Am 24. Juli 2020 j?hrte sich das katastrophale Ende der Duisburger Loveparade, bei dem 21 Menschen ums Leben kamen, zum zehnten Mal. Die Strafprozesse im Zusammenhang mit den Todesf?llen endeten ohne Schuldsprüche, das Verfahren wurde bereits im Mai 2020 eingestellt. Im Interview auf t-online.de zeigt sich Prof. Dr. Henning Ernst Müller entt?uscht über die Begründung des Gerichts, dass bei multiplen Ursachen die Einzelschuld geringer sei. Dem widerspricht Müller, der an der Universit?t Regensburg den Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht inne hat: "Auch in einem komplexen Geschehen gibt es für einzelne Bereiche Verantwortliche und sie k?nnen auch für Fehler verantwortlich gemacht werden." Dabei geht es laut Professor Müller nicht um hohe Strafen - wichtig ist ihm aber, "dass die Missachtung von Sorgfaltsnormen nicht als 'Unglück' klassifiziert werden kann". Auch wenn das Strafverfahren jetzt eingestellt wurde, sei die Aufkl?rung l?ngst nicht abgeschlossen. Prof. Müller: "Man muss jetzt daran gehen, auch über Medien?ffentlichkeit die Politik zu einer Aufarbeitung zu dr?ngen."
Aktuelles: Missachtung von Sorgfaltsnormen oder Unglück?
Prof. Dr. Henning Ernst Müller über die eingestellten Strafprozesse zur Duisburger Loveparade
28. Juli 2020, von Kommunikation & Marketing