Für Studierende aus EU-L?ndern gilt allgemein, dass sie w?rend des Semesters eine Erwerbst?tigkeit bis zu 20 Stunden pro Woche ausüben dürfen. In den Semesterferien dürfen sie Vollzeit arbeiten.
Für Studierende aus Nicht-EU-L?ndern?gelten weitere Einschr?nkungen!
百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e bekommen im Normalfall eine beschr?nkte Erlaubnis zum Arbeiten nebem dem Studium. Die erlaubte Nebenbesch?ftigung kann 140 ganze Tage oder 280 halbe Tage im Jahr ausgeübt werden (neue Regelung ab 1. M?rz 2024). 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 wird in ihrem Aufenthaltstitel eingetragen.
百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e Arbeitstage dürfen w?hrend des Semesters und w?hrend der Semesterferien geleistet werden. Als Arbeitstage werden jedoch nur ganze Tage oder halbe Tage gerechnet. Wenn Sie halbtags arbeiten, gilt die regul?re Arbeitszeit eines 8-Stundentags als Grundlage, d.h. eine Halbtagsbesch?ftigung umfasst in der Regel 4 Stunden.
Vor Aufnahme einer Erwerbst?tigkeit müssen Sie unbedingt überprüfen, ob Ihr Aufenthaltstitel diese beabsichtigte Erwerbst?tigkeit auch ausdrücklich erlaubt. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie einen entsprechenden Antrag auf Ausübung einer Besch?ftigung bei der Ausl?nderbeh?rde stellen.
Studierende im studienvorbereitenden Ma?nahmen, z.B.studienvorbereitende Deutschkurse, dürfen wie Fachstudierende 140 ganze Tage oder 280 halbe Tage im Jahr arbeiten, auch w?hrend der Vorlesungszeit (neue Regelung ab 1. M?rz 2024).
Bitte beachten Sie, dass für Gastwissenschaftlerinen und Gastwissenschaftler andere Einschr?nkungen und Bestimmungen gelten k?nnen! Mehr dazu finden Sie auf der Seite des Welcome-Centers.
Internationale Studenten dürfen ohne zeitliche Beschr?nkung Nebent?tigkeiten an der Hochschule (zum Beispiel als studentische Hilfskraft) oder an anderen wissenschaftlichen Einrichtungen ausüben. Dazu z?hlen auch hochschulbezogene T?tigkeiten im fachlichen Zusammenhang zum Studium oder solche in hochschulnahen Organisationen (zum Beispiel Tutoren in Wohnanlagen des Studentenwerks). Auch eine Besch?ftigung als Werksstudentin oder Werkstudent in einem Unternehmen z?hlt zu dieser Kategorie.
Praktika, die vorgeschriebener Bestandteil des Studiums oder zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich sind, dürfen sie grunds?tzlich zustimmungsfrei absolvieren. Sie müssen allerdings bei der zust?ndigen Ausl?nderbeh?rde unter Vorlage der entsprechenden Bescheinigungen der Hochschule einen Antrag stellen. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e Besch?ftigungen werden dann nicht auf die (Ferien-)Besch?ftigung angerechnet.
Eine weitere l?ngerfristige besch?ftigung (z.b. ganzj?hrig) kann als Teilzeit nur zugelassen werden, wenn dadurch der auf das Studium beschr?nkte Aufenthaltszweck nicht ver?ndert und die Erreichung dieses Zwecks nicht erschwert oder verz?gert wird.
Durch die Zulassung einer Erwerbst?tigkeit darf ein Wechsel des Aufenthaltszwecks nicht vor Abschluss des Studiums erm?glicht werden. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 gilt auch für sonstige empfohlene oder freiwillige Besch?ftigungen, die als Praktika bezeichnet werden. Bei Interesse müssen Sie bei der Ausl?nderbeh?rde einen entsprechenden Antrag auf Ausübung einer Besch?ftigung stellen.
Das Aufenthaltsgesetz erm?glicht Studierenden aus Nicht-EU-L?ndern nach erfolgreichem Abschluss des Studiums in Deutschland eine Erwerbst?tigkeit, die Ihrer Qualifikation entspricht, aufzunehmen.
Nach Erhalt Ihres Abschlusszeugnisses haben sie zwei Optionen:
Sprechen sie schnellstm?glich bei der Ausl?nderbeh?rde vor. Dabei sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
Bitte beachten sie, dass im Einzelfall auch andere Unterlagen erforderlich sein k?nnen.
Sofern Studierende aus Nicht-EU-L?ndern nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums noch keinen Arbeitsplatz in Aussicht haben, kann die Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines der Qualifikation angemessenen Arbeitsplatzes um bis zu 18 Monate verl?ngert werden. W?hrend der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche ist die Ausübung einer Erwerbst?tigkeit uneingeschr?nkt m?glich.
Das Marketing und Career Service der Wirschaftsfakult?t ber?t und begleitet UR Studierende, teilweise auch aus anderen Studienf?chern, bei ihren ersten Schritten ins Berufsleben.
Die berufliche Orientierung beim MSC beinhaltet Karriereberatungen, Angebot an Seminare und Workshops, eine j?hrliche Karrieremesse zur Kontaktaufnahme mit Firmen.
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