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Anerkennung von Auslandspraktika

Je nach Studienfach und -gang kann ein Auslandspraktikum unter bestimmten Voraussetzungen als Teil des Studiums anerkannt oder im Prüfungszeugnis schriftlich erw?hnt werden.


Lehramtsstudium

In den Lehramtsstudieng?ngen sind Auslandspraktika nicht zwingend vorgeschrieben, werden aber gerade für Studierende der Philologien sehr empfohlen.

Unter bestimmten Voraussetzungen k?nnen durch eine Unterrichtst?tigkeit im Ausland, z.B. über den PAD (P?dagogischen Austauschdienst), Praktika abgedeckt werden, die in der Studienordnung gefordert sind. Wichtig ist dabei, dass Sie sich im Vorfeld mit den zust?ndigen Fachstudienberater:innen bzw. dem für Sie zust?ndigen Praktikumsamt in Verbindung setzen und abkl?ren, welche Vorleistungen zu erbringen sind, damit eine Anerkennung des Auslandspraktikums m?glich ist.

Weiterführende Informationen, Links und Ansprechpartner:innen finden Sie auf unseren Seiten für Lehramtsstudierende:

? Anerkennung von Unterrichtspraktika


Kombinatorische B.A.-Studieng?nge

Bei den meisten kombinatorischen B.A.-Studieng?ngen sind Wahlbereiche im Umfang von 20 Leistungspunkten vorgesehen, in die man Auslandspraktika einbringen kann.