Die Frist für Antr?ge auf Zulassung zum Eignungsfeststellungsverfahren für einen Studiengangs-/Hochschulwechsel zum Sommersemester endet am 15. Januar.
WICHTIG: Zum Sommersemester k?nnen nur Bewerbungen für h?here Fachsemester (Studiengangs-/Hochschulwechsel) angenommen werden. Der regul?re Studienbeginn für Studierende im 1. Fachsemester ist das Wintersemester. Hierzu wird im Sommer (Antragsfrist 15. Juli) ein eigenes Eigungsfeststellungsverfahren durchgeführt.
Bitte kl?ren Sie vorab, ob ein Studiengangs-/Hochschulwechsel für Sie in Frage kommt.
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Studienberatung Wirtschaftswissenschaften
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