Ziel des studienbegleitenden Zusatzstudiums?Bohemicum ist es,?tschechische Sprach-,?Kultur- und Arealkompetenz?zu vermitteln. Das?Zusatzstudium kann in zwei Semestern abgeschlossen werden. Auf Antrag kann es?auf zwei Jahre gestreckt und die Sprach- und Fachkurse k?nnen entsprechend aufgeteilt werden.
Je nach Studienfach werden Fachkenntnisse in Geschichte, Politik, Recht, Wirtschaft usw. vermittelt. Besuchte?Fachveranstaltungen k?nnen?im studierten Haupt-/Nebenfach?angerechnet werden.
Sommerschulen in der Tschechischen Republik werden für Teilnehmende des Bohemicum?durch uns vermittelte Stipendien des tschechischen Schulministeriums gef?rdert bzw. durch die Universit?t Regensburg finanziert.?
Neben dem Abschlusszertifikat des Bohemicum, in dem die erworbene Sprach-, Kultur-?und Arealkompetenz ausgewiesen wird, k?nnen Absolventinnen und Absolventen auch das Sprachzertifikat der UNIcert?-Stufe II bzw. III erwerben (B2- bzw. C1-Stufe nach dem Gemeinsamen Europ?ischen Referenzrahmen).
Am Bohemicum k?nnen Studierende aller deutschen Universit?ten und Hochschulen teilnehmen.?Vorkenntnisse sind nicht erforderlich!
Sie k?nnen sich mit diesem Formular anmelden.
Das Anmeldeformular k?nnen Sie an die angegebene Post-Adresse senden, im Sekretariat des Bohemicum (PT 3.1.17) abgeben oder per E-Mail senden.
Bitte senden Sie uns alle ben?tigten Informationen. Nach Sichtung Ihrer Daten erhalten Sie eine Best?tigungsmail.
Struktur des Zusatzstudiums Bohemicum
In dem zweisemestrigen zertifizierten Zusatzstudium Bohemicum werden Tschechischkenntnisse auf B2-Niveau sowie Kultur- und Arealkompetenzen für Tschechien erworben.
Das?Zusatzstudium ist?auf zwei Semester angelegt.?Auf Antrag kann es?auf zwei Jahre gestreckt und die Sprach- und Fachkurse k?nnen entsprechend aufgeteilt werden.
Sprachausbildung
Die Sprachausbildung setzt sich aus 5 aufeinander aufbauenden Phasen?zusammen. In jeder Phase werden neben dem obligatorischen Sprachkurs auch fakultative ?bungskurse angeboten.
PHASE I (drei Wochen vor Vorlesungsbeginn des Wintersemesters)
INTENSIVKURS Tschechisch I
für TeilnehmerInnen ohne Vorkenntnisse
4 Unterrichtsstunden t?glich, 2 Unterrichtsstunden fakultativ
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PHASE II (Wintersemester)
SPRACHKURS –Tschechisch 2
4 Unterrichtsstunden w?chentlich
Fakultative ?bungskurse (Grammatik/Konversation)
4 Unterrichtsstunden w?chentlich
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PHASE III (drei Wochen vor Vorlesungsbeginn im Sommersemester)
INTENSIVKURS II – Tschechisch 3
4 Unterrichtsstunden t?glich
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PHASE IV (Sommersemester)
SPRACHKURS – Tschechisch 4
4 Unterrichtsstunden w?chentlich
Fakultative ?bungskurse (Grammatik/Konversation)
4 Unterrichtsstunden w?chentlich
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PHASE V Tschechisch lernen in der Tschechischen Republik (Sommerschule –? zwei / drei / vier Wochen - Juli bis September)
Vier bis fünf Stunden Sprachunterricht t?glich,?dazu Vorlesungen zu ausgew?hlten Themen, Fachseminare, Filme und?Exkursionen
Begleitprogramm – Fachveranstaltungen
Teilnehmende besuchen pro Semester mindestens?4 Semesterwochenstunden aus dem Begleitprogramm. ?ber diese Stundenzahl hinaus gehende Veranstaltungen sind fakultativ.
Im Winter- und Sommersemester wird jeweils eine obligatorische Lehrveranstaltung im Umfang von 2 Semesterwochenstunden angeboten. Studierende, deren Studienfach im Begleitprogramm repr?sentiert ist, werden den verbleibenden Teil ihrer Begleitveranstaltungen (2 Semesterwochenstunden pro Semester) aus diesem Fach erbringen. Studierende, deren Studienfach nicht im Begleitprogramm repr?sentiert ist, k?nnen die n?tigen begleitenden Veranstaltungen (2 Semesterwochenstunden pro Semester) aus dem Angebot frei w?hlen.
Ein Ausgleich zwischen den beiden Semestern ist grunds?tzlich m?glich. Der Teilnehmer hat auch die M?glichkeit, die begleitenden Veranstaltungen im darauf folgenden Jahrgang nachzuholen.
