Heute ver?ffentlicht Berlin einen neuen Mietspiegel, nach dem Willen des Berliner Senats als Fortschreibung des alten qualifizierten Mietspiegels von 2019. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) erlaubt so ein Vorgehen zwar grunds?tzlich, jedoch nur einmal: Ein neu erstellter qualifizierter Mietspiegel kann nach zwei Jahren mittels Verbraucherpreisindex oder Stichprobe als qualifiziert im Sinne des Gesetzes fortgeschrieben werden. Nach weiteren zwei Jahren muss der Mietspiegel, soll er als qualifiziert eingestuft werden, jedoch wieder neu erstellt werden.
Prof. Dr. Steffen Sebastian, Professor für Immobilienfinanzierung an der Universit?t Regensburg und Sachverst?ndiger im Deutschen Bundestag für die bundesweite Mietspiegelreform, kritisiert die vom Berliner Senat gew?hlte Vorgehensweise der zweimaligen Fortschreibung: ?Der Berliner Senat bezeichnet den Mietspiegel 2021 als qualifiziert. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 ist nach dem BGB aber nur zul?ssig, wenn der Mietspiegel aus dem Jahr 2019 im Nachhinein als neuerstellt deklariert wird – und das ist er laut Methodenbericht 2019 eindeutig nicht, sondern eben eine Fortschreibung des Mietspiegels von 2017. Ein solches Vorgehen halte ich für gewagt, denn Berlin begibt sich damit ein weiteres Mal auf einen juristischen Sonderweg.“ Damit erfüllt der Berliner Mietspiegel 2021 nicht mehr die Kriterien für das Pr?dikat ?qualifiziert“, sondern würde zu einem ?einfachen“ Mitspiegel, erl?utert Professor Sebastian.
Professor Sebastian weiter: ?Ein einfacher Mietspiegel hat deutlich geringere Rechtsfolgen sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Ob der aktuelle Berliner Mietspiegel als qualifiziert gewertet werden kann, wird wohl wieder einmal vor Gericht entschieden werden.“ Professor Sebastian empfiehlt dennoch, für 2021 einen einfachen Mietspiegel für Berlin in Kauf zu nehmen und für 2023 einen qualifizierten Mitspiegel neu erstellen zu lassen, der tats?chlich auf anerkannten wissenschaftlichen Grunds?tzen basiert. Der Zeitpunkt sei im Hinblick auf die anstehende Mietspiegel-Reform im Bundestag ohnehin gut gew?hlt, zudem weise der Berliner Mietspiegel 2019 – auf dem die Fortschreibung für 2021 beruht – deutliche methodische M?ngel auf, sowohl in der Datenerhebung als auch in ihrer Auswertung.
?Aus statistischer Sicht genügt er den eigentlich geforderten wissenschaftlichen Ansprüchen nicht: Er ist fehlerhaft, bildet den Mietwohnungsmarkt der Hauptstadt nur rudiment?r ab, ist unn?tig ungenau und damit auch ungerecht. Berlin ist Deutschlands gr??ter Mietwohnungsmarkt – die Hauptstadt sollte den Anspruch haben, auch den besten Mietspiegel zu haben. Zumindest aber einen guten“, fasst Sebastian seine Kritik zusammen. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e beruht auf den Ergebnissen einer Studie, die er vor Kurzem zusammen mit Prof. Dr. Ulrich Rendtel und Nicolas Frink von der Freien Universit?t Berlin zum Berliner Mietspiegel 2019 ver?ffentlicht hat (https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-72547-8 (externer Link, ?ffnet neues Fenster)). Darin vergleichen die Wissenschaftler den Berliner Tabellenmietspiegel mit einem Regressionsmietspiegel unter Verwendung der Daten des Wohnmoduls aus dem Mikrozensus. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网er Vergleich gestattet die Absch?tzung einer m?glichen Verzerrung der Ergebnisse des Mietspiegels und zeigt Fehlerquellen in seiner Berechnung auf.
Prof. Dr. Steffen Sebastian begleitet als Vorsitzender der Mietspiegelkommission der Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. (gif) das Thema seit mehreren Jahren aus wissenschaftlicher Sicht. Aktuell hat ihn der Deutsche Bundestag als Sachverst?ndiger für das parlamentarische Verfahren zur bundesweiten Mietspiegelreform und weiterer mietrechtlicher Reformvorschl?ge bestellt.
Die Miete macht für die meisten Deutschen den gr??ten Posten ihrer monatlichen Fixkosten aus. Natürlich m?chte man da wissen, ob die eigene Miete im Vergleich eher hoch oder eher niedrig ausf?llt. In zahlreichen deutschen St?dten geben darüber die Mietspiegel Auskunft, die einen Orientierungsrahmen für ortsübliche Mieten bieten sollen. Grunds?tzlich wird zwischen einfachen und qualifizierten Mitspiegeln unterschieden, wobei letztere ?nach anerkannten wissenschaftlichen Grunds?tzen erarbeitet“ werden sollen. Ob diese Ma?gabe jedoch immer eingehalten wurde, darüber herrschte in jüngster Vergangenheit bei gerichtlichen Verfahren h?ufig Uneinigkeit – insbesondere bei einem der am meisten umk?mpften Mietm?rkte Deutschlands: Berlin.
?ber Prof. Dr. Steffen Sebastian
Prof. Dr. Steffen Sebastian ist Inhaber des Lehrstuhls für Immobilienfinanzierung (Real Estate Finance) an der IRE|BS International Real Estate Business School und Forschungsprofessor (Research Associate) am Zentrum für Europ?ische Wirtschaftsforschung (ZEW). Steffen Sebastian studierte Betriebswirtschaftslehre an der Universit?t Mannheim und der ESSEC, Frankreich. Nach Promotion in Mannheim und Habilitation an der Universit?t Frankfurt wurde er 2006 an die Universit?t Regensburg berufen. Seine Forschungsschwerpunkte sind vor allem Immobilienfinanzierung und indirekte Immobilienanlagen. In der Politikberatung ist Professor Sebastian insbesondere im Bereich des Verbraucherschutzes bei Finanzanlagen und der Wohnungspolitik t?tig. Als Vorsitzender der gif-Mietspiegelkommission begleitet er seit mehreren Jahren die Mietspiegelreform aus wissenschaftlicher Sicht. Aktuell hat ihn der Deutsche Bundestag als Sachverst?ndiger für das parlamentarische Verfahren zur Mietspiegelreform und weiterer mietrechtlicher Reformvorschl?ge bestellt.
Publikationshinweis
Rendtel, U., Sebastian, S., & Frink, N. (2021). Ist der Berliner Mietspiegel 2019 qualifiziert? Ein alternativer Mietspiegel mit Daten des Mikrozensus. Stadtforschung und Statistik: Zeitschrift des Verbandes Deutscher St?dtestatistiker, 34(1),
72-91. https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-72547-8 (externer Link, ?ffnet neues Fenster)

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