des sp?ten 19. und frühen 20. Jahrhunderts analytisch zu erfassen und nach den Prinzipien der Funktionstheorie zu benennen;
sind in der Lage vierstimmige, durmolltonale (Vokal-)S?tze nach den Regeln des strengen Satzes anzufertigen sowie S?tze zwei- und dreistimmigen Kontrapunkts nach den Prinzipien des ?Palestrinastils“ zu entwerfen; polyphone Vokals?tze der Renaissance k?nnen sie nach grundlegenden Kriterien und mit ad?quater Terminologie beschreiben und analysieren;
erwerben die Voraussetzungen für die wissenschaftliche Qualifikation in einem weiterführenden Masterstudium.
Absolventinnen und Absolventen des Nebenfachs Musikwissenschaft
k?nnen zu einzelnen Epochen der europ?ischen Musikgeschichte wesentliche Gattungen, Komponisten, Institutionen und Einzelwerke benennen und beschreiben;
sind in der Lage, spezifische musikwissenschaftliche Fragestellungen nach wissenschaftlichem Standard schriftlich zu bearbeiten und dazu je nach gew?hltem Schwerpunkt auf Kenntnissen zu ad?quaten Recherchewerkzeugen bzw. zur analytischen Erfassung von Notentexten aufzubauen;
sind in der Lage, ?ltere Notationssysteme zu lesen und in moderne Notation zu übertragen;
verfügen über erweiterte und themenspezifisch vertiefte Repertoirekenntnisse bzw. grundlegende Kenntnisse zur Instrumentenkunde bzw. sind in der Lage, Partituren zu lesen, bzw. einfache musikalische Strukturen analytisch zu h?ren und zu notieren;
k?nnen harmonische Zusammenh?nge in der Musik vom Hochbarock bis zur Klassik analytisch erfassen und nach den Prinzipien der Funktionstheorie benennen;
sind in der Lage, vierstimmige, durmolltonale (Vokal-)S?tze nach den Regeln des strengen Satzes anzufertigen und S?tze zweistimmigen Kontrapunkts nach den Prinzipien des ?Palestrinastils“ zu entwerfen.
Unsere Studienverlaufspl?ne orientieren sich an den Vorgaben des Modulhandbuchs für das Fach Musikwissenschaft und dienen Ihnen dazu, Sie über eine m?gliche Abfolge der Pflichtkurse zu informieren. Sie geben nicht vor, wann Sie welche Veranstaltungen besuchen müssen.
Im ersten Teil finden Sie jeweils den Ablauf für einen Studienbeginn im Wintersemester, im zweiten Teil denjenigen für einen Studienbeginn im Sommersemester.
Studienverlaufsplan Bachelorfach (Stand: 27.9.2024)
Studienverlaufsplan 2. Hauptfach (Stand: 27.9.2024)
Studienverlaufsplan Nebenfach (Stand: 27.9.2024)
Im Rahmen des musikwissenschaftlichen Studiums sind zun?chst die folgenden studienbegleitenden Leistungen im Umfang von 91 ECTS-Punkten zu erbringen:
MUWI-M 01 Basismodul Musikgeschichte, 16 LP, 8 SWS, benotete mündliche Modulendprüfung (30 Min.)
MUWI-M 02a Basismodul Grundbegriffe und Arbeitstechniken I, 12 LP, 4 SWS, zwei benotete Hausarbeiten
MUWI-M 02b Basismodul Grundbegriffe und Arbeitstechniken II, 12 LP, 4 SWS, zwei benotete Klausuren
MUWI-M 03 Basismodul Werk- und Partiturkunde, 9 LP, 6 SWS, unbenotet
MUWI-M 04 Basismodul Musiktheorie, 12 LP, 8 SWS, zwei benotete Klausuren
MUWI-M 11 Aufbaumodul Musikgeschichte, 12 LP, 4 SWS, eine benotete Hausarbeit
MUWI-M 12 Aufbaumodul Musiktheorie/Berufspraxis, 18 LP, 6 SWS, eine benotete Hausarbeit
Aus diesen Modulen ergibt sich die Fachnote für den Bereich der Musikwissenschaft. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e setzt sich wie folgt zusammen:
Modulnote MUWI-M 01 20 %
Modulnote MUWI-M 02a und 02b jeweils 20 %
Modulnote MUWI-M 04 10 %
Modulnote MUWI-M 11 und 12 jeweils 15 %
Um Ihr Studium mit einer Bachelorarbeit abschlie?en zu k?nnen, müssen Sie folgende weitere Studienleistungen erbringen:
mindestens 60 ECTS-Punkte aus Ihrem zweiten Hauptfach oder jeweils mindestens 30 ECTS-Punkte aus Ihren beiden Nebenf?chern sowie
20 ECTS-Punkte aus den von den Philosophischen Fakult?ten anerkannten erg?nzenden Studienangeboten
Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit sollte sp?testens vier Wochen vor ihrem Beginn an das zust?ndige Prüfungsamt gerichtet werden.
Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Arbeit müssen mindestens 150 ECTS-Punkte in FlexNow verbucht sein.
Die Bachelorarbeit (10 ECTS-Punkte) sollte einen Umfang von 30-50 Seiten haben. Die Bearbeitungszeit betr?gt maximal zwei Monate.
Wenn Sie s?mtliche Studien- und Prüfungsleistungen (180 ECTS-Punkte) erbracht haben und diese in FlexNow bewertet und verbucht wurden, müssen Sie abschlie?end einen?Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses stellen.
Im Rahmen des musikwissenschaftlichen Studiums sind die folgenden studienbegleitenden Leistungen im Umfang von 61 ECTS-Punkten zu erbringen:
MUWI-M 01 Basismodul Musikgeschichte, 16 LP, 8 SWS, benotete mündliche Modulendprüfung (30 Min.)
MUWI-M 02a Basismodul Grundbegriffe und Arbeitstechniken I, 12 LP, 4 SWS, zwei benotete Hausarbeiten
MUWI-M 02b Basismodul Grundbegriffe und Arbeitstechniken II, 12 LP, 4 SWS, zwei benotete Klausuren
MUWI-M 03 Basismodul Werk- und Partiturkunde, 9 LP, 6 SWS, unbenotet
MUWI-M 04 Basismodul Musiktheorie, 12 LP, 8 SWS, zwei benotete Klausuren
Aus diesen Modulen ergibt sich die Fachnote für den Bereich der Musikwissenschaft. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e setzt sich wie folgt zusammen:
Modulnote MUWI-M 01 25 %
Modulnote MUWI-M 02a und 02b jeweils 30 %
Modulnote MUWI-M 04 15 %
Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Bachelorarbeit?müssen mindestens 150 ECTS-Punkte in FlexNow verbucht sein.
Wenn Sie s?mtliche Studien- und Prüfungsleistungen (180 ECTS-Punkte) erbracht haben und diese in FlexNow bewertet und verbucht wurden, müssen Sie abschlie?end einen?Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses stellen.
Im Rahmen des musikwissenschaftlichen Studiums sind die folgenden studienbegleitenden Leistungen im Umfang von 32 ECTS-Punkten zu erbringen:
MUWI-M 05 Basismodul Musikgeschichte (Nebenfach), 8 LP, 4 SWS, unbenotet
MUWI-M 06 Basismodul Grundbegriffe und Arbeitstechniken (Nebenfach), 12 LP, 4 SWS, eine Hausarbeit und eine Klausur
MUWI-M 07 Basismodul Werk- und Partiturkunde (Nebenfach), 6 LP, 4 SWS, unbenotet
MUWI-M 08 Basismodul Musiktheorie (Nebenfach), 6 LP, 4 SWS, zwei Klausuren
Aus diesen Modulen ergibt sich die Fachnote für den Bereich der Musikwissenschaft. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e setzt sich wie folgt zusammen:
Modulnote MUWI-M 06 70 %
Modulnote MUWI-M 08 30 %
Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Bachelorarbeit (1. Hauptfach) müssen mindestens 150 ECTS-Punkte in FlexNow verbucht sein.
Wenn Sie s?mtliche Studien- und Prüfungsleistungen (180 ECTS-Punkte) erbracht haben und diese in FlexNow bewertet und verbucht wurden, müssen Sie abschlie?end einen?Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses stellen.
Die Gesamtnote der B.A.-Prüfung setzt sich wie folgt zusammen:
Fachnote des Bachelorfaches: 50 %
Fachnote des 2. Hauptfachs oder Fachnoten der beiden Nebenf?cher: 30 % bzw. jeweils 15 %
Note der Bachelorarbeit: 20 %
Vademecum (Oktober 2024)
Modulhandbuch (Musikwissenschaft)
Bachelorprüfungs- und Studienordnung (Fassung vom 19.4.2024; Auszug Musikwissenschaft § 51 mit Stand vom 13.7.2020)
Gestaltung wissenschaftlicher Hausarbeiten (04/2024)
Antr?ge auf Zulassung zur B. A.-Arbeit bzw. auf Ausstellung eines B. A.-Zeugnisses
Informationen zur Abschlussarbeit (mit Titelblatt und Plagiatserkl?rung)