Die Begrü?ung der neuen MA-Studierenden sowie eine Einführung in den MA-Studiengang Allgemeine und Vergleichende Medienwissenschaft durch den Lehrstuhl für Medienwissenschaft findet jeweils in der ersten Woche des Wintersemesters statt. Ort und Zeit siehe zeitnah unter Aktuelles.
Der Studiengang Allgemeine und Vergleichende Medienwissenschaft wird nach der geltenden Prüfungs- und Studienordnung (in der Fassung der ?nderungssatzung vom 23. November 2012) der Universit?t Regensburg angeboten (diese ist auch hinsichtlich der hier ver?ffentlichten Informationen die einzig verbindliche Quelle).
Einführung: WS 2008/09. Studienbeginn ist jeweils im Wintersemester. Es findet ein Eignungsverfahren statt. Bewerbungen sind postalisch (nicht elektronisch) bis 1. Juli an den Lehrstuhl für Medienwissenschaft zu richten.
Der Master-Studiengang Allgemeine und Vergleichende Medienwissenschaft (AVM) erm?glicht den Erwerb vertiefter Kenntnisse der Medienwissenschaft, verbunden mit der F?higkeit, unter Beherrschung der für dieses Fach relevanten Methoden selbst?ndig wissenschaftlich und interdisziplin?r zu arbeiten und grundlegende Zusammenh?nge des Fachs zu vermitteln. Sein Aufbau erlaubt sowohl den Anschluss an ein Erststudium der gleichen Fachrichtung (B.A. Medienwissenschaft) als auch die erg?nzende Erarbeitung einer medienwissenschaftlichen Expertise nach der Qualifikation durch ein anderweitiges fachrelevantes Erststudium. Ziel ist die Vermittlung fortgeschrittener Kompetenzen, die zu einer nachfolgenden Berufst?tigkeit – etwa in redaktionellen Bereichen oder im Kultur- und Medienmanagement – ebenso ben?tigt werden wie zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation (Promotion).
1. ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit und der Durchschnittsnote von mindestens 2,5,
2. medienhistorische und medientheoretische Anteile im grundst?ndigen Studium im Umfang von mindestens 30 LP,
3. Kenntnisse in Englisch auf Niveau B2 GER (Gemeinsamer europ?ischer Referenzrahmen),
4. Nachweis der studiengangspezifischen Eignung durch ein erfolgreich absolviertes Eignungsverfahren gem?? Anlage 1 (S. 17 der PO).
Die Qualifikation der BewerberInnen wird von einer Auswahlkommission im Rahmen eines Eignungsverfahrens festgestellt. In Zweifelsf?llen l?dt die Kommission die/den BewerberIn zu einem mindestens 20-minütigen Auswahlgespr?ch ein. In diesem Gespr?ch werden stichprobenartige Fragen aus den Bereichen Mediengeschichte und Medientheorie sowie über die mit der Wahl des Studiengangs verbundenen Erwartungen gestellt. Auf dem Ergebnis dieses ggf. durchgeführten Gespr?chs sowie auf der Beurteilung der vorgelegten Unterlagen gründet die Kommission ihre Entscheidung.
Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung postalisch (nicht elektronisch) an:
Prof. Dr. Bernhard Dotzler Pflichtmodule | |
MED-M30 | Grundlagen |
MED-M31 | Medienkulturwissenschaft |
Wahlpflichtmodule | |
INF-M30 | Digital Humanities |
INF-M32 | Informationsphilosophie |
MED-M32 | Sprache-Kultur-Kommunikation |
MED-M33 | Literatur und Medien |
MED-M34 | Medien- und Wissenschaftsgeschichte |
Abschlussmodul | |
MED-M35 | Forschungspraxis |
Das Studium ist modularisiert. Es gliedert sich in die Pflichtmodule MED–M30 und MED–M31, die Wahlpflichtmodule INF–M30, INF–M32 und MED–M32 bis MED–M34, das Abschlussmodul MED–M35 und die Master-Arbeit. Die Wahl von mindestens dreien der Wahlpflichtmodule ebenso wie einzelner über den Pflichtbereich hinausgehender Lehrveranstaltungen zum Erwerb der erforderlichen Gesamtzahl an Leistungspunkten unterliegt den individuellen Studienpr?ferenzen, wobei die notwendigen Zus?tzlichen Leistungspunkte in Lehrveranstaltungen aus den Modulen MED–M31 bis MED–M34 sowie INF–M30 und INF–M32 – inklusive der dort angegebenen Wahlbereiche – zu erwerben sind.
MA_AVM_Exemplarischer Studienverlauf (pdf)
MA_AVM_Exemplarischer Studienverlauf_inkl_Urlaubssemester (pdf)
/studium/pruefungsordnungen/magister-master/allgemeine-und-vergleichende-medienwissenschaft/index.html (Vom 2. April 2012 Ge?ndert durch Satzung vom 23. November 2012)