Antrag auf Dreh- oder Fotogenehmigung für den Campus der Universit?t Regensburg
2. Die den Antrag stellende Person hat dafür Sorge zu tragen, dass der Studien- & Forschungsbetrieb durch die Aufnahmen nicht gest?rt wird und dass die Pers?nlichkeitsrechte der abgebildeten Personen gewahrt werden.
3. Die den Antrag stellende Person garantiert, dass auf dem Gel?nde der Universit?t Regensburg mit der angemessenen Vorsicht gearbeitet und in den Geb?uden das Rauchverbot eingehalten wird. Er/sie haftet für alle eventuellen Sch?den, die infolge der Dreh- bzw. Fotoarbeiten oder Audioaufnahmen entstehen.
4. Der Einsatz von Flugger?ten (z. B. Drohnen) zu Aufnahmezwecken ist nicht gestattet.
5. Den Anweisungen des Aufsichts-/wissenschaftlichen Personals der Universit?t Regensburg ist Folge zu leisten.
6. Personelle Unterstützung durch die Universit?t Regensburg ist nicht m?glich.
7. Dem Bereich Kommunikation & Marketing ist unaufgefordert ein kostenfreies Belegexemplar des Beitrags/der Publikation zu übergeben oder ein Link zum publizierten Material zuzusenden.
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Grundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO. Zweck der Verarbeitung ist die Prüfung und Erteilung einer Dreh- und Fotogenehmigung an der Universit?t Regensburg.
Zugriff auf Ihre Daten haben nur Mitarbeitende der Universit?t Regensburg, die für Genehmigungserteilung und -ausstellung zust?ndig sind. Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Universit?t Regensburg so lange gespeichert, wie dies erforderlich ist. Ihre Daten werden h?chstens 10 Jahre gespeichert. Etwas anderes gilt nur dann, wenn es gesetzliche Aufbewahrungspflichten gibt.
Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu den Betroffenenrechten finden Sie auf unserer Datenschutzerkl?rung unter: /datenschutz/startseite/index.html
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