In Deutschland gilt das Hausarztprinzip. Das bedeutet, dass man bei Beschwerden immer als Erstes denselben Arzt/ dieselbe ?rztin für Allgemeinmedizin aufsucht. Wenn es erforderlich sein sollte, wird Sie Ihr Hausarzt/Ihre Haus?rztin an einen Spezialisten/ eine Spezialistin weiterleiten. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网es Prinzip nennt sich "?berweisung". Ohne eine solche ?berweisung kann es passieren, dass die Krankenkasse für die Behandlung nicht aufkommt. Eine Ausnahme sind Frauen?rztinnen / Frauen?rzte, welche Sie ohne ?berweisung aufsuchen k?nnen.
Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst zum Arzt zu gehen und sofort medizinische Versorgung ben?tigen, rufen Sie den Notdienst: Tel. 112.
Sollten Sie im Akutfall bei Ihrem Hausarzt / Ihrer Haus?rztin niemanden erreichen oder die Beschwerden am Wochenende auftreten, k?nnen Sie auch den "?rztlichen Bereitschaftsdienst" anrufen: Tel.?116 117.
??Homepage Bereitschaftsdienst - mehr Informationen
Für akute Zahnbeschwerden an Wochenenden k?nnen Sie den zahn?rztlichen Notdienst des Universit?tsklinikums kontaktieren. Tel. 0941 944 0.
Studierende und Gastwissenschaftlerinnen / Gastwissenschaftler, die über ein?Sozialversicherungsabkommen?versichert sind, müssen ihre Europ?ische Krankenversicherungskarte (EHIC) mitnehmen (diese Karte bekommen Sie von der Krankenversicherung in Ihrem Heimatland, bei der Sie versichert sind).
Studierende undGastwissenschaftlerinnen / Gastwissenschaftler, die sich in Deutschland?gesetzlich versichert?haben, müssen die Krankenversicherungskarte, die sie von Ihrer Versicherung bekommen haben, mitnehmen.
Studierende und Gastwissenschaftlerinnen / Gastwissenschaftler, die?privat versichert?sind, müssen einen entsprechenden Nachweis über ihre Versicherung mitbringen.