WINTERSEMESTER
VERANSTALTUNG ?zu KULTUR?und LANDESKUNDE (obligatorisch)
2 Unterrichtsstunden w?chentlich
FACHSPEZIFISCHE VERANSTALTUNG (nach Wahl)
(Jura, Wirtschaft, Geschichte, …)
2 Unterrichtsstunden w?chentlich
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Die gültige Prüfungsordnung für das Zusatzstudium "Bohemicum (Sprach-, Kultur- und Arealkompetenz für Tschechien)" an der Universit?t Regensburg vom 8. Februar 2019
Hier die Module der gültigen Prüfungsordnung für das Zusatzstudium "Bohemicum (Sprach-, Kultur- und Arealkompetenz für Tschechien)" an der Universit?t Regensburg vom 8. Februar 2019
Prof. Dr. Marek Nekula (Vorsitzender)
Prof. Dr. Christoph Knoppik
Prof. Dr. Maria Thurmair
Ersatzmitglieder:
Prof. Dr. Daniel Drascek
Prof. Dr. Bj?rn Hansen
finden Sie unter Zertifikat Bohemicum im Vorlesungsverzeichnis EXA
Lehrstuhl für ?ffentliches Recht / Europarecht | |
Lehrstuhl für Geschichte Südost- und Osteuropas | |
Lehrstuhl für Technologie- und Innovationsmanagement | |
Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft | |
Lehrstuhl für Wirtschaftsgeschichte | |
Institut für Slavistik | |
Bohemicum | |
Fakult?t für Wirtschaftswissenschaften | |
Florian Lehmer | Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre |
Institut für Politikwissenschaft | |
Bohemicum / Institut für Slavistik | |
Bohemicum | |
Lehrstuhl für Geschichte Südost- und Osteuropas | |
Lehrstuhl für ?ffentliches Recht und V?lkerrecht |
?bersicht der Sommerschulen?in der Tschechischen Republik im Jahr 2024, deren Termine und Kontaktdaten (pdf)
Sobald Sie alle Module abgeschlossen haben, k?nnen Sie die Ausstellung des Zertifikats hier beantragen:?/studium/pruefungsverwaltung/geisteswissenschaften/zusatzausbildung-daf/index.html
UNIcert? sichert die Qualit?t der Ausbildung und des Prüfens von Fremdsprachen an der Hochschule. Das Qualit?tssiegel UNIcert? zertifiziert die Handlungsf?higkeit in der Fremdsprache im Kontext von Studium und akademischen Berufen und ist Teil des Network of University Language Testers in Europe.
Hier finden Sie mehr Informationen über UNIcert?.
Die Sprachkurse und -prüfungen des Bohemicum sind für die UNIcert?-Stufen II und III akkreditiert.
Die Studenten k?nnen somit im Rahmen der studienbegleitenden Ausbildung am Bohemicum - Center for Czech Studies das UNIcert?-Zertifikat für Stufe II bzw. III erwerben.
Genaure Beschreibung der Kurse und Prüfungen bzw. die Studienordnung bzw. die allgemeine Prüfungsordnung UNIcert? für die Universit?t Regensburg siehe hier.
Studierende anderer deutscher Universit?ten und Hochschulen k?nnen das Zusatzstudium Bohemicum der Universit?t Regensburg wie folgt absolvieren:
- Sprachkurse und Abschlussprüfung der Sprachausbildung Tschechisch werden an der Universit?t Regensburg absolviert – zu deren Struktur unter Bohemicum in Regensburg
(Falls Sie Vorkenntnisse haben, k?nnen diese berücksichtigt werden. In diesem Falle wenden Sie sich bitte an die zust?ndige Lektorin.)
- obligatorische Fachveranstaltungen zu Kultur und Landeskunde werden an der Universit?t Regensburg absolviert
- fachspezifische Fachveranstaltungen Ihrer Heimatuniversit?t k?nnen auf Antrag anerkannt werden
Die Teilnahme am Zusatzstudium Bohemicum setzt eine?IMMATRIKULATION an der Universit?t Regensburg?voraus, da man ohne diese weder an Veranstaltungen und Exkursionen teilnehmen, noch Prüfungen ablegen kann.
百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e Zweitimmatrikulation ist ohne Probleme m?glich. Da man bei Exkursionen u.a.m. mit Studienbeitr?gen des Bohemicum gef?rdert wird, empfiehlt es sich, sich für die Deutsch-Tschechischen Studien einzuschreiben, für die ebenfalls das Bohemicum zust?ndig ist. Den Einschreibetermin und weitere Infos zur Immatrikulation finden Sie auf der Seite der Studierendenkanzlei?hier.
Das Formular sowie weitere Informationen (für Immatrikulation ben?tigte Unterlagen) in der jeweils aktuellesten Fassung finden Sie?hier.
Das Formular muss samt Unterlagen postalisch oder online an die Studentenkanzlei geschickt werden.
WICHTIG: Im letzten Absatz des Formulars – Stichwort ERKL?RUNG – muss Nr. 6 durchgestrichen und mit der Bemerkung versehen werden ?Doppeleinschreibung wg. Bohemicum“
Sie werden im gew?hlten Studienfach (empfohlen DTS siehe oben) immatrikuliert.
Der Studentenwerksbeitrag des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz, der mit der Immatrikulation f?llig wird, wird Studierenden der Universit?t Passau auf Antrag beim Studentenwerk Niederbayern /Oberpfalz erstattet.
ANTRAGSFORMULAR?Info Erstattung
Bitte beachten Sie, dass es Antragsfristen gibt.
Kontakt
PD. Dr. Kenneth Hanshew
Geb?ude PT, Zi. 3.1.18
Telefon 0941 943-3562
Telefax 0941 943-1861
kenneth.hanshew@ur.de???????