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Rückerstattung des Semesterbeitrags

Falls Ihre Einschreibung zurückgenommen wurde oder Sie den Semesterbeitrag bereits gezahlt, sich aber vor Semesterbeginn (01. April bzw. 01. Oktober) wieder examtrikuliert haben, k?nnen Sie mit dem Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrages per E-Mail bei der Studierendenkanzlei (studierendenkanzlei@ur.de) eine Rückerstattung des Semesterbeitrages beantragen. Bitte verwenden Sie als Betreff Rückerstattung Semesterbeitrag, Name, Vorname, Matrikel-/Bewerbernummer.

Sp?tere Rückerstattungen sind beim Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz zu beantragen:?https://stwno.de/images/Antrag_Rückerstattung_Regensburg_29.11.2019.pdf


  1. Studium

Studierendenkanzlei

Universit?t Regensburg
Studierendenkanzlei
93040 Regensburg

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studierendenkanzlei@ur.de


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