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Praktikum an der UR

Rahmenbedingungen f¨¹r Praktika an der UR f¨¹r internationale Studierende

Viele internationale Studierende m?chten im Rahmen ihres Studiums im Heimatland ein studienbezogenes Praktikum an der UR absolvieren.

°ÙÀû¹¬_°ÙÀû¹¬ÓéÀÖƽ̨£¤¹ÙÍø ist z.B. im Rahmen des ERASMUS+ Programms (ERASMUS SMP) in der Regel in folgenden Fachbereichen m?glich:

? Biologie

? Biochemie

? Chemie

? Medizin: klinischer Abschnitt (siehe unten eigene Hinweise)

? Physik

? Pharmazie

?Psychologie

Aus Kapazit?tsgr¨¹nden werden vorzugsweise Studierende von Partnerhochschulen akzeptiert.


Die folgenden Regeln gelten f¨¹r Studierende, die sich ihr Praktikum selbst organisieren und nicht ¨¹ber ein regul?res Austauschprogramm zu Studienzwecken nach Regensburg kommen (ERASMUS SMS).

Was gilt zu beachten?


Zeitraum / Aufenthaltsdauer

Alle Praktika sollten w?hrend des regul?ren Semesterzeitraums stattfinden, da auch Praktikanten eingeschrieben werden und Semesterbeitr?ge zahlen m¨¹ssen.

Semesterdaten, welche auch f¨¹r Praktika gelten:

  • 1. Oktober? - 31. M?rz
  • 1. April? - 30. September

Das Praktikum muss mindestens 2 Monate dauern, kann aber auch ein ganzes Semester umfassen. Dauert ein Praktikum l?nger als 3 Monate, gelten allerdings besondere arbeitsrechtliche Bedingungen (siehe Reiter Mindestlohn bei Praktika ¨¹ber 90 Tagen).


Praktikumsvertrag

Im Rahmen eines ERASMUS+Praktikums muss ein Praktikumsvertrag abgeschlossen werden, in dem die Praktikumsziele und die wichtigsten Rahmenbedingungen festgelegt sind.

Praktikantinnen und Praktikanten, die nicht mit dem ERASMUS-Praktikum (SMP) nach Regensburg kommen (dies betrifft v.a. Studierende aus ?bersee), k?nnen auf Anfrage einen anderen Vordruck f¨¹r einen Praktikumsvertrag anfordern:

Kontakt: international.exchange-student@ur.de

Praktikantinnen und Praktikanten unterliegen denselben Regeln und Richtlinien wie Studierende, die als Austauschstudierende nach Regensburg kommen.

Bitte legen Sie eine schriftliche Betreuungszusage des Praktikums vor. Der Praktikumsvertrag muss mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.


Einschreibung

Studierendenstatus w?hrend des Praktikums

Praktikantinnen und Praktikanten werden an der UR als Trainees ohne Studienabschluss eingeschrieben. W?hrend des Praktikums an der UR m¨¹ssen Sie auch weiterhin an der Heimatuniversit?t eingeschrieben sein.

Die Semestergeb¨¹hr f¨¹r die Einschreibung betr?gt derzeit ca. 165€.


Welche Unterlangen m¨¹ssen f¨¹r die Einschreibung eingereicht werden?

  • Antrag auf Einschreibung (sie erhalten diesen auf Anfrage unter international.exchange-student@ur.de)
  • Scan des Reisepasses/Personalausweises
  • Immatrikulationsbescheinigung der Heimatuniversit?t
  • Praktikumsvertrag/ ERASMUS Traineeship Agreement
  • Transcript of Records (?bersicht bisher erbrachter Studienleistungen an der Heimatuniversit?t)
  • Krankenversicherungsnachweis (z.B. gesetzliche Krankenversicherung, EHIC, AT-11, etc.)

UR-Karte (Studierendenausweis)

Nach Einschreibung erhalten Sie eine UR-Karte, die folgende Vorteile einschlie?t:

  • Offizieller Status als Student:in der UR
  • Semesterticket f¨¹r den ?ffentlichen Nahverkehr
  • Bargeldlose Bezahlung in der Mensa und den Cafeterien des Studentenwerks
  • Bibliotheksausweis
  • Unfallversicherung ¨¹ber die UR
  • M?glichkeit der Nutzung des Sportzentrums der UR

Unterkunft

Die Unterbringung von Praktikantinnen und Praktikanten in einem Wohnheimzimmer ist nur m?glich, wenn freie Zimmer zur Verf¨¹gung stehen. Ein Anspruch auf ein Wohnheimzimmer besteht nicht.

Bitte beachten Sie, dass eine Einschreibung f¨¹r die Unterbringung im Wohnheim zwingend notwendig ist.

