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Prüfungen

Rechtliches

Alle Angaben auf dieser Seite werden ohne rechtliche Gew?hr gegeben. Rechtlich verbindlich sind allein die Bestimmungen der LPO I von 2008 (bzw. LPO I von 2002 bei Studienbeginn vor dem WS 2008/09), der Kerncurricula für die modularisierten Studieng?nge sowie der?Prüfungs- und Studienordnung für den universit?ren Prüfungsteil in der jeweils aktuellen Fassung.


Prüfungen im Lehramt Musik

Merkzettel Modulprüfung Musikgeschichte

Lehramt Musik an Gymnasien in der F?cherverbindung

Lehramt Musik an Gymnasien als Doppelfach

Zulassungsarbeit gem. § 29 der LPO I


  1. Fakult?t für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften

Lehramt Musik an Gymnasien

Foto: Daniel Schreiber