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E-Prüfungen in Pr?senzform

R?ume

Geb?ude Raum max. Anzahl prüfbarer Personen Hinweise
Zentralbibliothek BIB3 39
Sammelgeb?ude 5.11 18
Vielberthgeb?ude VG1 15
Sammelgeb?ude 5.13 15
Philosophie/Theologie PT4 + PT5 15 + 10/11 Eine gemeinsame Aufsicht für beide R?ume, sitzt in Durchgang (→?Zwischentür). Zwei Aufsichten (1 pro Raum) m?glich, dann Zwischentüre schlie?en und in PT5 nur 10 Pl?tze.)
RWLG RWL1 rechts/RWL1 links 14+7 Zun?chst nicht benutzt.
Links nur, wenn rechts auch für gleiche Prüfung genutzt wird; links ebenfalls 1 Aufsicht.
Links nur geringe Kontrolle durch Aufsicht m?glich.
Sammelgeb?ude SG1 12 Zun?chst nicht benutzt.
Nur in Kombination mit 5.11 und 5.13.
GESAMT 145/146

Mitnahme von Smartphones

Viele Menschen besitzen ein Smartphone und tragen es oft mit sich herum. Die im Auftrag der deutschen Bundesregierung für Smartphones entwickelte Corona-Warn-App kann die Erkennung und Unterbrechung von Infektionsgeschehen gegenüber anderen Vorgehensweisen beschleunigen. Sowohl Universit?tsleitung als auch Rechenzentrum empfehlen die Nutzung der Corona-Warn-App.

Gerade im Kontext von Pr?senz-Prüfungen kann die Corona-Warn-App nützlich sein: Einige Personen müssen sich (u.?U. mit dem ?PNV) an die Universit?t begeben, auf dem Campus bewegen, befinden sich insbesondere für l?ngere Zeit in Geb?uden und auf engem Raum und machen sich nach der Prüfung wieder auf den Heimweg. Es ist denkbar, dass die sorgf?ltig vorbereiteten Schutzma?nahmen durch Unachtsamkeit einmal nicht eingehalten werden. Die Corona-Warn-App k?nnte solche F?lle erkennen und wird anschlie?end ggf. auf ein m?gliches erh?htes Risiko hinweisen.

Ein Smartphone muss nicht aktiv benutzt werden, damit die Corona-Warn-App funktioniert; sie l?uft still und im Hintergrund. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 erm?glicht den Einsatz der App sogar, w?hrend eine Pr?senz-Prüfung geschrieben wird. Das Smartphone muss w?hrend der Prüfung nicht ausgepackt werden.

Mit diesen ?berlegungen befürwortet das Rechenzentrum die Mitnahme von Smartphones in Pr?senz-Prüfungen. Die Entscheidung darüber, ob in eine bestimmte Prüfung ein Smartphone mitgenommen werden darf oder nicht, f?llen jeweils die Prüfenden und teilen sie den zu prüfenden Personen rechtzeitig vor der Prüfung mit.

Empfehlungen, falls die Prüfenden die Mitnahme von Smartphones in eine Pr?senz-Prüfung gestatten:

  1. Prüfende sollten den zu prüfenden Personen die Regeln für Smartphones in der Prüfung genau kommunizieren. Es empfiehlt sich, dies mindestens ein paar Tage vor der Prüfung zu tun, sodass die Beteiligten genug Zeit haben, die Corona-Warn-App auf ihren Ger?ten in Betrieb zu nehmen, falls sie dies m?chten.

  2. Die Aktivierung des Flugzeugmodus mobiler Ger?te schaltet in der Regel die Bluetooth-Funktionen ab. Die Corona-Warn-App ben?tigt Bluetooth. Falls ein Ger?t also in den Flugzeugmodus geschaltet wird, ist anschlie?end Bluetooth wieder zu aktivieren.