F¨¹r Unterst¨¹tzung und Tipps zum Thema Unterbringung besuchen Sie unsere Leben in Regensburg Seiten. Bitten Sie auch Ihre Betreuungsperson oder Ihren Lehrstuhl um Unterst¨¹tzung bei der Wohnungssuche.

? Tipps f¨¹r die Wohnungssuche


Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis

Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis f¨¹r ausl?ndische Praktikant:innen

ERASMUS+ Traineeship

Praktika, die aus EU-Mitteln finanziert werden, sind genehmigungsfrei (= ERASMUS+ Traineeship).

Praktikantinnen und Praktikanten aus EU-L?ndern m¨¹ssen keine besonderen ausl?nderrechtlichen Genehmigungen einholen.

Andere Praktika (nicht ERASMUS)

Anders verh?lt es sich f¨¹r Praktikantinnen und Praktikanten aus Nicht-EU-L?ndern, die NICHT ¨¹ber ein europ?isches Praktikumsprogramm nach Regensburg kommen. Wenn das Praktikum nicht l?nger als 90 Tage dauert, ist es nicht genehmigungspflichtig.

Sind Sie allerdings l?nger als 90 Tage in Regensburg, muss das Praktikum ¨¹ber die Koordinierungsstelle f¨¹r praktische Studiensemester an den bayerischen Hochschulen genhemigt werden (KoBy).

Antr?ge m¨¹ssen 5 bis 6 Wochen vor Praktikumsbeginn an KoBy geschickt werden.


Versicherungen

Versicherungen w?hrend des Praktikums

Krankenversicherung: Praktikantinnen und Praktikanten m¨¹ssen f¨¹r die Dauer des Praktikums ausreichend krankenversichert sein und eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Wenn Sie eine europ?ische Versicherungskarte (EHIC) haben, wird diese anerkannt, allerdings nur, wenn Sie ein ERASMUS-Stipendium erhalten. Bekommen Sie ein sogenanntes Arbeitsentgeld von der deutschen Praktikumsstelle, d.h. ein Praktikantengehalt, dann sind Sie versicherungspflichtig und m¨¹ssen eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung abschlie?en.

Unfall- und Haftpflichtversicherung: ?ber die Einschreibung an der UR sind Sie unfallversichert f¨¹r Unf?lle auf dem Weg zur Arbeit, f¨¹r Unf?lle, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen und f¨¹r Unf?lle von der Arbeit nach Hause. Sie haben jedoch keine Haftpflichtversicherung. Es empfiehlt sich daher eine Haftpflichtversicherung f¨¹r die Dauer des Praktikums abzuschlie?en.

Laborversicherung: F¨¹r Praktikantinnen und Praktikanten, die in einem Labor eingesetzt werden, empfiehlt sich eine Laborversicherung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Betreuungsperson, ob eine Laborversicherung notwendig ist. Die Praktikantinnen und Praktikanten sind selbst f¨¹r ihren Versicherungsschutz zust?ndig.


Mindestlohn bei Praktika ¨¹ber 90 Tage

Praktika mit einer Dauer von mehr als 90 Tagen und Pflichtpraktika

Grunds?tzlich unterliegen alle Praktika, die mehr als 3 Monate / 90 Tage dauern und die KEINE Pflichtpraktika sind, der Mindestlohnpflicht. Da die Universit?t in der Regel keine Finanzmittel f¨¹r eine Finanzierung nach Mindestlohn zur Verf¨¹gung hat, sind l?ngere Praktika, die keine Pflichtpraktika sind, an der UR nicht durchf¨¹hrbar. Wenn es sich bei Ihrem Praktikum um ein vorgeschriebenes Praktikum handelt, reichen Sie bitte den entsprechenden Nachweis daf¨¹r ein.


Praktika in der Medizin

Praktikantinnen und Praktikanten an der Universit?tsklinik m¨¹ssen folgende Voraussetzungen erf¨¹llen:

  • sehr gute Deutschkenntnisse (Niveau C1)
  • abgeschlossenes vorklinisches Studium
  • Einschreibung an der Heimatuniversit?t w?hrend der gesamten Dauer des Praktikums
  • Studium an einer Partnerhochschule der Universit?t Regensburg im Fachbereich Medizin

Folgende Unterlagen m¨¹ssen bei der Bewerbung eingereicht werden:

  • Lebenslauf
  • Empfehlungsschreiben
  • Learning agreement oder Praktikumsvertrag
  • Transcript of Records
  • Immatrikulationsbescheinigung der Heimathochschule
  • Sprachnachweis f¨¹r Deutsch (C1)

F¨¹r weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Marie Himmel, Fakult?t f¨¹r Medizin, Incomingstudents.Medicine@uni-regensburg.de



  1. UR International Office

Wege nach Regensburg

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