Studierende k?nnen auf Antrag gem?? Art. 93 Abs. 2 BayHIG von der Verpflichtung zu einem ordnungsgem??en Studium befreit werden (Beurlaubung).
Für eine Beurlaubung muss man für das entsprechende Semestereingeschrieben sein und somit auch der entsprechende Semesterbeitrag entrichtet werden.
Insbesondere folgende Gründe für eine Beurlaubung sind dabei anerkannt:
Der Antrag auf Beurlaubung?ist nach Anmeldung mit Ihren Zugangsdaten online über das SPUR Portal über "Service" - "Antr?ge" - "Beurlaubung" zu stellen und im Rahmen der Antragstellung durch geeignete Nachweise (Upload als PDF-Datei) zu belegen. Bitte beachten Sie nach der Auswahl des gewünschten Beurlaubungsgrundes in SPUR die Hinweise zu den erforderlichen Nachweisen am Seitenanfang.
Der Grund für die Beurlaubung muss sich mindestens über die H?lfte der Vorlesungszeit erstrecken.
Die Beurlaubung soll w?hrend der Rückmeldung beantragt werden. Ein sp?ter gestellter Antrag wird nur berücksichtigt, wenn der Beurlaubungsgrund nicht vorhersehbar war. Tritt der die Beurlaubung rechtfertigende Grund erst sp?ter ein, ohne dass dies vorhersehbar war, kann der Antrag noch sp?testens bis 15. Dezember (für das laufende Wintersemester) bzw. 15. Juni (für das laufende Sommersemester) gestellt werden (Ausschlussfristen!). Bei Praktika ist daher der Antrag vor Antritt des Praktikums zu stellen. Eine nachtr?gliche Beurlaubung für zurückliegende Semester ist ausgeschlossen. Beurlaubungen im ersten Fachsemester sind nur m?glich, wenn der Beurlaubungsgrund nach der Immatrikulation eingetreten ist und vor der Immatrikulation nicht absehbar war.
Die Beurlaubung kann in der Regel nur bis zu zwei Semester gew?hrt werden (Ausnahmen Mutterschutz, Kinderbetreuung und Pflege naher Angeh?riger).
Eine Rücknahme der Beurlaubung?kann jeweils nur bis zum Vorlesungsende des Semesters beantragt werden, für das die Beurlaubung ausgesprochen wurde. Bitte senden Sie den Antrag ausgefüllt und unterschrieben als Scan per Mail mit dem Betreff Rücknahme Beurlaubung, Name, Vorname, Matrikelnummer an studierendenkanzl