Im Allgemeinen gilt für Studierende aus EU-L?ndern, dass sie eine Erw?rbst?tigkeit bis zur 20 Stunden pro Woche w?hrend des Semesters und Vollzeit in den Semesterferien, nachgehen k?nnen.
Für Studierende aus Nicht-EU-L?ndern gibt es weitere spezifische Bestimmungen, die Sie unbedingt beachten müssen!
百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e bekommen im Normalfall eine beschr?nkte Erlaubnis zum Arbeiten nebem dem Studium. Die erlaubte Nebenbesch?ftigung kann 140 ganze Tage oder 280 halbe Tage im Jahr ausgeübt werden (neue Regelung ab 1. M?rz 2024). 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 wird in ihrem Aufenthaltstitel eingetragen.
百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e Arbeitstage dürfen w?hrend des Semesters und w?hrend der Semesterferien geleistet werden. Als Arbeitstage werden jedoch nur ganze Tage oder halbe Tage gerechnet. Wenn Sie halbtags arbeiten, gilt die regul?re Arbeitszeit eines 8-Stundentags als Grundlage, d.h. eine Halbtagsbesch?ftigung umfasst in der Regel 4 Stunden.
Vor Aufnahme einer Erwerbst?tigkeit müssen Sie unbedingt überprüfen, ob Ihr Aufenthaltstitel diese beabsichtigte Erwerbst?tigkeit auch ausdrücklich erlaubt. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie einen entsprechenden Antrag auf Ausübung einer Besch?ftigung bei der Ausl?nderbeh?rde stellen.
Studierende im studienvorbereitenden Ma?nahmen, z.B.studienvorbereitende Deutschkurse, dürfen wie Fachstudierende 140 ganze Tage oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten, auch w?hrend der Vorlesungszeit (neue Regelung ab 1. M?rz 2024).