Die Ausbildung zur Gymnasiallehrkraft umfasst zwei Phasen:
Faltblatt zum Download: Lehramt an Gymnasien - Kurzinfo für Studieninteressierte (pdf)
Sie studieren zwei Unterrichtsf?cher mit jeweils fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Anteilen:
Folgende Unterrichtsf?cher k?nnen im Rahmen des Studiengangs Lehramt an Realschulen an der Universit?t Regensburg studiert werden:
Biologie (1) | Katholische Religionslehre |
Chemie | Latein |
Deutsch | Mathematik |
Englisch | Musik (1, 2) |
Franz?sisch (3)????????????????? | Physik |
Geschichte | Russisch |
Griechisch | Spanisch (3) |
Italienisch (3) | Sport (1, 2) |
Ausführliche Informationen zu den Bedingungen, die an die Aufnahme des Studiums geknüpft sind, stellen die Seiten der Studierendenkanzlei für Sie bereit.
An der Universit?t Regensburg sind ausschlie?lich folgende F?cherkombinationen m?glich:
Biologie - Chemie | Englisch - Musik |
Biologie - Englisch | Englisch - Physik |
Biologie - Physik | Englisch - Russisch |
Chemie - Englisch | Englisch - Spanisch |
Chemie - Mathematik | Englisch - Sport |
Chemie - Physik | Franz?sisch - Geschichte |
Deutsch - Englisch | Franz?sisch - Latein |
Deutsch - Franz?sisch | Franz?sisch - Spanisch |
Deutsch - Geschichte | Geschichte - Latein |
Deutsch - kath. Religionslehre | Griechisch - Latein |
Deutsch - Latein | kath. Religionslehre - Sport |
Deutsch - Mathematik | Latein - kath. Religionslehre |
Deutsch - Musik | Latein - Mathematik |
Deutsch - Sport | Latein - Musik |
Englisch - Franz?sisch | Latein - Sport |
Englisch - Geschichte | Mathematik - kath. Religion |
Englisch - Italienisch | Mathematik - Musik |
Englisch - kath. Religionslehre | Mathematik - Physik |
Englisch - Latein | Mathematik - Sport |
Englisch - Mathematik | Musik als Doppelfach |
Achtung: Bis zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung sind in manchen F?chern Kenntnisse in Latein und / oder in modernen Fremdsprachen nachzuweisen. Eine ?bersicht über die Anforderungen gibt Ihnen die Broschüre "Lehramt-Studium an der UR" der Zentralen Studienberatung, die hier heruntergeladen werden kann.
Das Erziehungswissenschaftliche Studium (§32 LPO I und §25b der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universit?ren Prüfungsteil) untergliedert sich in mehrere Teilbereiche:
Das Erziehungswissenschaftliche Studium ist für alle Lehr?mter verbindlich. Zusammen mit den fachwissenschaftlichen und den fachdidaktischen Studien soll es die Lehrkraft dazu bef?higen, ihre Aufgaben in Erziehung und Unterricht bestm?glich zu erfüllen. Studien- und prüfungsrelevante Informationen zu den EWS-F?chern finden Sie auf der Infoseite des EWS-Helpdesks.
Das regul?re Studium kann an der Universit?t Regensburg erweitert werden durch
Für das Studium eines Erweiterungsfaches ist ein zeitlicher Rahmen von etwa zwei bis vier zus?tzlichen Semestern anzusetzen.
Welche Auswirkungen eine Erweiterung des Lehramtsstudiums auf Ihre Einstellungschancen hat, k?nnen Sie dem entsprechenden Merkblatt (pdf) des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus entnehmen.
?ber F?cher, die an der Universit?t Regensburg auschlie?lich als Erweiterungsf?cher angeboten werden, sowie zahlreiche lehramtsrelevante Zusatz- bzw. Zertifikatsstudieng?nge informiert die Rubrik Erweiterungsm?glichkeiten auf unserer Website.
Im Rahmen des Studiums für Lehramt an Gymnasien sind insgesamt vier Praktika (§34 LPO I bzw. seit 14. April 2011 auch § 25 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universit?ren Prüfungsteil) abzuleisten:
Es ist ratsam, das drei bis vier Wochen dauernde Orientierungspraktikum, das an mindestens zwei verschiedenen Schularten absolviert werden muss, in der Zeit zwischen dem Abitur und der Aufnahme des Studiums abzuleisten, um, wie der Name bereits besagt, eine echte Orientierung bezüglich der Studienwahl zu gew?hrleisten. Mindestens eine Woche des Praktikums muss an einer Mittelschule oder einem F?rderzentrum absolviert werden. Empfehlenswert und sinnvoll ist die Ableistung des Orientierungspraktikums an Schulen, die Ihnen nicht schon von Ihrer eigenen Schulzeit her vertraut sind. Sie k?nnen diese Gelegenheit nutzen, um auch vorschulische Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe kennen zu lernen.
Die weiteren oben genannten Praktika sind in der Regel w?hrend des Studiums abzuleisten. ?ber die genauen Modalit?ten k?nnen Sie sich in folgenden Quellen informieren:
Eine wissenschaftliche Abschlussarbeit, die schriftliche Hausarbeit (§29 LPO I bzw. §17 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universit?ren Prüfungsteil), ist in einem Fach der gew?hlten F?cherverbindung oder in den Erziehungswissenschaften anzufertigen.
Im Rahmen der Ersten Staatsprüfung müssen - je nach den studierten F?chern - mehrere, in erster Linie schriftliche (§26 LPO I), aber auch praktische (§27 LPO I) und / oder mündliche (§28 LPO I) Prüfungen abgelegt werden.
Zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen k?nnen Lehramtsstudierende und Dozierende mit gültigem RZ-Account der Universit?t Regensburg hier auf Prüfungsaufgaben vergangener Examenstermine zugreifen.
Wenn Sie Beratungsbedarf haben, dann gibt es an der Universit?t Regensburg zahlreiche Anlaufstellen, an die Sie sich wenden k?nnen und deren Mitarbeiter:innen Ihnen gerne weiterhelfen. Sie müssen lediglich darauf achten, dass Sie sich mit ihren Anliegen auch an die dafür zust?ndigen Ansprechpartner:innen wenden. Die für Lehramtsstudierende wichtigsten Kontakte haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst:
Nun haben Sie einen ?berblick über die einzelnen Teilbereiche bekommen, die Sie im Rahmen Ihres Studiums abdecken müssen.
Die Gewichtung dieser Teilbereiche l?sst sich am besten an der Anzahl der jeweils für sie veranschlagten Leistungspunkte ersehen.
Leistungspunkte sind Ma?einheiten für den workload, das hei?t für die durchschnittliche studentische Arbeitsleistung. Dabei steht ein Leistungspunkt für etwa 25-30 Arbeitsstunden.
Im Rahmen Ihres Studiums müssen Sie insgesamt 270 Leistungspunkte erwerben, also im Durchschnitt 30 pro Semester, wenn man von der Regelstudienzeit von neun Semestern ausgeht.
Die Verteilung der Leistungspunkte auf die einzelnen Teilbereiche des Studiums stellt sich gem?? §22 LPO I folgenderma?en dar:
Zu beachten sind darüber hinaus die Vorgaben der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universit?ren Prüfungsteil.