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Vor Ausreise

Wenn Sie einen Studienaufenthalt in ?bersee planen, sind einige Formalit?ten vor Ihrer Ausreise zu erledigen. Bitte beachten Sie, dass die Korrespondenz mit der Gasthochschule einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Gleiches gilt, wenn Sie sich um finanzielle F?rderung (Stipendien, Auslandsbaf?g etc.) bewerben wollen.

Folgende Punkte sollten Sie vor Ausreise beachten:


Beurlaubung

Die Universit?t Regensburg gew?hrt für ein Auslandsstudium bis zu zwei Urlaubssemester. Der Beurlaubungsantrag ist vor der Rückmeldefrist an die Studierendenkanzlei zu richten. Als Beleg für den Beurlaubungsgrund "Auslandsstudium" gilt das Zulassungsschreiben o.?. der ausl?ndischen Hochschule (bei einer Eigenbewerbung) bzw. des International Office (bei einer Platzierung im Austauschprogramm).

Der Semesterbeitrag (Studentenwerksbeitrag, RVV-Ticket) ist auch im Falle einer Beurlaubung zu entrichten.

Genauere Informationen zum Verfahren der Beurlaubung und den Beurlaubungsantrag finden Sie auf der Internetseiten der Studierendenkanzlei.

Hinweise

  • Für jedes Semester ist ein separater Antrag auf Beurlaubung zu stellen.
  • Auch beurlaubte Studierende müssen sich rückmelden. Achten Sie also darauf, dass Sie dies innerhalb der entsprechenden Frist erledigen!

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