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1. Die Gasthochschule stellt Ihnen nach Abschluss Ihrer Kurse ein Transcript of Records (Zeugnis mit Noten) aus. H?ufig erfolgt dies erst nach Ihrer Abreise. Bitte stellen Sie sicher, dass das Transcript an das International Office der UR geschickt wird bzw. leiten Sie es uns selbstst?ndig weiter.
2. Wurde bereits im Vorfeld die Anerkennungsf?higkeit des Studienprogramms von Modulverantwortlichen im Kursplanungsformular best?tigt (und das Erasmus+ Learning Agreement vom zust?ndigen Koordinator bzw. Koordinatorin unterschrieben), müssen die im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen in der Regel nicht mehr gesondert überprüft werden.
3.? Um die Anerkennung in Gang zu setzen, geben Sie im Semester nach Ihrer Rückkehr im Prüfungsamt folgende Unterlagen ab:
Für Studierende der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakult?t erfolgt die Antragsstellung mit Hilfe des Online-Tools.
WICHTIG: Bitte aktualisieren Sie ggf. den Komponentenstatus in Ihren Lucom-Kursplanungsformularen, bevor Sie die PDF-Dateien herunterladen und im Prüfungsamt einreichen. Hier sollten nur genehmigte Komponenten aufgeführt werden, die tats?chlich besucht wurden.
? Anleitung: Komponentenstatus im KPF ?ndern
4.? Das Prüfungsamt prüft die Antragsunterlagen auf Vollst?ndigkeit, formale Korrektheit und Echtheit und fordert ggf. Dokumente nach.
5. Die Notenumrechnung nimmt das Prüfungsamt vor und leitet die Unterlagen an den Prüfungsausschuss, der die Anerkennung ausspricht.
6. Das Prüfungsamt tr?gt anerkannte Auslandsleistungen in FlexNow ein.