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Unser Personalkostenrechner wird gerade überarbeitet und steht Ihnen bald wieder zur Verfügung.
Bei Fragen oder zur Unterstützung wenden Sie sich bitte an das Team der Forschungsf?rderung:
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Nicht selten steht und f?llt ein Forschungsvorhaben mit dem Projektpersonal, Personalmittel bilden eine zentrale S?ule bereits w?hrend der Antragstellung und ein steter ?berblick darüber ist unerl?sslich.
Der Personalkostenrechner der UR liefert nach Eingabe weniger Daten eine Projekttabelle, die sowohl die Vorgaben des TV-L als auch den hausinternen Arbeitgeberanteil berücksichtigt. Für Projektzeitr?ume ohne gültigen Tarifabschluss hilft eine Prognose bei der Absch?tzung von tats?chlich enstehenden Kosten.
--- Der Personalkostenrechner ist nur am Campus und via VPN erreichbar! ---
Der Personalkostenrechner ist vorwiegend für die Antragstellung bei Bundesbeh?rden (BMBF, BMWK, etc.) konzipiert. Je nach Drittmittelgeber k?nnen für die Beantragung auch anderweitige S?tze oder Kalkulationsmodelle vorgegeben sein, so etwa bei einzelnen Stiftungen oder etwa beim Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). N?here Informationen k?nnen den Richtlinien der Drittmittelgeber entnommen oder bei diesen erfragt werden.
Bei BMBF Antr?gen erfolgt die Eingabe der Personalkosten über das F?rderportal easy-Online. Eigens dafür bietet der Personalkostenrechner der Forschungsf?rderung die Ausgabem?glichkeit "BMBF-Schema (Easy-Online)". Mit wenigen Klicks kann eine Kalkulation erstellt werden. Die passgenau generierten Daten k?nnen anschlie?end leicht in das F?rderportal übertragen werden. Zu beachten gilt, dass das BMBF keine Prognose über noch nicht tariflich verhandelte Zeitr?ume erlaubt.
Selbstverst?ndlich erfolgt die Abrechnung von Personalstellen im Rahmen von DFG-Projekten auch nach Vorgaben des TV-L, insofern bietet eine Projekttabelle auch hier eine gute Orientierungshilfe. Für die Beantragung von Stellen gibt die DFG allerdings eigene Personalmittels?tze vor, die verwendet werden müssen.
Für die Berechnung von Personalkosten im Rahmen von EU-Projekten wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerinnen.
Wenn der Personalkostenrechner keine Gehaltssteigerungen abbildet, liegt das daran, dass solche für den gew?hlten Zeitraum noch nicht verhandelt sind. Es liegt für die betreffenden Monate also (noch) kein gültiger Tarifvertrag vor. In diesem Fall k?nnen die berechneten Ergebnisse als Basis für individuelle Prognosen dienen. Ob solche akzeptiert werden, h?ngt immer von den Regelungen des jeweiligen F?rdermittelgebers ab. Die Ansprechpartner:innen der Forschungsf?rderung beraten und helfen gerne.