  3. T?ne, Vibrationsalarme und andere Hiweise der Ger?te sollten abgeschaltet werden, da sie w?hrend einer Prüfung st?ren. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 sollte sp?testens vor der Handdesinfektion vor dem erstem Betreten der Prüfungsr?ume passieren, sodass das Ger?t anschlie?end in die Tasche gesteckt werden kann und bis nach dem Ende der Prüfung nicht mehr herausgenommen werden muss.

  4. Smartphones sollten nach M?glichkeit nahe am K?rper (Pullover-Tasche, Rockbund, Brusttasche, Hosentasche, …) getragen werden, sich also nicht z.?B. in einem in 1?m Abstand abgestellten Rucksack befinden. Durch die N?he zur Person wird eine m?glichst genaue Datenerfassung bezweckt.

  5. Smartphones sollten nicht auf den Tischen liegen. Sie müssten sonst nach der Handdesinfektion angefasst werden; au?erdem würden sie voraussichtlich ablenken.

  6. Falls ein Smartphone in die Prüfung mitgebracht wurde, soll dieses insbesondere auch bei einem vorübergehenden Verlassen der Prüfungsr?ume –?üblicherweise, um zur Toilette zu gehen,?– mitgenommen werden.

  7. Zu prüfende Personen sollten bei Bedarf eine separate Uhr mitbringen und nicht das Smartphone als Uhr benutzen wollen. (Gleiches gilt für Taschenrechner, Notizbl?cke und andere Hilfsmittel, die zur Prüfung zugelassen sind.)

  8. Prüfende sollten auf keinen Fall danach diskriminieren, welches konkrete Ger?t jemand dabei hat, ?wie smart“ es ist, oder ob die Corona-Warn-App tats?chlich darauf installiert ist. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 würde zu viel Aufwand, Ungleichbehandlung und Zeitverz?gerungen im Vorfeld der Prüfung führen.
    Zu prüfende Personen sollten keine Tablets oder ?hnliche gro?e Ger?te mitbringen, dies w?re zu umst?ndlich.

  9. Es darf keinen Zwang geben, ein Smartphone zu einer Prüfung mitzunehmen (oder gar zu besitzen) oder die Corona-Warn-App darauf installiert zu haben. Die Benutzung der Corona-Warn-App ist freiwillig.

  10. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e ?berlegungen gelten auch für Prüfungsaufsichten. Jedoch k?nnten diese natürlich Ger?te wie Smartphones auch w?hrend der Prüfung benutzen; und bei ihnen sind Vibrationsalarme voraussichtlich nicht st?rend für den Prüfungsablauf.

Einsch?tzung

Die Situation bei vorübergehendem Verlassen der Prüfungsr?ume ist keine besondere: auch in den Toilettenr?umen k?nnte ein mobiles Ger?t liegen. Alle Beteiligten einigen sich darauf, dass die Smartphones nicht ausgepackt und nicht aktiv benutzt werden, bis die Prüfung vorbei ist.

Prinzipiell ist eine Kommunikation mehrerer Personen in (oder teils auch au?erhalb von) Prüfungsr?umen über in die Prüfung mitgenommene Smartphones denkbar, aber schwierig; und sie erfordert den Vorsatz zu betrügen und entsprechende Vorbereitung. Die ben?tigte Zeit werden zu prüfende Personen lieber in ihre erwünschten, inhaltlichen Prüfungsvorbereitungen stecken.

Die Beaufsichtigung von Teilnehmenden an Pr?senz-Prüfungen ist zurzeit einfacher als bspw. im SS?2019, da sich weniger zu prüfende Personen pro Aufsicht in einem Prüfungsraum befinden. Dass durch den Einsatz eines Smartphones in einer Pr?senz-Prüfung ein besseres Resultat erschlichen wird, ist insgesamt unwahrscheinlich.

Der m?gliche Nutzen für die Allgemeinheit durch die Mitnahme von Smartphones in Pr?senz-Prüfungen überwiegt.


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