Auszug aus ¡ì 24? LPO I:
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"Soweit diese Pr¨¹fungsordnung vorsieht, dass f¨¹r bestimmte m¨¹ndliche oder? praktische Einzelpr¨¹fungen Schwerpunkte, Spezialgebiete, vertiefte Kenntnisse oder spezielle Kenntnisse benannt werden k?nnen, hat sich der Pr¨¹fungsteilnehmer oder die Pr¨¹fungsteilnehmerin wegen der erforderlichen Angaben sp?testens vier Wochen vor Beginn des Zeitraums f¨¹r die m¨¹ndlichen Pr¨