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Dreh- und Fotogenehmigungen

Wenn Sie Film-, Foto- oder Audioaufnahmen am Campus der Universit?t Regensburg machen wollen, ben?tigen Sie eine Genehmigung. Mithilfe des folgenden Online-Formulars k?nnen Sie Ihren Antrag an uns, den Bereich Kommunikation & Marketing, auf den Weg bringen. Bitte füllen Sie die nachfolgenden Formularfelder aus und klicken Sie anschlie?end auf das Feld "Absenden". Bitte beachten Sie: Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Bitte beachten Sie: Aufnahmen in der Universit?tsbibliothek müssen Sie sich bitte vom Bibliotheksdirektor genehmigen lassen. Aufnahmen im Bereich der Mensa und der Cafeterien bedürfen einer Genehmigung durch das Studierendenwerk Niederbayern/Oberpfalz.


Antrag auf Dreh- oder Fotogenehmigung für den Campus der Universit?t Regensburg

1. Die Aufnahmen dürfen ausschlie?lich für den in der Antragstellung angegebenen Zweck publiziert werden. Weitere Publikationen oder die Weitergabe des Materials an Dritte bedürfen einer separaten Genehmigung durch die Universit?t Regensburg.
2. Die den Antrag stellende Person hat dafür Sorge zu tragen, dass der Studien- & Forschungsbetrieb durch die Aufnahmen nicht gest?rt wird und dass die Pers?nlichkeitsrechte der abgebildeten Personen gewahrt werden.
3. Die den Antrag stellende Person garantiert, dass auf dem Gel?nde der Universit?t Regensburg mit der angemessenen Vorsicht gearbeitet und in den Geb?uden das Rauchverbot eingehalten wird. Er/sie haftet für alle eventuellen Sch?den, die infolge der Dreh- bzw. Fotoarbeiten oder Audioaufnahmen entstehen.
4. Der Einsatz von Flugger?ten (z. B. Drohnen) zu Aufnahmezwecken ist nicht gestattet.
5. Den Anweisungen des Aufsichts-/wissenschaftlichen Personals der Universit?t Regensburg ist Folge zu leisten.
6. Personelle Unterstützung durch die Universit?t Regensburg ist nicht m?glich.
7. Dem Bereich Kommunikation & Marketing ist unaufgefordert ein kostenfreies Belegexemplar des Beitrags/der Publikation zu übergeben oder ein Link zum publizierten Material zuzusenden.
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Die Universit?t Regensburg, vertreten durch den Pr?sidenten, informiert Sie als datenschutzrechtlich Verantwortliche über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, welche Sie im Rahmen des Antrags auf eine Dreh- und Fotogenehmigung angeben.
Grundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO. Zweck der Verarbeitung ist die Prüfung und Erteilung einer Dreh- und Fotogenehmigung an der Universit?t Regensburg.
Zugriff auf Ihre Daten haben nur Mitarbeitende der Universit?t Regensburg, die für Genehmigungserteilung und -ausstellung zust?ndig sind. Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Universit?t Regensburg so lange gespeichert, wie dies erforderlich ist. Ihre Daten werden h?chstens 10 Jahre gespeichert. Etwas anderes gilt nur dann, wenn es gesetzliche Aufbewahrungspflichten gibt.
Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu den Betroffenenrechten finden Sie auf unserer Datenschutzerkl?rung unter: /datenschutz/startseite/index.html
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E-Mail presse@ur.de