Die nachfolgenden Informationen richten sich an Lehrende und Mitarbeitende der UR, die in den Anerkennungsprozess von im Ausland erbrachten Studienleistungen formal und/oder inhaltlich involviert sind.
Studierende, die einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt absolvieren, müssen bereits vor Ausreise die Anerkennung der geplanten Kurse im Ausland abkl?ren.
Alle Outgoing-Studierenden müssen ein Kursplanungsformular (KPF) erstellen. Darin wird die Anerkennungsf?higkeit der einzelnen Kurse von den zust?ndigen Modulverantwortlichen genehmigt.
Erasmus+ Outgoings, die an eine europ?ische Partnerinstitution gehen, müssen zus?tzlich zum KPF ein Learning Agreement (LA) erstellen. Darin wird die Gesamtheit der belegten Kurse im Ausland und alle anzuerkennenden Leistungen an der UR von einer Person (Learning Agreement Koordination) auf Basis des KPF best?tigt. In den meisten F?llen handelt es sich hierbei um ein Online Learning Agreement (OLA), welches im MoveON-System erstellt und genehmigt wird.
? Informationen zum LUCOM-Kursplanungsformular (für Modulverantwortliche)
? Informationen zum Learning Agreement (für LA-Koordinationen)
Oftmals müssen Studierende Ihre ursprüngliche Kursplanung überarbeiten, wenn sie vor Ort sind. Das kann u.a. daran liegen, dass sich Kurse überschneiden oder Veranstaltungen nicht wie geplant angeboten werden. In diesem Fall muss das KPF überarbeitet werden. Das bedeutet neu hinzukommende Kurse, die anerkannt werden sollen, müssen im KPF von den zust?ndigen Modulverantwortlichen genehmigt werden. Erasmus+ Studierende müssen auch ihr Learning Agreement entsprechend anpassen und erneut genemigen lassen.
Nach Rückkehr wird die endgültige Anerkennung im zust?ndigen Prüfungssekretariat beantragt. Hierfür reichen die Studierenden neben dem Anerkennungsantrag das von der Partnerinstitution ausgestellte Transcript of Records und das Kursplanungsformular mit den entsprechenden Genehmigungen der zust?ndigen Fachvertreter bzw. Fachvertreterinnen ein.